rew 10 Geschrieben 29. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 Mir ist mittlerweile bekannt das OEM/SB etc kein Reimagerechte haben bzw das es sowas überhaupt gibt. Aber wie sieht es den mit einer unlinzensierten Testversionen von Windows aus? Konnte leider dazu nirgends im Web was brauchbares finden. Weder in der Reimage rights docx noch sonstwo wird darauf eingegangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 29. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 Ich frage mich welchen Sinn es machen sollte Testversionen zu reimagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
rew 10 Geschrieben 29. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 man kann doch sozusagen eine evalutioncopy instalieren, dank dem testzeitraum alle möglichen sonstigen sachen installieren, imagen, dann deployen und zuletzt dann SB lizenzkeys drauf machen.. so war jedenfalls mein gedanke. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 29. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 und zuletzt dann SB lizenzkeys drauf machen.. Womit du eine Testlizenz produktiv nutzen würdest was aber nicht zulässig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
rew 10 Geschrieben 29. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 Danke für die Infos. Hast du mir den Abschnitt der Eula oder die komplette mal schnell zur Hand? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 29. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 Danke für die Infos. Gerne. Hast du mir den Abschnitt der Eula oder die komplette mal schnell zur Hand? Welchen Abschitt meinst du genau? :suspect: Zitieren Link zu diesem Kommentar
rew 10 Geschrieben 29. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 mit dem "produktivem Einsatz" der noch unlizensierten Version.. oder wo genau bzw wie genau das da steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 29. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. März 2011 mit dem "produktivem Einsatz" der noch unlizensierten Version.. oder wo genau bzw wie genau das da steht. Na das EULA ist bei der Testversion mit dabei und für was genau due die Version nutzen darfst steht da auch ziemlich deutlich drinnen. Alles andere ist nicht erlaubt (steht da sinngemäss auch drinnen). Lesen wirst du das EULA schon selbst müssen. Wir zeigen dir gerne wo der Kühlschrank steht und was drinnen ist aber füttern werden wir dich nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar
rew 10 Geschrieben 31. März 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. März 2011 Entschuldigung, dann hab ich mich vlt schlecht ausgedrückt. Ich wollte fragen ob die Eula eine gesonderte ist wenn man die Testlizenz verwendet und wenn ja ob man sie auf der ms Webseite iwo finden (konnte ich nämlich nicht) kann das ich es nicht auf dem kleinem Fenster bei der Installation lesen muss. Danke für die Infos :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 31. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 31. März 2011 Ich wollte fragen ob die Eula eine gesonderte ist wenn man die Testlizenz verwendet Es gilt immer das EULA welsches mit der Lizenz mitgeliefert wird. Warum sollte ein anderes als das mitgelieferte EULA gültig sein? Welchen Sinn soll das machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
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