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Cals für virtuellen 2k3 auf 2k8?


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Hallo zusammen,

vorweg: bei meiner Frage handelt es sich um nix, dessen Umsetzung angedacht ist, es ist einfach nur ein Gedankenspiel, das ich im Moment mit einem Kollegen pflege.

 

Also:

Angenommen ich habe eine 2k3 Domäne mit einem 2k3 Server, die Zugriffe der Clients sind durch entsprechende 2k3 Cals abgedeckt.

Wenn ich nun einen 2k8 Standardserver dazustelle, die Hyper-V Rolle drauf installiere und den physikalischen 2k3 Server darauf virtualisiere und anschließend physikalisch abschalte, was brauche ich dann für Cals für die Clients?

 

Meinung des Kollegen: Ich brauche nur 2k3 Cals, da der 2k8 Virtualiserungshost nur für die Bereitstellung des 2k3 sorgt.

 

Meine Meinung: Ich brauche 2k8 Cals, da ich durch den 2k8 auf den 2k3 zugreife.

 

Weiß zufällig jemand, wer von uns denn nun Recht hat?

 

Vielen Dank,

 

Armin

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Moin,

 

die Frage ist nicht abwegig. In der Tat war es beim Erscheinen von Hyper-V vor drei Jahren noch so, dass man in dem Szenario 2008-CALs benötigt hätte. Microsoft hat aber eingesehen, dass das ****sinn ist, der die Verbreitung von Hyper-V effektiv verhindert und nach etwa drei Monaten die Lizenzbestimmungen geändert.

 

In dem Szenario also keine 2008-CALs nötig.

 

Gruß, Nils

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Hi,

 

das sehe ich anders.

 

Wird in einer 2k3 ein 2k8 installiert, sind auch somit sofort die 2k8-CALs zu lizensieren.

 

Dieses physikalische Abschalten ist ja nett, aber lizenzrechtlich ist er present, da er ja das Hypern des 2k3 betreibt ...

oder funktioniert alles weiter, wenn Du den 2k8 wieder deinstallierst ??

Dann benötigst Du auch keine 2k8-CALs :)

 

VG, Franz

 

 

 

Da ich nicht glaube, dass das ganze

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Microsoft Windows Server 2008 - Lizenzinformationen

Windows Server 2008 CAL

 

Eine Windows Server 2008 CAL ist erforderlich für jeden Nutzer oder jedes Gerät, der bzw. das auf die Serversoftware direkt oder indirekt zugreift.

 

Ausnahmen: Windows CAL ist nicht erforderlich für:

 

einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Windows Server 2008 zugreift, ohne von Windows Server 2008 oder durch einen andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden. Beispiel: anonymes Surfen auf einer öffentlichen Website

 

bis zu 2 Geräte oder Nutzer, die nur auf Windows Server 2008 zugreifen, um Instanzen von Windows Server 2008 zu verwalten

 

den Zugriff auf Windows Web Server 2008

 

Zugriffe von externen Nutzern, die über Windows Server 2008 External Connector lizenziert sind (s. unten)

den Zugriff auf Instanzen von Windows Server 2008, die in der physischen Betriebssystem-Umgebung ausgeführt werden und ausschließlich genutzt werden, um Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen sowie Hardware-Virtualisierungssoftware und Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystem-Umgebungen auf dem Server auszuführen. Zugriffe auf Instanzen von Windows Server in virtuellen Betriebssystem-Umgebungen müssen mit Windows CALs in der entsprechenden Version (z.B. 2003) lizenziert sein.

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hi,

 

@Gulp:

 

Nicht alles was MS dort so im WEB schreibt ist als "falsch" anzusehen.

Auch fehlt oft der Hinweis, das dies nie rechtsverbindlich ist.

 

Aber auch ein Richter würde sagen:

"Was steht in der EULA, die Sie akzeptiert hatten?"

bzw.

"Was stand im Volumenvertrag und somit in den PURs und der Productlist (Vertragsbestandteile)

 

@Dukel:

Dein Link ist zwar fast identisch mit dem aus den PURs, aber behaftet mit "nicht rechtsverbindlich"

 

Hier das, sorry, "haarspalterisch" rechtsverbindliche aus den aktuellen PURs 03-2011 Seite 37 von 148 :

 

• Sie benötigen keine CALs für Folgendes:

(1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre

Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder

durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell

identifiziert zu werden,

(2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem

Instanzen derselben ausgeführt werden,

(3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware

zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder

(4) jeden Nutzer oder jedes Gerät, das auf eine in einer physischen OSE

ausgeführte Instanz zugreift, die ausschließlich für Folgendes verwendet wird:

(i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

(ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

(iii) Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem

lizenzierten Server

 

 

Nichts für ungut und VG, Franz

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