TPok 11 Geschrieben 1. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2011 Hallo, ich stehe vor einer neuen Situation und möchte euch um eure Meinung bitten, wie dies lizenzrechtlich zu bewerten ist: Ein Kunde möchte uns PCs zur Verfügung stellen, die dann in unser Netz (Domäne) eingebunden werden sollen. Die Rechner kommen vorkonfiguriert mit installiertem Betriebssystem und verbleiben im Eigentum des Kunden. Die Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt. Ich gehe davon aus, dass der Kunde das Betriebssystem lizenziert. Sonstige Lizenzen (CALs, Anwendersoftware) sollen von uns kommen. Auf Microsoft-Seite haben wir dafür einen Open Value-Vetrag, falls dies relevant ist. Ist dies so lizenzrechtlich abbildbar? Darf ich einen "fremden" Rechner in meine Domäne einbinden und meine Lizenzen auf diesem installieren? Muss ich nachprüfen, ob das Betriebssystem durch den Kunden korrekt lizenziert wurde? Wenn ja, wie? Welche Dokumentationen muss ich anfertigen bzw. vom Kunden anfordern, um bei einer Lizenzprüfung in unserem Haus nicht in Probleme zu kommen? Gibt es sonst noch was zu beachten? Vielen Dank für Eure Unterstützung. Gruß, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2011 Darf ich einen "fremden" Rechner in meine Domäne einbinden und meine Lizenzen auf diesem installieren? Woher die Lizenzen kommen ist grundsätzlich egal, solange sie bezahlt wurden. Ausnahme sind die CALs, die muss der Lizenznehmer des Servers bereitstellen. Muss ich nachprüfen, ob das Betriebssystem durch den Kunden korrekt lizenziert wurde? Ich würde das machen... Wenn ja, wie? Lass dir die Lizenznachweise vorlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tester1309 10 Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2011 Hallo, also so einfach ist die Sache nicht. Eigentum oder nicht, ihr seid die Besitzer der Rechner solange ihr die Verfügungsgewalt habt. Damit seid ihr auch für die Rechner und die eventuellen Schäden verantwortlich. 1) Warum setzt ihr fremde Rechner überhaupt ein? 2) Wer hat Zugriff auf die Geräte und damit eventuell auf eure eigenen Rechner? 3) Wer ist für die Sicherheit verantwortlich? Ich meine fertige Rechner können alles mögliche enthalten, unter anderem auch Schadsoftware. 4) Es gibt nicht nur Microsoftlizenzen, so überraschend das klingen mag. Was ist mit den anderen Programmen? 5) Ich persönlich zeige jedem der mir sein Auto gibt ohne Aufforderung meinen Führerschein, sprich es sollte normal sein daß ich die Lizenzierung offen lege. Wer das nicht tut hat etwas zu verbergen. Klaus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2011 Damit seid ihr auch für die Rechner und die eventuellen Schäden verantwortlich. Aha... Und wer genau (ausser dir) sagt das? Und was genau hat da smit den Microsoft Lizenzen zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2011 (bearbeitet) Meine Gedanken dazu: Falls das OS auf den zur Verfügung gestellten Rechnern ordnungsgenäss lizensiert ist, sollte es kein Problem sein. Als Nachweis sollte doch wohl der Lizenzaufkleber und der Originaldatenträger, Quellinstallation auf dem, am Rechner gelten. Ob aber nicht doch für einen Rechner mit OEM-Lizenz als Nachweis die Rechnungskopie dabei sein muss? Möglicherweise zielt die Frage de des TO ja ab auf das Verleihen von Lizenzen. Gibt oder gab es da nicht einen Passus in der EULA? Bei Bedarf, man gebe am Rechner in der Hilfe ein EULA! In der EULA von meinem Windows 7 steht z.B. unter 8.Gültigkeit der Lizenz Sie sind nicht berechtigt, ......die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Weiter schaue man auf 16.Lizenznachweis! Ob das mit dem Verleihen zutrifft für den TO? Er bekomme die Rechner von einem Kunden zur Verfpgung gestellt, (möglicherweise entgeltlos) er wäre der "Leihnehmer", der Verleiher "sein" Kunde; eine seltsam erscheinende Konstruktion, ist aber vorstellbar für mich. Allerdings, verliehen wird ja nicht die Lizenz, verliehen (zur Verfügung gestellt) wird ein Rechner mit OS, dieses (hoffentlich) ordnungsgemäss lizensiert, mit Nachweis, originaler Datenträger und Lizenzaufkleber. Aber, falls die Lizenz so nicht gültig sein sollte, ..... Die Ausführung ist meine momentane Sicht, die eines Laien, sie kann falsch sein, die Gedanken müssen nicht der Rechtslage entsprechen. Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung. bearbeitet 2. Juni 2011 von lefg Zitieren Link zu diesem Kommentar
tester1309 10 Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2011 Gegenfrage: Wer außer Dir sagt das nicht. Da wir hier keine Rechtsberatung machen will ich die ganzen BGB-Zitate mal weglassen. Ich habe mir herausgenommen etwas ausführlicher auf diese Problematik einzugehen. Habe ich damit etwa gegen eine Boradregel verstoßen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2011 @Tester13o9: Wenn du hier Behauptungen aufstellst belege sie bitte auch. Alles andere ist nur Gewäsch und wertlos. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tester1309 10 Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. Juni 2011 @ dr. melzer Ehrlich, das wird jetzt kindisch. Lies dir einfach das BGB mal bei Gelegenheit durch. Im Übrigen solltest du meine Postings nicht lesen wenn es wertloses Gewäsch ist. Schönen Abend noch, EOD für mich Zitieren Link zu diesem Kommentar
TPok 11 Geschrieben 3. Juni 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2011 Hallo zusammen, danke für Eure Meinungen (auch wenn die Diskussion leider wieder mal einen leicht überhitzten Weg eingeschlagen hat). Auch wenn ich natürlich keine Rechtsberatung wünsche (geht ja nicht), noch eine kurze Nachfrage: Woher die Lizenzen kommen ist grundsätzlich egal, solange sie bezahlt wurden.Ausnahme sind die CALs, die muss der Lizenznehmer des Servers bereitstellen. [...] Lass dir die Lizenznachweise vorlegen. Das entspricht meinen Erwartungen. Auch die Lizenznachweise lasse ich mir natürlich vorlegen. Würde eine zusätzliche Erklärung, die der Kunde unterzeichnen muss, à la "Ich versichere, dass ich die installierte Software korrekt installiert habe und hafte für etwaige Fehler..." zusätzliche Sicherheit bringen? 1) Warum setzt ihr fremde Rechner überhaupt ein? Das ist keine Idee von mir. Ich bin ja nicht wahnsinnig. Es handelt sich um speziell konfigurierte Prüfsysteme mit kundeneigener Prüfsoftware, die Sie gerne bei sich aufsetzen, testen und uns dann zur Verfügung stellen wollen. Logs, Datensicherung, etc. sollen aber auf unser Netz erfolgen. :cry: 2) Wer hat Zugriff auf die Geräte und damit eventuell auf eure eigenen Rechner? 3) Wer ist für die Sicherheit verantwortlich? Ich meine fertige Rechner können alles mögliche enthalten, unter anderem auch Schadsoftware. Für die Sicherheit bin ich verantwortlich und der Risiken bewußt. Man weiß leider nie, was man sich ins Haus holt. Deshalb möchte ich die Rechner ja vorher prüfen, Virenscanner installieren (Lizenz von uns), aktuell patchen, etc. Ein Restrisiko bleibt sicher immer. Da wir jedoch gezwungen sind, kundenentwickelte Software einzusetzen, kann der Trojaner auch da drinne stecken und nicht im System selbst.... 4) Es gibt nicht nur Microsoftlizenzen, so überraschend das klingen mag. Was ist mit den anderen Programmen? Wie beschrieben, käme vom Kunden nur der Rechner mit OS und seiner eigenentwickelten Software. CALs, Virenscanner, Patchmanagement von uns. Mehr soll nicht drauf. Möglicherweise zielt die Frage de des TO ja ab auf das Verleihen von Lizenzen. Ich weiß nicht, ob der Passus "Verleihen" hier passt. Ich erhalte ja ein fertiges Gerät, nicht die Lizenz, um sie bei uns zu nutzen. Geld fließt hier auch nicht. Gruß, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 3. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2011 Würde eine zusätzliche Erklärung, die der Kunde unterzeichnen muss, à la "Ich versichere, dass ich die installierte Software korrekt installiert habe und hafte für etwaige Fehler..." zusätzliche Sicherheit bringen? Zusätzliche unterzeichnete Bestätigungen bringen immer mehr Sicherheit ;) Ich weiß nicht, ob der Passus "Verleihen" hier passt. Ich erhalte ja ein fertiges Gerät, nicht die Lizenz, um sie bei uns zu nutzen. Geld fließt hier auch nicht. Der Passus trifft für euch selbstverständlich nicht zu. Da geht es um kommerzielles Verleihen. Wenn der Verleih um Gewinn zu erzielen das geschäftsmodell eures Kunden wäre und ihr ihm Miete für die Geräte zahlen würdet träfe er zu. Anderenfalls nicht. Dieses Halbwissen welches der Verfasser des Beitrag da verbreitet ist irreführend und gefährlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
TPok 11 Geschrieben 3. Juni 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2011 Dann bedanke ich mich für die erhellenden Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 3. Juni 2011 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2011 Falls es tatsächlich hilfreich, gerne geschehen. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
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