Kruemel38 10 Geschrieben 27. Juli 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2011 Hm, okay. Versteh ich jetzt zwar nicht. Es ist alles in deutsch geschrieben und hinter jeder der beiden Fragen steht ein Fragezeichen. Wie soll ich das verständlicher schreiben? Fall1: Firma A in Deutschland, Hauptdomäne Firma B Subdomäne in Rumänien, eigener DC, Fileserver Mailserver steht aber in Deutschland. Mehrere User von Rumänien greifen auf mehrere Server in Deutschland zu und auch umgekehrt. Benötige ich jetzt für die User die sowohl auf die Server in Deutschland als auch in Rumänien zugreifen 1 oder 2 UserCals? Zweiter Fall Firma C ist in USA, auch 100% Tochter von Firma A, aber keine Subdomain, sondern noch eigenständige Domain, DC, Fileserver. Gleiche Frage. User von USA greifen auf Server in Deutschland zu und umgekehrt. Wieviele UserCals benötige ich für die User die auf die Server in USA und D zugreifen? 1 oder 2? Ich hoffe das ist jetzt verständlicher. Gruß kruemel38 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Alith Anar 40 Geschrieben 27. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2011 Fall 1: Ich gehe mal davon aus der Standort in Rumänien ist mind. 50%ige Tochter. Dann benötigst du 1 UserCal, da die Cals Gruppenweit gelten (so die Auskunft des T-Com-AssetManagers bei uns) Falls 2: Würde mich auch interessieren :) Aussage den obigen T-Com Mitarbeiters zu diesem Punkt: "Da Geschäftsführer, Aufsichtsrat etc gleich sind, gehören Sie lizenzrechtlich zur einer Firmengruppe. Insofern reicht 1 UserCAL." Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 27. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2011 Firma A in Deutschland, Hauptdomäne Firma B Subdomäne in Rumänien, eigener DC, Fileserver Mailserver steht aber in Deutschland. Mehrere User von Rumänien greifen auf mehrere Server in Deutschland zu und auch umgekehrt. Benötige ich jetzt für die User die sowohl auf die Server in Deutschland als auch in Rumänien zugreifen 1 oder 2 UserCals? Firma C ist in USA, auch 100% Tochter von Firma A, aber keine Subdomain, sondern noch eigenständige Domain, DC, Fileserver.Gleiche Frage. User von USA greifen auf Server in Deutschland zu und umgekehrt. Wieviele UserCals benötige ich für die User die auf die Server in USA und D zugreifen? 1 oder 2? Die Frage ist: Wem gehören die Serverlizenzen, wer steht im Lizenzvertrag als Lizenznehmer? Derjenige dem die Server gehören muss die CALs bezahlen und bereit stellen. Steht eindeutig in den Produktnutzungsrechten: • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Mit "Sie" ist der Lizenznehmer gemeint der den Vertrag gezeichnet hat. Es ist also vollkommen unerheblich wer auf die Server zugreift und wo sie physikalisch stehen. Die CALS muss derjenige bereitstellen dem die Serverlizenzen gehören. Ich gehe mal davon aus der Standort in Rumänien ist mind. 50%ige Tochter. Dann benötigst du 1 UserCal, da die Cals Gruppenweit gelten (so die Auskunft des T-Com-AssetManagers bei uns) Und was ist wenn es anders ist? Ich kenne einige Unternehmen die mit "Ich gehe mal davon aus" bei einem Audit ziemlich alt ausgesehen haben... Aussage den obigen T-Com Mitarbeiters zu diesem Punkt: "Da Geschäftsführer, Aufsichtsrat etc gleich sind, gehören Sie lizenzrechtlich zur einer Firmengruppe. Insofern reicht 1 UserCAL." Aha... Und wo genau in den rechtsverbindlichen Dokumenten steht dass dies etwas mit der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat zu tun hat? Lass dir das mal bitte von dem T.Com Mitarbeiter zeigen. Da bin ich echt schon gespannt auf die Stelle... Die Bedingung ob jemand Lizenzen aus dem Vertrag eines anderen nutzen darf ist einzig und alleine wie stark der Lizenznehmer an dem anderen Unternehmen beteiligt ist. Nur wenn der Lizenznehmer an dem anderen Unternehmen mit MEHR als 50% beteiligt ist darf dieses seine Lizenzen mitnutzen, da es dann ein so genanntes "verbundenes Unternehmen" im Sinne des Lizenzvertrages ist. Hier der entsprechende Auszug aus einem OPEN Vertrag: “Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Ihnen gehört (Tochtergesellschaften), der Sie gehören (Muttergesellschaften) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie Sie (Schwestergesellschaften), (in dieser Definition bedeutet ”gehören” eine Beteiligung von über 50%); Das hat damit etwas zu tun dass der Lizenznehmer in der Lage sein muss die in den Lizenzregeln genannten Bedingungen an das die Lizenzen nutzende Unternehmen durchzudrücken. Microsoft ist es ziemlich egal wer wo Geschäftsführer oder Aufsichtsrat ist. Einzig die im Vertrag genannten Bedingungen sind relevant! Wenn der T-Com Mitarbeiter dies nicht weiß solltet ihr euch in Zukunft von jemand kompetenten beraten lassen… Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kruemel38 10 Geschrieben 27. Juli 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2011 Hallo Dr.Melzer, boah, sehr verwirrend das ganze, zumindest für mich. Was ich genau weiss ist, dass die Beteiligung bei beiden Töchtern über 50% liegt. Die Server und die Cals in Rumänien und in der USA wurden aber dort vor Ort gekauft. Gruß und erstmal eine gute Nacht kruemel38 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 27. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2011 boah, sehr verwirrend das ganze, zumindest für mich. Nur weil hier ein Nebenkriegsschauplatz (Nutzung durch verbundene Unternehmen) aufgemacht wurde der mit dienem Problem nichts zu tun hat... Was ich genau weiss ist, dass die Beteiligung bei beiden Töchtern über 50% liegt. Die Server und die Cals in Rumänien und in der USA wurden aber dort vor Ort gekauft. Das ist schön zu wissen aber für deien Frage wer die CALs kaufen muss nicht relevant Hast du verstanden was ich dazu geschrieben habe wer die CALs kaufen muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 28. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 (bearbeitet) Hi @ all, Beitrags-Inhalt habe ich mal gelöscht, dazu einen eigenständigen aufgemacht. "verbunden Unternehmen" ... VG, Franz bearbeitet 28. Juli 2011 von lizenzdoc eigenständiger Beitrag Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 28. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 Werter Doc, wollen wir die Sache mit den beteiligungen nicht in einem anderen thread besprechen? Aus meiner Sicht hat sie mit dem Problem des TO (wer muss die CALs kaufen und bezahlen) nichts zu tun und verwirrt hier nur unnötig Die eigentliche Frage des TO wurde auch schon mehrfach (der Lizenznehmer des Server muss die CALs kaufen) beantwortet. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 28. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 (bearbeitet) geeherter Kollege :) mea culpa! Alter Beitrag gelöscht > wäre dieser Beitrag dann passender? : Hi, Richtig ist, wer den Server kauft, muss auch für die legale Zugriffs-Lizensierung (CALs) bürgen (und bleibt somit alleinig verantwortlich)! Beschaffungs-Varianten: Entweder er kauf die CALs selbst und verteilt/überträgt diese an seine „verbunden Unternehmenstöchter“ oder aber, er delegiert diesen Kauf an die Töchter ( ggf. Nutzung eigener Tochterverträge), wobei er die Verantwortung aber nie los wird! VG, Franz bearbeitet 28. Juli 2011 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 28. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 geeherter Kollege :) mea culpa! Kein thema, wir sind hier ja praktisch unter uns.. ;) wäre dieser Beitrag dann passender? : Hi, Richtig ist, wer den Server kauft, muss auch für die legale Zugriffs-Lizensierung (CALs) bürgen (und bleibt somit alleinig verantwortlich)! Wunderbar das ist die Antwort auf die Frage des TO. Beschaffungs-Varianten: Entweder er kauf die CALs selbst und verteilt/überträgt diese an seine „verbunden Unternehmenstöchter“ Das mit dem "Verteilen oder Übertragen an die Töchter ist mir neu. Meinst du damit das Zuweisen der CALS an die entsprechenden Clients oder User? er delegiert diesen Kauf an die Töchter ( ggf. Nutzung eigener Tochterverträge), Auch das ist mir neu. Ich kennen keinen Passus der rechtsverbindlichen Dokumente der eine Delegation der Verantwortung zulässt. Der Passus in den Produktnutzungsrechten ist afaik eindeutig: • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Da steht nichts davon dass er die verantwortung übertragen kann. wobei er die Verantwortung aber nie los wird! Da bin ich zu 100% bei dir. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 28. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 Merci :) Mutter: OPEN/SELECT: ich darf als Mutter(und Vertragsinhaber) Lizenzen kaufen und diese an meine Töchter verteilen (Zentraleinkauf) Tochter: OPEN/SELECT: ich darf als Tochter(und Vertragsinhaber) Lizenzen kaufen und diese nutzen, um Server der Mutter zu nutzen (Dezentraleinkauf) Tochter: Beim SELECT darf ich als Bezugsberechtigter (da verbundenes Unternehmen) ohne Vertrag auch über den Mutter-SELECTvertrag für mich persönlich einkaufen und nutzen. (bei OPEN war ich mir unsicher, müßte ich nachlesen ... sorry.) Da gehen also einige Varianten. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Kruemel38 10 Geschrieben 28. Juli 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 Hallo Dr.Melzer, hatte heute leider bisher noch keine Zeit hier rein zu schauen. Hast du verstanden was ich dazu geschrieben habe wer die CALs kaufen muss? Sorry, aber dann oute ich mich mal als völlig ahungsloser. So ganz habe ich das nicht kapiert. Ich habe auch keine Ahnung welche Firma was gekauft hat und wie das dann verrechnet wurde. Nur mal angenommen es wäre so. Die Tochterfirma in Rumänien hat die Server und UserCals für die User in Rumänien selber gekauft. Dürfen jetzt die User aus Rumänien auf die Server in Deutschland zugreifen und umgekehrt auch, oder benötige ich für diese User nochmals die entsprechende UserCals in Deutschland? Gruß kruemel38 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 28. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 Sorry, aber dann oute ich mich mal als völlig ahungsloser. So ganz habe ich das nicht kapiert. Ist kein Problem. Wir sind dafür hier dir zu helfen. Ich habe auch keine Ahnung welche Firma was gekauft hat und wie das dann verrechnet wurde. Dann solltest du als erstes herausfinden wer die Server bezahlt hat. Wenn du diese Information hast weisst du auch wer die CALs kaufen muss. Alles andere, wer welche Tochter mit wie viel Beteiligung ist und wer schon was wo gekauft hat ist irrelevant. Verständlich? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 29. Juli 2011 Melden Teilen Geschrieben 29. Juli 2011 Hi Dr. ich kaufe via OPEN im Standort Hamburg meine Server-Landschaft und auch die benötigten CALs für hamburger MA/Devices. Meine 50+1 Tochter in Paris kauft via OPEN in Paris die relevanten CALs für Ihre Nutzung auf meine Server. Sind zwar 2 getrennte Verträge, aber sauber und legal. Ich behalte zwar die Verantwortung über die lizensierten Zugriffe, den Kauf tätigte aber die Tochter in Paris. Also muss ich nicht zwangsläufig auch immer als Serverkäufer die Lizenzen selbst kaufen. Gilt auch so im SELECT und mit "Umständen/Limitierungen" auch im EA. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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