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Handel mit gebrauchter Microsoft Software nicht legal


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Am 06.07.2011 hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-06 O 576/09) einen usedSoft Kunden wegen Verwendung angeblich gebrauchter Software zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Software verurteilt.

 

Das Gericht hat festgestellt dass der beklagte Kunde von Usedesoft zu Schadenersatz verpflichtet ist und auch die Prozesskosten tragen muss.

 

Kunden die gebrauchte Software gekauft haben sollten meiner Meinung nach so schnell wie möglich prüfen lassen ob sie davon auch betroffen sind und im Zweifel die fehlenden Lizenzen nachkaufen.

 

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und stellt keine Rechtsberatung dar.

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/UsedSoft-Kunde-haftet-1286061.html

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Moin,

 

dumm gelaufen ... der Spareffekt war jetzt mal echt kurz ... :)

 

Gut, dass ich nichts mit dem An-und Verkauf zu tun habe,

ich handel mit den Kontakten, sozusagen eine Kontaktbörse ...

und habe den Segen vom EOC-Irland und Unterschleißheim.

 

Wenn man sich an die Spielregeln hält bleibt man legal und

auch Microsoft spiel dann ( etwas grummelnd) brav mit.

 

VG,

Franz

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Na gebrauchte Software ist nicht grundsätzlich illegal. In den Volumenlizenzverträgen steht genau drinnen unter welchen Bedingungen Microsoft Software übertragen werden darf.

 

UsedSoft hat sich daran aber nicht gehalten. Deren Geschäftsmodell ignoriert diesen Teil der Lizenzbedingungen offensichtlich, was für den Kunden, wie jetzt zu sehen ist, ziemlich teuer werden kann.

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Das urteil ist auch noch nicht rechtskräfttig, da der verurteilte Kunde noch Rechtsmittel einlegen kann.

 

Sobald ich mehr Infos (zum Beispiel die Urteilsbegründung) habe lasse ich es euch wissen.

 

Grundsätzlich sehe ich meine bisherige Meinung bestätigt. Das Rechtsrisiko beim Kauf von gebrauchter Software ist so groß dass es durch die potentielle "Ersparnis" diese auf keinen fall aufhebt.

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okay, würde mich auch brennend interessieren,

welche Art von Lizenzen da illegal wanderten .

 

Zu den Kosten:

Wenn die "falsche Lizensierung" einen gewissen %-Satz übersteigt (was MS fallweise festlegt) zahlt man die Kosten für

den (Wirtschafts-) Prüfer

ggf. für Schadensersatz

ggf. für Gerichtskosten/Anwaltskosten

ggf. Neu-Kauf der Lizenzen auf Box-Produkt-Preis-Level !!! ( nix billig im Select )

dann die internen Audit-Kosten (Personal / Scan-Software)

 

da kommt ein Sümmchen zusammen ...

 

Sollte dann auch noch das Finanzamt ins Audit "mit aufspringen" wird das mal echt

"unlustig", die prüfen ja nicht nur MS-Lizenzen, sondern alle S/W-Hersteller

da ja nicht bezahlte Umsatzsteuer ( bei fehlenden Lizenzen) ...

... das übersteigt wohl die meisten Portokassen ...

außerdem steht man dann auf deren "Watchliste" und die ist keine "Hitliste"

 

Verantwortung in einem Unternehmen kann man bei einer leitenden Positionsübernahme leider nicht wie bei einem Erbe einfach mal "ablehnen" ... dieses "lästige Päckchen" klebt einem an der Stirn ... da kann man mal schnell "auf die Nase fallen" ...

 

Franz

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Moin!

 

Es ging nicht um die gebrauchten Lizenzen, sondern darum, dass Microsoft sagt, dass ein Lieferschein und eine "notarielle Beglaubigung" nicht als Nachweis zum rechtmäßigem Erwerb von gebrauchten Volumenlizenzen ausreichen. Jetzt zu schreiben, dass der Handel mit gebrauchten Microsoft Lizenzen generell illegal ist halte ich für falsch...

 

Siehe dazu auch diesen Golem.de Artikel:

Den Frankfurter Richtern genügte das aber nicht. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sahen sie den Käufer der Lizenzen in der Pflicht, den legalen Erwerb der Lizenzen ausgehend vom ersten Erwerber nachzuprüfen. "Die Beklagten hätten den wirksamen Erwerb der ihnen vermeintlich durch die HHS Usedsoft GmbH übertragenen Lizenzen verifizieren müssen", so das Gericht. Dazu war der Usedsoft-Kunde aber nicht in der Lage, da die notariellen Beglaubigungen die entsprechenden Angaben nicht enthielten.

 

Interessant finde ich das offizielle Statement seitens des Händlers:

Usedsoft rät seinen Kunden, sich von dem Urteil des Gerichts "nicht einschüchtern zu lassen". "Microsoft versucht hier erneut, mit einem Sonderfall - hier hat ein Hardware-Hersteller Gebraucht-Software pre-installed vertrieben - den ganzen Software-Gebrauchthandel zu kriminalisieren", erklärte ein Usedsoft-Sprecher Golem.de. Andere deutsche Gerichte hätten das Usedsoft-Geschäftsmodell bestätigt.

 

Die Frage die sich mir hier nun tatsächlich stellt ist, wer die beklagte Partei ist und was für Lizenzen diese bezogen hat bzw. was sie damit getan hat?

 

Grüße

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Hi,

 

Ich denke, dass es immer schwierig ist, global eine einzige Aussage zutreffen.

 

Sich vorher zu informieren und etwas mehr nachzudenken, hat nie geschadet.

 

PC-OS > kauft man anstatt OEM-Ware die SB-Box-Ware, kann ich nach dem vollständigen Löschen auf dem PC diese wieder (im Kompletten Zustand) verkaufen .

 

OPEN: alle OPEN vor Vertragsversion 6.4. dürfen "im Ganzen" auf einen 3. übertragen/verkauft werden. Eine Stückelung ist verboten.

Es ist etwas mehr Aufwand viele kleine OPEN zu verwalten, kann man Sie aber weiterverkaufen, lohnt es sich wieder.

SELECT/EA:

vor Vertrags-Version 2009 war "kreativ" mehr möglich, aber es gibt legale Lösungen.

 

Eine nachhaltige Beratung braucht man halt.

 

Oder hat sich ein Software-Hersteller oder ein Handelspartner zum Recycling-Problem eines Kunden schon mal Gedanken gemacht?

Ein Scan-Tool das sowohl Software, als auch Hardware ( mit genauer Typenbezeichnung)

sauber listet, ist dann "Gold" wert beim Recycling.

 

Umsatz machen ist das eine, sich Gedanken machen ist das andere.

 

VG,

Franz

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Hi,

 

Ich denke, dass es immer schwierig ist, global eine einzige Aussage zutreffen.

 

Sich vorher zu informieren und etwas mehr nachzudenken, hat nie geschadet.

 

 

Richtig! Vorher informieren ist immer besser als nachher mit Schaden schlauer sein. Allerdings muss man auch so korrekt sein und eben sagen, dass weder der Handel noch das Benutzen von gebrauchten Lizenzen an sich nicht illegal ist. Man muss nur darauf achten, dass die Lizenznachweise ordentlich vorhanden sind. Ob das praktikabel und wie der Kunde das überhaupt ordentlich prüfen kann steht auf einem anderen Blatt.

 

Grüße

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Hi,

teilweise okay.

 

Mit dem Nachweisen der Lizenzen ist sehr akurat umzugehen.

 

Nur mal ein Beispiel :

Firma hatte mit einer Bestellung 500x Office-STD 2010 via SELECT gekauft.

Diese 500 Office stehen im Unternehmen mur als 1 Position auf der Rechnung.

Diese 500 Office stehen bei MS im Online-MVLS auch nur als 1 Position als Nachweis.

 

Jetzt trennt sich diese Firma von einer Abteilung und verkauft diese inkl. 100 Office und macht schon laut Vertrag vorher ein "Transfer of Licence" und sendet dieses Formular "zur Kenntnisnahme" an MS in Irland.

 

Was passiert auf der MS-MVLS-Seite? Nichts!

Dort bleiben die gesamten 500 Office beharrlich im Ursprungsvertrag stehen.

MS kann dort nur addieren, nie subtrahieren !!!

 

Bei vielen verschiedenen Produkten und Käufen bläht sich dort zwar was auf, aber langfristig wird damit eine Lizenzverwaltung sehr erschwert.

 

Somit hat das "neue" abgetrennte Unternehmen außer dem "Transfer-Formular" nichts weiter in der Hand. Auch wenn es einen neuen SELECT macht tauchen dort online digital nie die 100 Office auf!

 

Hier hilft nur ein sehr streng und genau geführter "Lizenz-Ordner" bei einem Audit.

 

VG,

Franz

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Es ging nicht um die gebrauchten Lizenzen, sondern darum, dass Microsoft sagt, dass ein Lieferschein und eine "notarielle Beglaubigung" nicht als Nachweis zum rechtmäßigem Erwerb von gebrauchten Volumenlizenzen ausreichen.

 

Woher weisst du das? Hast du schon die Urteilsbegründung? Dann wäre es nett uns diese zur verfügung zu stellen wir warten schon gespannt darauf um hier auf einer soliden Basis weiter diskutieren zu können.

 

Jetzt zu schreiben, dass der Handel mit gebrauchten Microsoft Lizenzen generell illegal ist halte ich für falsch...

 

Wer hat das so wo genau gesagt?

 

Die Frage die sich mir hier nun tatsächlich stellt ist, wer die beklagte Partei ist und was für Lizenzen diese bezogen hat bzw. was sie damit getan hat?

 

Deshalb sind wir ja so sehr an der Urteilsbegründung interessiert...

 

Richtig! Vorher informieren ist immer besser als nachher mit Schaden schlauer sein.

 

Unsere Rede hier in Forum von Anfang an. ;)

 

Allerdings muss man auch so korrekt sein und eben sagen, dass weder der Handel noch das Benutzen von gebrauchten Lizenzen an sich nicht illegal ist.

 

Nochmal: Das hat hier niemand so gesagt!

 

Man muss nur darauf achten, dass die Lizenznachweise ordentlich vorhanden sind.

 

Nicht nur das. Du musst auch prüfen ob die Lizenzbedingungen den Handel überhaupt zulassen und wenn ja zu welchen Bedingungen!

Das mit den Lizenznachweisen kapieren viele noch gerade so aber dass es bei Microsoft nur wenig Szenarien gibt unter denen die Übertragung gebrauchter Software zulässig ist wollen sie in der Regel nicht wissen.

 

Ob das praktikabel und wie der Kunde das überhaupt ordentlich prüfen kann steht auf einem anderen Blatt.

 

Na ja, so schwer sind die Lizenzverträge nicht zu lesen und ich erwarte von jedem der einen Vertrag unterschreibt diesen VORHER zu lesen und zu VERSTEHEN.

 

Das große Problem ist das sich viele auf Aussagen wie die von usedSoft verlassen und dann die gears***ten sind wenn es wie jetzt in die Hose geht.

 

Allerdings gehört da meiner Meinung nach auch viel Naivität oder gewollte Dummheit dazu. Geiz ist eben nicht geil sondern dumm!

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Moin!

 

Wer hat das so wo genau gesagt?

 

Dein Thread Titel lautet wie folgt: "Handel mit gebrauchter Microsoft Software nicht legal".

 

Microsofts Justiziarin Swantje Richters kommentierte das Frankfurter Urteil mit den Worten: "Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht bloß auf selbst erstellte Lizenzurkunden, 'notarielle Bestätigungen' und 'Lieferscheine' verlassen sollten, wenn sie 'gebrauchte Software' erwerben wollen."
Quelle

 

Grüße

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