chussi 10 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Hallo zusammen , ich habe Hardware gekauft, welche die OEM Version von Windows 7 Home Premium dabei hat. Auf dieser Hardware soll eine weitere virtuelle Machine mit Win7 Prof laufen. Ich möchte Softwaredeployment mit Empirum erreichen - 50 Clients. Microsoft unterscheidet ja zwischen Re-Imaging und Deployment. Lt. Microsoft darf ich Deployment nur machen, wenn ich Software Assuarance über Jahre innerhalb von 90 Tagen für die OEM Version kaufe - dann hätte ich aus der OEM Lizenz eine Enterprise Lizenz gemacht und dürfte somit auch bis zu vier virtuelle Machinen gratis mitlizensieren. Frage: Was ist die beste (kostenoptimalste)Lösung für mich ? OEM habe - Kaufe ich 2 Jahre SA dazu und habe Enterprise Lizenzen. Wenn ich SA kaufe, darf ich dann lizenzrechtlich auch ein SW Deployment machen ? Kann man aus Win 7 Home Premium plus SA auch eine Enterprise Version machen ? Gruss Chussi Zitieren Link zu diesem Kommentar
jarazul 10 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Nein, das geht meines Wissens nach nur mit Professional Versionen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Desweiteren brauchst Du 100 Lizenzen. Eine für die Hardware und eine für die virtuelle Instanz. Zitieren Link zu diesem Kommentar
chussi 10 Geschrieben 7. September 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Desweiteren brauchst Du 100 Lizenzen. Eine für die Hardware und eine für die virtuelle Instanz. Eigentlich nicht - 50x OEM Wenn ich dann Software Assurance kaufe - brauche ich keine weitere Lizenz, sondern kann 4 virtuelle Instanzen kostenfrei mitlizenzieren. Doch die Frage bleibt, was ich brauche, damit ich ein Softwaredeployment machen darf - wie komme ich zB an ein Volumenlicense Medium und Key ? Brauche ich einen eOpen oder Selectvertrag ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
jarazul 10 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Wenn er die Hardware lizensiert und unter SA stellt, erhält er das Recht von dem lizensierten Gerät auf bis zu vier virtuelle Instanzen zuzugreifen. Ist seit 1. Juli 2010 in der SA enthalten, vorher musste das unter dem Namen VECD, heute VDA, zusätzlich lizensiert werden. Bei Thinclients, Richclients oder Zeroclients (alles was nicht Windows Client OS SA ist), wird immer noch eine VDA benötigt. cheers, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Ich frage mich wie du auf die Idee mit der "Enterprise" Lizenz kommst. Woher hast du die Information? Wenn du eine OEB Betriebssystemlizenz hast und innerhalb der Frist von 90 Tagen SA only dafür kaufst hast du eine OEM Lizenz mit SA. An der OEM Lizenz ändert sich nichts. Du bekommst lediglich die Rechte dazu welche die EA mit sich bringt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
jarazul 10 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Eigentlich nicht - 50x OEMWenn ich dann Software Assurance kaufe - brauche ich keine weitere Lizenz, sondern kann 4 virtuelle Instanzen kostenfrei mitlizenzieren. Doch die Frage bleibt, was ich brauche, damit ich ein Softwaredeployment machen darf - wie komme ich zB an ein Volumenlicense Medium und Key ? Brauche ich einen eOpen oder Selectvertrag ? Das ist so nicht richtig. Zusätzlich wird eine virtuelle Instanz mit lizensiert. Von einem lizensierten Host (Win7+SA z.b) kann auf bis zu vier virtuelle Instanzen zugegriffen werden. Du benötigst aber für jeden Host der auf die virtuellen Instanzen zugreift entweder ein Win7+SA oder eine VDA. Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Aber nur, wenn von einer berechtigen Version (nein, "Home" ist nicht) ein Upgrade auf die passende Edition erworben wird. Bei OEM-Liezenzen ist überlicherweise keine Lizenz für eine weitere virtuelle Instanz enthalten. Ich wüsste auch nicht, dass man das bei Windows 7 Prof. darf. Siehe auch License Terms Für Volumenlizenzen hier lesen: Microsoft Volume Licensing - Product Licensing -Zahni Zitieren Link zu diesem Kommentar
jarazul 10 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Richtig, berechtigte Version ist z.b Win7ProSB. Dazu wird innerhalb der 90 Tage eine SA gekauft. Dieses Szenario berechtigt den lizensierten Host zu den oben genannten Features u.a Zugriff auf Enterprise Version, Re-Imaging, 24x7 Support usw usw. Nachzulesen im MS Dokument Licensing Windows for VDI Environments Bei Windows 7 Prof, weiß ich nicht ob direkt eine Berechtigung vorhanden ist eine virtuelle Instantz auszuführen. Wenn das Win7Prof unter SA steht, dann ja. Selbiges gilt für Thinclients, dort heißt die Lizenz dann VDA. cheers, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Den Link finde ich besser: Microsoft-Volumenlizenzierung Windows 7 Zitieren Link zu diesem Kommentar
jarazul 10 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Richtig, da steht im Prinzip genau das, was ich sage :) Einziger Zusatz ist das "zentral bereitgestellte virtuelle Instanzen". Die Berechtigung das OS in einer lokalen virtuellen Instanz auszuführen, erhält man meines Wissens nach, bereits mit der SA (und erhielt man auch bevor die VDA in die SA integriert wurde) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 hi, um mal wieder das Thema "Grundlagen der Legalität" zu strapazieren: Bei Box-Produkten oder OEM gilt mal nur die "mitgelieferte EULA. Für alle mal hier der richtige Link: License Terms und bei WIN-7-Pro (als Beispiel) gibt es zw. SB, NFR und OEM extreme Lizenzregel-Unterschiede !!! Bei SB darf man super viel :) Bei NFR u. OEM darf man fast gar nichts mehr ... Viel Spaß beim Lesen ... ... und mein SB-Gedanke war mal jetzt wirklich der beste ... SA > SA only kann man nur via Volumenverträge kaufen! Bei der 90-Tage Regelung für den "Hinzukauf" zu SB/OEM sind nur bestimmte Volumenverträge zugelassen, also nicht alle. durch die SA wird aus diesem 2er-Konstrukt (also nicht aus dieser Basis-Lizenz) ein Recht die Spielregeln des Volumenvertrages zu nutzen. Nach Ende der SA fallen einige Rechte weg, einige bleiben erhalten. Effektiv habe ich weiterhin eine SB/OEM-Basis-Lizenz + die SA aus einem Volumenvertrag. Zitat aus den aktuellen EULAs > Gilt für SB/NFR/OEM gleichermaßen: Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Also darf man, auch ohne SA !!!, eine(1) VM auf demselben Gerät betreiben! Die SA erweitert diese Recht somit auf 4 VMs, aber auch nur auf diesem lizensierten Gerät. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
jarazul 10 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Danke Franz für die Infos. Ist doch hilfreich, wenn ein Lizenzprofi im Spiel ist :) cheers, Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Danke, ich versuch halt auf dem aktuellsten Stand zu sein, kostet aber auch immer eine enorme Menge an Zeit und Erfahrung und Nnachdenken ... (was war vorher, was wurde geändert, was bedeutet das für den Kunden, betrifft es den Kunden > wann hatte er diese Lizenz gekauft, stellt ihn die neue Spielregel schlechter ... und noch einige andere Gesichtspunkte) Da verschafft ein 2,5 Tage-Kurse nur ein "Minimal-Basic-Wissen" VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 7. September 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2011 Zitat aus den aktuellen EULAs > Gilt für SB/NFR/OEM gleichermaßen:Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Also darf man, auch ohne SA !!!, eine(1) VM auf demselben Gerät betreiben! Hi, ja das habe ich auch gelesen (den Link hatte ich weiter oben schon gepostet). Doch ich verstehe das so, dass man die Lizenz nur virtuell oder physisch betreiben darf. Und nicht 1x physisch und 1x virtuell. Das ist bei der Enterprise-Version anders. -Zahni Zitieren Link zu diesem Kommentar
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