lizenzdoc 207 Geschrieben 26. Oktober 2011 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Moin, eine etwas heikle Situation wäre zu lösen. Ein selbständiger Consultant(also ein externer!) erhält einen schriftlichen Dienstleistungsauftrag eines SELECT-Kunden. Dazu ist von Nöten, dass der Consultant zwecks Dokumentation Office2010-Std benutzt, so wie der Kunde selbst. Der Consultant hat aber nur Office97 :). Das Office2010-STD wird auf dem Kunden-Server im TS-Dienst zur Verfügung gestellt. Der Kunde möchte jetzt aus seinem SELECT-Vertrag dem Consultant 1 Office2010-Std(+ die relevanten CALs) für die Dauer der Dienstleistung „unentgeltlich“ zur Verfügung stellen. Laut PURs 10-2010 S-7 - Universelle Lizenzbestimmungen – heißt es: Diese Lizenzbestimmungen gelten universell für Ihre Verwendung sämtlicher Software und aller Onlinedienste von Microsoft, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurden. Unter Definitionen > Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen. Da ja ein schriftlicher Vertrag gezeichnet wurde, trifft somit dies ja nicht auf den Consultant zu! Und eine: EXTERNE CONNECTOR-LIZENZEN benötige ich ja laut PURs nur für „externe Nutzer“! Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer. Ergo ist der Consultant „lizenzrechtlich“ wie ein „interner Nutzer“ zu betrachten. Nach stundenlangem Studium/Suche in den MBSA, Select-Vertrag, Select-Beitritt, Productlist und PURs, also allen relevanten Vertragsbestandteilen, befinde ich mich an dem Punkt, dass ich dem Kunden sagen werde: Da nirgendwo in den relevanten Unterlagen Microsoft Ihnen vorschreibt, dass das „lizensierte Gerat“, hier ist es ein Notebook, in Ihrem rechtlichen Besitz sein muss, muss dieses Gerät nur vorschriftsmäßig richtig lizenziert werden. D.h. 1x Office2010-Std aus dem Select-Vertrag, 1x WIN-CAL, 1x WIN-RDL-CAL(TS). Auch darf der Consultant diese Office-Lizenz auf „seinem Notebook“ lokal installieren, da es ja das „lizenzierte Gerat“ ist. Annahmen/Vermutungen/Meinungen sind nett, aber hier geht es um Fakten, die die Situation lizenzrechtlich klären. Wo habe ich einen „Denkfehler“? Oder habe ich so geschildert voll Recht? Danke für eure Hilfe! VG, Franz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 26. Oktober 2011 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Ich sage: Der SELECT Vertragsnehmer stellt dem Consultant eine Office Lizenz sowie je eine TS und eine Windows Server CAL zur Verfügung. Die CALs muss eh der Lizenznehmer des Servers bereit stellen. Der external Connector ist nur eine Alternative zu den CALs aber kein Muss, Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 26. Oktober 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Moin Tom, so sehe ich das bei den CALs auch! Danke. Aber ... das Office-Thema !? Habe ich das auch richtig gesehen? Ich frage lieber erneut nach, sorry. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 26. Oktober 2011 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Office sehe ich auch wie du. Das Gerät welches auf den TS zugreift und das Office dort nutzt muss die gleiche Lizenz haben wie sie auf dem TS genutzt wird. Woher diese Lizenz kommt ist irrelevant solange sie legal erworben wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 26. Oktober 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2011 Merci, dann hatte ich die gleich "Lizenzrechtsbrille" wie Du auf der Nase :) VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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