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Eigene WinSrv Lizenz auf fremdem (Root) Server für Tochterunternehmen?


jostrn
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Guten Nachmittag,

 

Mutterunternehmen M mietet einen blanken Server im Rechenzentrum eines Providers und möchte auf diesem eine Windows Server 2008 Standard (od Enterprise) R2 Lizenz installieren (SB, OL oder OV, noch unklar).

Darf es eine eigene Lizenz auf fremder Hardware betreiben?

 

Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die*entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. (PUR, Server-Betriebssysteme, I, a, i, 1. Absatz)

Heißt das, dass der Server im Eigentum der Mutter sein muss, also weder geleast noch gekauft sein darf? Oder reicht der Besitz?

 

Der Windows-Server wird über VPN-Tunnel an die LANs des Mutterunternehmens und dessen Tochterunternehmen angebunden und von Nutzern dieser Unternehmen genutzt. Das Mutterunternehmen legt die Kosten auf die Tochterunternehmen um. Ist das kommerzielles Hosting im Sinne von Absatz F der Universellen Lizenzbedingungen?

 

Alle Tochterunternehmen stehen im Mehrheitseigentum des Mutterunternehmens.

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Heißt das, dass der Server im Eigentum der Mutter sein muss, also weder geleast noch gekauft sein darf? Oder reicht der Besitz?

 

Wenn ich dir mein Notebook leihe ist es dadurch in deinem Besitz aber wessen Notebook ist es?

 

Das Mutterunternehmen legt die Kosten auf die Tochterunternehmen um. Ist das kommerzielles Hosting im Sinne von Absatz F der Universellen Lizenzbedingungen?

 

Was ist der Geschäftszweck des Mutterunternehmens?

 

Alle Tochterunternehmen stehen im Mehrheitseigentum des Mutterunternehmens.

 

Das kann relevant sein wenn es sich um Volumenlizenzen handelt.

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Wenn ich dir mein Notebook leihe ist es dadurch in deinem Besitz aber wessen Notebook ist es?

Meins und Deins, je nachdem ob Besitz oder Eigentum gemeint ist.

Hätten deutsche Juristen die PUR verfasst würde ich davon ausgehen, dass Eigentum gemeint ist, aber es waren wohl Amerikaner. Da es meines Wissens keine Möglichkeit gibt, die Installation auf fremder Hardware zu lizenzieren würde ich annehmen, dass Microsoft den Besitz meint.

 

Also: wie dürfte Microsoft das sehen? :suspect:

Ich werde notfalls dort anfragen.

 

Was ist der Geschäftszweck des Mutterunternehmens?

Habe den HR-Auszug nicht da. Faktisch ist es eine Management-Holding ohne operatives Geschäft, dass die Konzernstrategie, die Finanzströme und die Kommunikation in der Gruppe steuert.

Über den Server sollen hierfür erforderliche konzerninterne Informationen verarbeitet werden.

 

Das kann relevant sein wenn es sich um Volumenlizenzen handelt.

Insbesondere für die CALs, die jedes Konzernunternehmen selbst einbringen soll, was bei SPLA durch den Server-Anbieter nicht ginge.(?)

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Also: wie dürfte Microsoft das sehen? :suspect:

Ich werde notfalls dort anfragen.

 

Mach das und lass uns bitte wissen wie die Antwort war.

 

Achte auch darauf dass du die Antwort schriftlich bekommst. Mündliche Aussagen sind leider wertlos.

 

Habe den HR-Auszug nicht da. Faktisch ist es eine Management-Holding ohne operatives Geschäft, dass die Konzernstrategie, die Finanzströme und die Kommunikation in der Gruppe steuert.

Über den Server sollen hierfür erforderliche konzerninterne Informationen verarbeitet werden.

 

Wenn der Geschäftszweck der Firma nicht ist mit dem Hosting Geld zu verdienen ist es ok die Leistung firmenintern zu verrechnen.

 

Insbesondere für die CALs, die jedes Konzernunternehmen selbst einbringen soll, was bei SPLA durch den Server-Anbieter nicht ginge.(?)

 

Die CALs muss immer derjenige bereit stellen der auch Lizenznehmer der Serverlizenzen ist. Das ist unabhängig davon ob es OEM/SB oder Volumenlizenzen sind.

 

Es geht nicht das jemand mit seinen CALs auf fremde Server zugreift.

 

Ein anderer Aspekt bei Volumenlizenzen wäre dass so genante "verbundene Unternehmen" die Lizenzen abenfalls nutzen dürfen.

 

Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen an dem der Lizenznehmer MEHR als 50% Beteilungung hält.

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Hallo jostrn,

 

Du beschreibst das sog. „Housing“.

 

Der Provider stellt Hardware, Infrastruktur und meist auch Support zur Verfügung,

der Kunde kommt mit seinen eigenen Lizenzen und nutzt diese.

 

(Nicht zu verwechseln mit „Hosting“, bei dem der Provider(auch SPLA-Partner) auch die Lizenzen zur Verfügung stellt.)

 

Bei Miete, Leasing und Ratenkauf sind die Besitzverhältnisse sehr unterschiedlich,

das Besitz-Thema ist bei der Lizenzierung von Microsoft nicht wirklich betrachtet und geregelt!

 

MS begnügt sich mit den Formulierungen aus den PURs:

 

Lizenziertes Gerät ist das jeweilige physische Hardwaresystem, dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separates Gerät betrachtet.

 

Lizenzierter Server ist der jeweilige Server (siehe „Server“), dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separater Server betrachtet.

 

Lizenzierter Nutzer ist die jeweilige Person, der eine Lizenz zugewiesen wird.

 

Da findet sich kein „Ihr Gerät“, „Ihr Server“, „Ihr Mitarbeiter/Angestellter“… ich denke, MS will sich hier auch gar nicht in den dann entstehenden Diskussions-Sumpf verrennen. (das hatten wir schon mal beim Selectvertrag mit „auf seinem Betriebsgelände“…)

 

Auch in den EULAs der WIN-Server findet sich nichts Negatives zu dem o.g.

 

Somit sieht alles in deinem beschriebenen Szenario sauber aus. Die finanzielle Berechnung an „Töchter“ ist auch sauber legal, das ist kein kommerzielles Hosting,

wie Dr. M schon schrieb.

 

VG, Franz

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Hallo Franz, hallo Dr. Melzer,

 

danke für eure Antworten.

 

Du beschreibst das sog. „Housing“.

Und ich dachte immer, Housing sei dasselbe wie Colocation ;)

 

Die CALs muss immer derjenige bereit stellen der auch Lizenznehmer der Serverlizenzen ist. Das ist unabhängig davon ob es OEM/SB oder Volumenlizenzen sind.

 

Ein anderer Aspekt bei Volumenlizenzen wäre dass so genante "verbundene Unternehmen" die Lizenzen abenfalls nutzen dürfen.

Die Tochterunternehmen (>50% gehören der Mutter) haben zahlenmäßig ausreichende CALs aus Open/OpenValue, SB und aus ISV- oder Silber-Partnerschaft, also ein CAL-Sammelsurium.

Die Mutter ist kein Microsoft-Partner. Geht die CAL-Lizenzierung eurer Meinung nach in Ordnung?

 

Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden.

Ich würde schließen, CALs einer Tochter aus einem VL-Vertrag sind ok.

 

Wie ist das bei CALs aus SB? Ich hab' noch nie ne SB CAL Lizenz gelesen oder gesehen :rolleyes:

 

Was sind Silber-Partnerschaft CALs? Hab' mir sagen lassen, dass sei lizenzrechtlich ne Mischung aus VL und FPP auf Mietbasis :confused:

 

Muss der Server per Volumenlizenz gekauft werden oder reicht SB? Ich würde annehmen, dass egal ist, aus welchem Kanal der Server kommt, aber ich bin noch auf der Suche nach den Windows Server 2008 R2 SB Lizenzbestimmungen...

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Die Tochterunternehmen (>50% gehören der Mutter) haben zahlenmäßig ausreichende CALs aus Open/OpenValue, SB und aus ISV- oder Silber-Partnerschaft, also ein CAL-Sammelsurium.

Die Mutter ist kein Microsoft-Partner. Geht die CAL-Lizenzierung eurer Meinung nach in Ordnung?

 

Ich würde schließen, CALs einer Tochter aus einem VL-Vertrag sind ok.

 

nein die CALs muss der Lizenznehmer des Servers bereit stellen. das hat nichts mit der Beteiligung der Mutter an den Töchtern zu tun.

 

Hier der dafür relevante Auszu aus den Produktnutzungsrechten:

 

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

 

Mit "Sie" ist der Lizenznehmer des Servers gemeint der an die Nutzungsrechte per Vertrag gebunden ist.

 

 

Wie ist das bei CALs aus SB? Ich hab' noch nie ne SB CAL Lizenz gelesen oder gesehen :rolleyes:

 

Gibt es genauso wie SB Server Lizenzen im gut sortierten Fachhandel. ;)

 

Was sind Silber-Partnerschaft CALs? Hab' mir sagen lassen, dass sei lizenzrechtlich ne Mischung aus VL und FPP auf Mietbasis :confused:

 

Wer hat das gesagt? ist aber für dein Szenario unerheblich.

 

Muss der Server per Volumenlizenz gekauft werden oder reicht SB? Ich würde annehmen, dass egal ist, aus welchem Kanal der Server kommt, aber ich bin noch auf der Suche nach den Windows Server 2008 R2 SB Lizenzbestimmungen...

 

Wie der Server gekauft wurde ist irrelevant. Wichtig ist dass der Lizenznehmer des Servers ausreichend Server CAls kauft und zuweist.

 

Hier findest du die Produktnutzungsrechte welche für volumenlizenzen gelten: Microsoft Volume Licensing - Product Licensing

 

und hier die EULAS für OEM/SB und FPP Produkte: License Terms

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Guten Morgen zusammen,

 

@jostrn:

wenn Colocation exakt das von mir beschriebene Housing ist, dann reden wir vom gleichen :)

 

Zum Punkt: Wer trägt die Lizenzierungsverantwortung und wer muss kaufen

Ja, der der den Server lizenziert,

muss auch für die legale Zugriffs-Lizenzierung sorgen, es verantworten.

Aber er darf den Kauf an „verbundene Unternehmen“ (Anteil größer 50% = beherrschen) delegieren, muss aber dies immer wieder kontrollieren.

Ansonsten wären ja Beitritte im Select für Töchter absoluter Nonsens und fast alle wären falsch lizenziert. (bzw. via eigenem OPEN)

 

Eine WIN-CAL-2008 ist immer sauber/legal für den Zugriff auf einen WIN-SVR-2008(R2),

egal ob diese via Box-Produkt, OPEN, SELECT oder EA gekauft wurde.

Je variantenreicher gekauft wurde, desto schwieriger wir da der Nachweis beim Audit!

 

Bei den CALs Nonsens, aber bei den Servern muss man „identisch“ achten, sonst darf man nicht aus dem Volumenvertrag „reimagen“!

„identisch“ = gleich in Version, Edition, Bit-Anzahl und Sprache !!!

 

MS-Partnerschaft-Lizenzen:

Aufpassen, hier weiß MS auch noch nicht so genau, wie sie es gerne hätten,

 

der eine PAM sagt: Mischen von Partner-Lizenzen und Kauf-Lizenzen geht nicht, wenn Bedarf größer, dann alles nur via Kauf-Lizenzen …

 

der andere PAM sagt: passt schon.

 

Bitte in jedem Fall sich das schriftlich bestätigen lassen via

PAM (Partner-Account-Manager)

 

VG, Franz

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  • 2 Wochen später...

Um die Meinungsbildung abzuschließen... Trommelwirbel...

 

Der Lizenzexperte des Distributors meint, eine eigene Lizenz auf einem gemieteten Server sollte kein Problem sein aber sicherheitshalber solle ich das über die 01805 240924 validieren.

 

1. Anruf bei einer sehr selbstsicher klingenden Dame: Eigene Lizenz auf fremdem Server (Miete oder Leasing) sei unzulässig, Lizenzierung auf fremder Hardware ginge nur über SPLA.

 

Sicherheitshalber 2. Anruf bei einem nachdenklich klingenden Herren, der die PUR vor sich hatte und sich zudem intern versichert hat: In Deutschland und wohl nur da dürfe man eine eigene Lizenz auf fremder Hardware nutzen. Der PUR könne man dies nicht entnehmen, es sei vielmehr der deutschen Rechtsprechung geschuldet ;)

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hi,

 

wenn der Distri an die MS-Hotline verweist, ist das okay und der sinnvolle Weg.

 

Die beiden Antworten seitens dieser "MS-Hotline" .... absolut traurig !

 

Galgenhumor > interessant wäre jetzt doch mal ein 3. Anruf :)

 

Da hat MS noch richtig "Potential" um diese Hotline zu verbessern...

 

Naja, schlauer und sicherer hat es Dich jetzt nicht gemacht, oder?

 

VG, Franz

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1. Anruf bei einer sehr selbstsicher klingenden Dame: Eigene Lizenz auf fremdem Server (Miete oder Leasing) sei unzulässig, Lizenzierung auf fremder Hardware ginge nur über SPLA.

 

Was kompletter ****sinn ist denn bei SPLA geht es eigene Lizenzen auf eigenen Servern zu betreiben und an dritte zu vermieten...

 

Da ist die Dame auf den Triger "Leasing und Miete" angesprungen ohne Ahnung davon zu haben um was es konkret geht.

 

Sicherheitshalber 2. Anruf bei einem nachdenklich klingenden Herren, der die PUR vor sich hatte und sich zudem intern versichert hat: In Deutschland und wohl nur da dürfe man eine eigene Lizenz auf fremder Hardware nutzen. Der PUR könne man dies nicht entnehmen, es sei vielmehr der deutschen Rechtsprechung geschuldet ;)

 

Aha da wird eigenes Unwissen hinter der Ausnahme "deutsche Rechtsprechung" versteckt. Die Karte (Deutschland ist eine Ausnahme denn da gibt es entsprechende Urteile) wird gerne seit dem berüchtigten Urteil zum Bundeling gespielt.

 

Hast du die Aussagen schriftlich bekommen, mit Verweis auf die relevanten Passagen der rechtsverbindlichen Dokumente auf welche die Aussagen gestützt sind?

 

Alternativ den Paragraphen der "deutschen Rechtsprechung" (was für ein Unsinn) welchen der interessierte Herr am Telefon meinte?

 

Mündliche Aussagen sind das Geld für den Anruf nicht wert denn wenn eine Prüfung kommt kannst du denen viel erzählen was dir jemand am Telefon erzählt hat. Im Zweifelsfall war dann alles ganz anders. ;)a

 

Das Problem bei der Hotline ist dass du da keinen MS Mitarbeiter an der Leitung hattest sondern nur ein Callcenter.

 

Deren Wissen ist (wie leider so oft bei Callcentern) "überschaubar".

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Aha da wird eigenes Unwissen hinter der Ausnahme "deutsche Rechtsprechung" versteckt.[/Quote]

Ein Aktenzeichen hatte er nicht für mich, er klang auch nicht wie ein Jurist, aber er hatte mehr Problembewußtsein als die Dame beim 1. Anruf. Er sprach -das hatte ich unterschlagen- auch von laufenden Verfahren. Verständlich, dass MS sich darüber nicht weiter äußern will, andererseits verstehe ich aber nicht, wie es laufende Verfahren dazu geben kann wenn MS das Recht dem Kunden einräumt...

 

Hast du die Aussagen schriftlich bekommen, mit Verweis auf die relevanten Passagen der rechtsverbindlichen Dokumente auf welche die Aussagen gestützt sind?[/Quote]

Schriftlich bekommt man bei der Hotline nichts und die deutschen Microsoft-Mitarbeiter scheinen mir bei Auslegungsfragen der Lizenzen generell sehr schriftunwillig. Da besteht noch "Potential" um Franz' letzten Beitrag aufzugreifen. Ich habe auf dem Briefpapier des Kunden bei Microsoft Deutschland um Klärung gebeten.

 

Mündliche Aussagen sind das Geld für den Anruf nicht wert denn wenn eine Prüfung kommt kannst du denen viel erzählen was dir jemand am Telefon erzählt hat. Im Zweifelsfall war dann alles ganz anders.[/Quote]

Klar, die Beweisführung bei Gesprächen ist schwierig. Daher habe ich Gesprächsprotokolle gefertigt die ich zusammen mit meinem Gutachten zur Vereinbarkeit mit dem MS-Lizenzdokument ablegen werde. Damit sind die Entscheider und ich schon mal aus der vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung raus.

Lizenz-Audit hatte ich noch nie, im Zweifel wird dann halt gestritten und geeinigt oder MS hat ein laufendes Verfahren mehr.

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andererseits verstehe ich aber nicht, wie es laufende Verfahren dazu geben kann wenn MS das Recht dem Kunden einräumt...

 

Genau das machen sie nicht. ;)

 

Schriftlich bekommt man bei der Hotline nichts und die deutschen Microsoft-Mitarbeiter scheinen mir bei Auslegungsfragen der Lizenzen generell sehr schriftunwillig. Da besteht noch "Potential" um Franz' letzten Beitrag aufzugreifen. Ich habe auf dem Briefpapier des Kunden bei Microsoft Deutschland um Klärung gebeten.

 

Bin mal auf die Antwort gespannt...

 

oder MS hat ein laufendes Verfahren mehr.

 

Na das ist mal ein solider Standpunkt :D

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