lefg 276 Geschrieben 5. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Moin, Off-Topic:davon würde ich aus Erfahrung nicht unbedingt ausgehen. Das Ziel der Bildungsträger ist Umsatz, nicht adressatenspezifische Bestberatung ... Letzteres ist Aufgabe der Arbeitsagentur. Gruß, Nils Es nüzt dem Bildungsanbieter nichts, dem Interessenten etwas (vom SGB) zu erzählen, falls eine Förderung doch nicht möglich ist. Er muss ihn schon so beraten, das die Sache klappt. Der Inhhalt der Schulung ist dabei nachranig, jedenfalls für den Anbieter. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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