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Windows XP OEM Lizenz unter VMWare ESXi


LooMiS
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Hallo Ihr Lizenzexperten ;)

 

darf man nach deutschem Recht eine WindowsXP OEM Lizenz unter VMWare ESXi betreiben.

 

Diese Lizenz wird nicht woanders verwendet und ist dediziert für diese VM.

Zugegriffen wird von WindowsXP OEM/Windows7 OEM Clients per VMWare-VMRC. Auf diesen VM's liegt lediglich jeweils ein Zugang zu einem Kunden. Falls hier Fragen aufkommen. Dies wird gemacht, um die Zugänge zu den Kunden rechtemäßig einzelnen Usern zuzuweisen bzw um Inkompatibilitäten in Bezug auf verschiedene VPN-Clients auf einem Host aus dem Weg zu gehen. Die Zugänge sicherheitsmäßig besser zu verwalten und vom Rest abzutrennen und es ist für einige kleinere Kunden problematisch SiteToSite VPN Verbindungen zu erstellen. Teamviewer existiert parallel als Alternative.

 

Naja Back to the Topic. Ist es also legal diese VM's so zu betreiben oder benötigt man hierfür eine VDA oder Windows 7 mit SA Lizenz für das zugreifende Gerät

 

Existiert irgendein offizielles Dokument in welchem explizit steht, dass dies erlaubt bzw. verboten ist? In der EULA habe ich hierzu nichts konkretes gefunden

 

Falls dies nicht erlaubt ist wie könnte man verfahren um jährlichen Gebühren aus dem Weg zu gehen?

Wären Windows7 Volumenlizenzen für die VM's erlaubt? Wäre es möglich für die VM's Windows Server 2008 R2 Datacenter einzusetzen? Würde man hier RDS Cals benötigen obwohl nicht per RDP zugegriffen wird? Könnte man dann also auf einem ESXi Server welchem 2 Datacenter Lizenzen (da 2 CPU's) zugewiesen sind, 50 Windows Server 2008 R2 Datacenter VM's auf welche per VMWare-VMRC connected wird erstellen? Der letzte Ausweg wäre es UNIX auf diesen VM's zu installieren, aber hier sollte es doch eine bessere Lösung via Microsoft geben an der man sich nicht dumm und dämlich zahlt!?!?

 

Danke schonmal für eure Antworten

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dort steht geschrieben:

Q. My customer bought a new PC and wants to move the OEM software from the old PC to the new one. Can't users do whatever they want with their software?

 

A. The OEM software is licensed with the computer system on which it was originally installed and is tied to that original machine. OEM licenses are single-use licenses that cannot be installed on more than one computer system, even if the original machine is no longer in use. The End User Software License Terms, which the end user must accept before using the software, states that the license may not be shared, transferred to, or used concurrently on different computers. System builders must provide end-user support for the Windows license on computers they build, but cannot support licenses on computers they didn’t build. This is a fundamental reason why OEM System Builder licenses can't be transferred.

 

dies widerspricht aber dem OEM-Urteil des Bundesgerichtshofs:

BGH, Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97

 

dort wurde festgelegt, dass OEM Lizenzen nicht hardwaregebunden sind

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Am besten beschreibst du mal so konkret wie möglich was du da vor hast.

 

Dann können wir dir sagen welche Lizenzen du dafür benötigst.

 

dies widerspricht aber dem OEM-Urteil des Bundesgerichtshofs:

BGH, Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97

 

dort wurde festgelegt, dass OEM Lizenzen nicht hardwaregebunden sind

 

Interessant...

 

Wo in den Urteil steht das genau?

 

Hast du das Urteil überhaupt einmal gelesen?

 

P.S.

Hab ich schon erwähnt das sich in all den Jahren die ich diesen Job mache noch keinen Fragesteller hier im Forum gelesen haber der das Urteil verstanden und richtig angewandt hat? ;)

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es sollen auf einem VMWare Server virtuelle Maschinen mit einem Microsoft Betriebssystem ausgestattet werden. ~ca 100 VM's. Auf diese VM's wird von unseren Client PC's per VMWare-VMRC zugegriffen. Diese VM's sind individuell aufgesetzt (verschiedene VPN Clients etc)

Jede VM stellt eine Verbindung zu einem Kunden her um auf dem Kundensystem Support geben zu können.

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wieso auf diese nicht direkt zugegriffen wird hatte ich oben erläutert:

 

-----------

Falls hier Fragen aufkommen. Dies wird gemacht, um die Zugänge zu den Kunden rechtemäßig einzelnen Usern zuzuweisen bzw um Inkompatibilitäten in Bezug auf verschiedene VPN-Clients auf einem Host aus dem Weg zu gehen. Die Zugänge sicherheitsmäßig besser zu verwalten und vom Rest abzutrennen und es ist für einige kleinere Kunden problematisch SiteToSite VPN Verbindungen zu erstellen. Teamviewer existiert parallel als Alternative.

 

-----------

 

es wird Windows XP Professional verwendet. Auf den VM's ist sonst lediglich Fernwartungszugangssoftware installiert z.B.: VPN Clients (Checkpoint/Astaro/Cisco/Juniper etc...) und Remoteanzeigetools (VNC/RDP/PC Anywhere etc...) Wir schreiben hier keinen konkreten Fernwartungszugang vor, deswegen benutzen wir das was der Kunde im Einsatz hat

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ging prinzipiell um unbundling von OEM Versionen sprich dass diese auch ohne PC verkauft werden dürfen. Diese sind also nicht an eine Computerhardware gebunden und können so auch auf einem beliebigen Rechner installiert werden (also auch auf einem nicht physikalischen sondern virtualisierten Rechner)?!?!

 

Wie soll das gehen?? Die Software wurde doch an eine Hardware gebundelt, somit ist diese eindeutig der Hartware zugeteilt.

 

An eine nichtgebundelte OEM Softwre kommt man nur als Reseller ran, wird dir aber keiner zu einer in schon gebrauch gegeben Hardware (dein laufender ESXi Serve) geben. (zählt dann als Vertragsverletzung des Resellers)

 

Warum nimmt ihr nicht einfach "normale" Lizenzen???

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also wenn man nach den microsoft bestimmungen geht:

Windows 7 SA / VDA:

man bezahlt laufende Gebühren (dies ist nicht gewünscht)

 

Retail Version / Volumenlizenz:

mit der Einschränkung dass die VM's nicht dynamisch zwischen den Servern verschoben werden dürfen? Ist die VM für den Server lizenziert oder ist die Lizenz nicht eher der VM zugewiesen? Wann darf eine VM auf einen anderen Server verschoben werden?

 

wie schaut es aus mit Windows Server 2008R2 Datacenter für die Lösung aus? Darf dies hierfür eingesetzt werden?

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Windows 7 SA / VDA:

man bezahlt laufende Gebühren (dies ist nicht gewünscht)

 

Gewünscht sind 100 VMs. Also müssen (damit der Wunsch in Erfüllung geht) die Lizenzkosten getragen werden.

 

100 VMs und keine laufenden Kosten ist wie Duschen und trocken bleiben....

 

Retail Version / Volumenlizenz:

mit der Einschränkung dass die VM's nicht dynamisch zwischen den Servern verschoben werden dürfen? Ist die VM für den Server lizenziert oder ist die Lizenz nicht eher der VM zugewiesen? Wann darf eine VM auf einen anderen Server verschoben werden?

 

Die Windows Client Lizenz muss einem Gerät zugewiesen werden und bleibt da auch. Ein Verschieben auf einen anderes Gerät ist erst mal unzulässig.

 

Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten:

 

ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM GERÄT

Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen).

 

Due darfst die Lizenz jedoch auf ein Ersatzgerät übertragen wenn es dauerhaft (für länger als 90 Tage) geschieht. Wenn du dynamisch verschieben willst brauchst du für den zweiten Server die gleiche Anzahl an Lizenzen zusätzlich.

 

Mit SA hättest du weitreichendere Rechte.

 

 

wie schaut es aus mit Windows Server 2008R2 Datacenter für die Lösung aus? Darf dies hierfür eingesetzt werden?

 

Was hat der Server mit deinen Überlegungen zu der Lizenzierung der VMs zu tun?

 

 

 

ging prinzipiell um unbundling von OEM Versionen sprich dass diese auch ohne PC verkauft werden dürfen. Diese sind also nicht an eine Computerhardware gebunden und können so auch auf einem beliebigen Rechner installiert werden (also auch auf einem nicht physikalischen sondern virtualisierten Rechner)?!?!

 

Ja aber das betrifft den Weiterverkauf von WindowsXP Lizenzen für Endkunden. Das seid ihr als Unternehmen aber nicht. Das Urteil sagt auch eindeutig dass Reseller an die Vereinbarungen mit Microsoft (Lizenz nur auf Hardware vorinstalliert verkaufen) gebunden sind.

 

Schade, du hättest die Chance gehabt der erste Hilfesuchende hier im Board zu sein der das Urteil gelesen und verstanden hat... ;)

 

Falls dies nicht erlaubt ist wie könnte man verfahren um jährlichen Gebühren aus dem Weg zu gehen?

 

Verbindet euch direkt auf die Kundengeräte ohne einen Server mit VMs dazwischen zu schalten. Das kostet nichts extra ;)

 

Bitte sei mir nicht böse aber ich habe den Eindruck dass du (oder dein Auftraggeber) auf dem Standpunkt stehen: "Wir wollen unbedingt das ses so geht wie wir wollen und zwar zu den Bedingungen die wir wollen und suchen so lange irgendwelche fadenscheinigen Argumente bis unser Plan machbar erscheint."

 

Wir helfen dir gerne aber dann musst du (beziehungswiese dein Auftraggeber) auch offen dafür sein dass am Schluss ein "Ja es geht aber nicht so billig wie ihr es gerne hättet" raus kommenn kann.

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Moin,

 

um mal das DATAcenter-Thema zu finalisieren:

 

Laut Product-List 12-2011, Seite 156:

Die Datacenter-Edition ist nur für Server mit mindestens zwei(2) Prozessoren verfügbar.

Kunden sind nicht berechtigt, sie auf einem Server mit weniger als zwei(2) Prozessoren auszuführen.

 

Laut PURs 10-2011, Seite 32:

Lizenzmobilitätsrechte:

Ja

(nur für externe Connectors verfügbar, siehe Allgemeine Lizenzbestimmungen)

das weitere steht dann auf Seite 29 ...

Also darf kein WIN-SERVER ( auch nicht der DC) innerhalb von 90 Tagen auf ein "anderes Gerät" verschoben werden.

Konsequenz: Man muss (in diesem Fall) das Zielgerät vorher richtig mit 2x DC-Lizenzen lizenzieren.

 

VG, Franz

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