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Klausel Prüfung der Vertragserfüllung Openlicense


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Hallo liebe Community!

Ich habe leider nichts Aktuelles zum Thema gefunden. Wie verhält es sich eigentlich, wenn MS im Rahmen einer MS-Sam Lizenzprüfung, eine Selbstauskunft vom Lizenznehmer verlangt und nur Openlicense-Verträge im Einsatz sind?

 

War die Klausel der Prüfung der Vertragserfüllung immer im Openlicensevertrag?

 

LG

bearbeitet von mcdaniels
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Hallo Doc! :-)

Ich habe hier in nem Thread gelesen, dass diese Prüfung d. Vertragserfüllung per Klausel im Selectvertrag schon immer enthalten war, nicht jedoch in der Openlicense. Aktuell ist dieser Passus in der OL zu finden.

 

Nun interessiert mich ob das schon immer so war bzw. eher auch rückwirkend zutrifft?

 

Ich bräuchte einen Nachweis, dass die Pflicht zur Vertragserfüllung immer in Openlicense verankert war bzw. wenn sie erst später hinzu gekommen ist auch rückwirkend zutrifft. Benötige das zur Argumentation.

 

 

LG

bearbeitet von mcdaniels
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Hi Daniel,

 

das sollte Dein MS-Vertragspartner wissen, wenn nicht, dann sein Distributor.

Ich schätze, das ist im OPEN so seit ca. 4 Jahren drin.

 

Auf der anderen Seite bezahlt man bei jeder Lizenz auch die Umsatzsteuer.

Kauft man nicht, nutzt diese aber, entgeht dem Finanzamt diese Steuer.

Das wäre dann ja Steuerhinterziehnung.

 

Kann mir jetzt auch gut vorstellen,

 

wenn ein "echt bockiger Kunde" MS für die Prüfung nicht die Tür auf macht,

MS aber "fundierte Beweise" hätte ...

 

...ein gut begründeter Hinweis bei der Steuerfandung

und die machen sich die Tür selbst auf.

 

Und eins noch erwähnt

... das Finanzamt prüft dann mal gleich alle Software-Hersteller

 

und bis dato habe ich eigentlich nur sehr "besonnene Audits" erlebt.

Erst mal das Formular ausfüllen und dann abwarten ...

 

VG, Franz

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Hey,

habe deinen älteren Betrag zu diesem Thema gelesen. 4 Jahre rückwirkend hilft mir schon.

 

Es geht hier nicht darum irgendetwas zu verbergen. ;-)

 

Fakt ist, wenn man die Software nutzt, muss man auch dafür bezahlen. Das ist zumindest meine Meinung zu dem Thema. Deshalb habe ich auch mit einem Audit kein Problem.

 

Ich habe nur die Bestätigung gebraucht, dass diese Audits eben zwar auf freiwilliger Basis angetragen werden, jedoch durchaus ernst zu nehmen und auch wahrzunehmen sind.

 

Vertragsrechtlich gesehen MUSS so eine Anfrage also beantwortet werden. Das ist die Kernaussage, um die es mir geht :-)

 

LG

Daniel

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Vertragsrechtlich gesehen MUSS so eine Anfrage also beantwortet werden. Das ist die Kernaussage, um die es mir geht :-)

 

Letztendlich scheint es so zu sein dass sich bei euch ein Audit angekündigt hat und du jetzt wissen willst ob du die Jungs rein lassen musst.

 

Schau einfach in deinen Vertrag der hat für deinen Fall Gültigkeit.

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