mcdaniels 29 Geschrieben 15. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2011 (bearbeitet) Hallo liebe Community! Ich habe leider nichts Aktuelles zum Thema gefunden. Wie verhält es sich eigentlich, wenn MS im Rahmen einer MS-Sam Lizenzprüfung, eine Selbstauskunft vom Lizenznehmer verlangt und nur Openlicense-Verträge im Einsatz sind? War die Klausel der Prüfung der Vertragserfüllung immer im Openlicensevertrag? LG bearbeitet 15. Dezember 2011 von mcdaniels Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2011 Die Frage ist warum du das wissen willst? Steht bei dir eine Prüfung an? Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcdaniels 29 Geschrieben 15. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2011 (bearbeitet) Hallo Doc! :-) Ich habe hier in nem Thread gelesen, dass diese Prüfung d. Vertragserfüllung per Klausel im Selectvertrag schon immer enthalten war, nicht jedoch in der Openlicense. Aktuell ist dieser Passus in der OL zu finden. Nun interessiert mich ob das schon immer so war bzw. eher auch rückwirkend zutrifft? Ich bräuchte einen Nachweis, dass die Pflicht zur Vertragserfüllung immer in Openlicense verankert war bzw. wenn sie erst später hinzu gekommen ist auch rückwirkend zutrifft. Benötige das zur Argumentation. LG bearbeitet 15. Dezember 2011 von mcdaniels Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 15. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2011 Hi Daniel, das sollte Dein MS-Vertragspartner wissen, wenn nicht, dann sein Distributor. Ich schätze, das ist im OPEN so seit ca. 4 Jahren drin. Auf der anderen Seite bezahlt man bei jeder Lizenz auch die Umsatzsteuer. Kauft man nicht, nutzt diese aber, entgeht dem Finanzamt diese Steuer. Das wäre dann ja Steuerhinterziehnung. Kann mir jetzt auch gut vorstellen, wenn ein "echt bockiger Kunde" MS für die Prüfung nicht die Tür auf macht, MS aber "fundierte Beweise" hätte ... ...ein gut begründeter Hinweis bei der Steuerfandung und die machen sich die Tür selbst auf. Und eins noch erwähnt ... das Finanzamt prüft dann mal gleich alle Software-Hersteller und bis dato habe ich eigentlich nur sehr "besonnene Audits" erlebt. Erst mal das Formular ausfüllen und dann abwarten ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcdaniels 29 Geschrieben 15. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2011 Hey, habe deinen älteren Betrag zu diesem Thema gelesen. 4 Jahre rückwirkend hilft mir schon. Es geht hier nicht darum irgendetwas zu verbergen. ;-) Fakt ist, wenn man die Software nutzt, muss man auch dafür bezahlen. Das ist zumindest meine Meinung zu dem Thema. Deshalb habe ich auch mit einem Audit kein Problem. Ich habe nur die Bestätigung gebraucht, dass diese Audits eben zwar auf freiwilliger Basis angetragen werden, jedoch durchaus ernst zu nehmen und auch wahrzunehmen sind. Vertragsrechtlich gesehen MUSS so eine Anfrage also beantwortet werden. Das ist die Kernaussage, um die es mir geht :-) LG Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 15. Dezember 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. Dezember 2011 Vertragsrechtlich gesehen MUSS so eine Anfrage also beantwortet werden. Das ist die Kernaussage, um die es mir geht :-) Letztendlich scheint es so zu sein dass sich bei euch ein Audit angekündigt hat und du jetzt wissen willst ob du die Jungs rein lassen musst. Schau einfach in deinen Vertrag der hat für deinen Fall Gültigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcdaniels 29 Geschrieben 16. Dezember 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2011 Hi, es ging mir darum nachzuweisen, dass sich eben genau diese Frage gar nicht stellt. Es ist die Pflicht des Lizenznehmers. Es gibt also genau genommen gar keine Frage, ob eine Auskunftserteilung erfolgen muss, oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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