Jump to content

Win7 auf physikalischer und virtueller Maschine


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe kürzlich Win 7 professional 64/32 Bit gekauft.

Zunächst habe ich die 64 Bit Variante auf einem core-i5 Rechner (der ohne OS gekauft wurde) installiert.

Das System ist als Multi-Boot System aufgesetzt mit einigen Linux-en zusätzlich zu Win7.

 

Aus dem Artikel:

Windows Server How-To Guides: Lizenzierung von Microsoft Software innerhalb virtueller Systeme - ServerHowTo.de

habe ich entnommen, dass ich Win7 ein weiteres Mal auf dem selben Rechner in einer VM installieren darf.

 

Meine Fragen:

1.) Ist das grundsätzlich in meiner Situation richtig (1 weiteres Mal in einer VM)?

2.) Darf ich dann auch die 32 Bit Variante in der VM installieren?

3.) Darf ich dann auch in einer VM unter Linux/VBox oder Vmware installieren?

4.) Wegen Multiboot kann nur Win7/VPC ODER Linux/VBox laufen, darf ich dann auch die VM (mit Win7) clonen und abwechselnd unter VPC oder VBox nutzen?

 

Übrigens, wie läuft das dann mit der Registrierung?

 

Danke für die Lizenz-rechtliche Hilfe.

bnorbs

Link zu diesem Kommentar

hi bnorbs,

 

gemäß diesem Link: Gilt für Box-Produkt und auch OEM! License Terms

 

Dann gilt laut EULA u.a.:

Lizenzierter Computer.

Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden.

 

und:

Verwendung mit Virtualisierungstechnologien.

Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden.

 

Sollte jetzt einfach sein, die Fragen richtig zu beantworten ...

 

VG. Franz

Link zu diesem Kommentar

Hallo zusammen,

 

danke für die schnellen Antworten.

 

Die Lizenz ist COA-MAR. Das bedeutet, dass ich wohl doch nur einmal installieren darf! Habe das EULA auf der DVD gefunden und (wirklich) durchgelesen.

 

Der von mir zitierte Artikel bezieht sich ja (wie ausdrücklich erwähnt; sorry!) auf Volumenlizenzen.

In diesem Falle würde ich selbst inzwischen die folgenden Antworten geben:

1. ja

2. wenn niemand ein ausrückliches Verbot findet, wohl ja

3. Die VM-Platform wird nicht eingeschränkt, also ja

4. Nein, den es heisst ausdrücklich "Installation auf einer zusätzlichen VM

 

Also nochmal Danke,

bnorbs

Link zu diesem Kommentar

Moin,

 

das war aus den EULAs von der WIN-7-PRO-Version ...

und da ist es ausdrücklich erlaubt ...

 

... ähh ... nee, gerade nicht:

 

Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden

und:

Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden

 

Daraus lese ich:

  • Nutzung auf bis zu 2 CPUs direkt auf der Hardware
  • ODER (exklusives oder) Installation in einer VM oder Emulation

 

Dass das gleichzeitig möglich sei, wie der TO fragt, lese ich draus eben nicht. "Statt" deutet für mich darauf hin, dass man ein anderes OS oder eine andere Lizenz auf der Hardware braucht, wenn man die fragliche Lizenz in einer VM einsetzt.

 

Gruß, Nils

Link zu diesem Kommentar

Danke Nils,

 

2x lesen und richtig verstehen ist immer besser, danke!

 

Bei Box-WIN-7 geht nur 1 Installation, will man physisch und virtuell nutzen

benötigt man eine 2. WIN-7- Voll-Lizenz, also wieder eine Box-Lizenz.

 

Mit SA = Enterprise:

Kauft man aber innerhalb von 90 Tagen die SA aus einem Volumenvertrag OPEN/SELECT

hinzu, hat man die Enterprise-Version und darf während der SA auf demselben Device 1x physisch und bis zu 4x in VMs arbeiten.

 

Gemäß folgender Regel (Quelle >PURs 01-2012, Seite 148, direkt am Seitenanfang):

 

Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen OSE ausgeführte Instanz ausschließlich zur Ausführung von Folgendem genutzt werden:

• die Hardware-Virtualisierungssoftware und

• Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem lizenzierten Gerät.

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...