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Virtuelle Replikate (offline) = Cold Backups?


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hallo leute,

 

ich habe die suchfunktion hier im board und auch google intensiv bemüht, bin aber trotzdem nicht so recht fündig geworden.

 

Mir stellt sich die Frage, ob Offline-Replikate von virtuellen Servern von MS als "Cold-Backups" definiert werden.

 

MS sagt hierzu folgendes:

Microsoft definiert einen Cold Server als einen Server, der bis zum Eintritt eines Notfalls ausgeschaltet ist. Der Server steht in keiner Produktiv-Umgebung und es findet keine Datenverarbeitung auf ihm statt. Bei Eintritt eines tatsächlichen Notfalls, kann der Cold Server (Sicherungsserver) für die Wiederherstellung des Produktionsservers verwendet werden.

Software Assurance Services für Forschung & Lehre

 

Ich interpretier das folgendermaßen:

Ein Cold-Backup Server wird frisch installiert und für den Ernstfall vorbereitet (Wichtige Dienste u. Anwendungen werden im Vorfeld installiert). Tritt der Ernstfall ein, wird das Gerät fertig installiert u. konfiguriert um alle relevanten Dienste vom ausgefallenen Server zu übernehmen. Das Gerät ist ansonsten immer ausgeschalten und wird lediglich für Updates oder Nachjustierungen "kurz" aktiviert.

 

Doch wie verhält sich das bei virtuellen Replikas?

 

 

 

Beispiel-Szenario

 

Server 1

- VMWare ESX mit 2x Windows Server 2003 Std.

 

Server 2

- VMWare ESX mit einem Replikat der 2 2003-Server von Server1

 

Die Replikation wird mit vRanger/vReplicator durchgeführt.

Die Replikate auf Server2 sind nicht aktiv. Nur im Notfall (Server 1 fällt aus) soll Server2 die Replikas bereitstellen.

Genau genommen, handelt es sich um ein Backup (von der kompletten virtuellen Maschine), welches im Ernstfall schnell angestartet werden kann.

Mich würde interessieren, ob MS diese "Backups" bereits als Cold-Backup definiert, und somit zusätziche Lizenzen oder ein Lizenzvertrag mit Software-Assurance notwendig wird.

Wenn dem so ist, frage ich mich wo genau der lizenztechnische Unterschied zu z.B. einer Backup-Exec Komplettsicherung inkl. Systemstate besteht.

 

Wäre toll, wenn hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte

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Hi :)

 

ich versuche mich mal durch eine genauere Definierung.

 

Cold-Backup meint definitiv, dass das Netzteil "kalt" ist.

Dies wäre ja bei Deinem Konstrukt nicht gegeben, da der Zielserver aktiv läuft.

 

zusätzlich:

Da es beim WIN-Server keine Lizenzmobilität (kurzfristige Lizenzverschiebung) laut PURs gibt,

muss sowieso der Zielserver schon vorher eine WIN-Lizenz besitzen.

 

Somit denke ich, dass Du auch unter Nutzung der SA nicht umhin kommst,

den Ziel-Server sauber vorher richtig zu lizenzieren.

 

VG,

Franz

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Danke für die Antwort

 

Hi :)

 

ich versuche mich mal durch eine genauere Definierung.

 

Cold-Backup meint definitiv, dass das Netzteil "kalt" ist.

Dies wäre ja bei Deinem Konstrukt nicht gegeben, da der Zielserver aktiv läuft.

Ja, das Netzteil vom physischen "Bereitstellungsserver" ist aktiv. Allerdings befinden sich die virtuellen Replikas nicht direkt auf diesem Server, sondern auf einem NAS wo beide ESX-Server Zugriff haben. Im Ernstfall wird nur die VM-Config mit Pfadangabe zum NAS von z.B. ESX1 auf ESX2 verschoben (das rennt halt weitgehend automatisch ab).

 

 

zusätzlich:

Da es beim WIN-Server keine Lizenzmobilität (kurzfristige Lizenzverschiebung) laut PURs gibt,

muss sowieso der Zielserver schon vorher eine WIN-Lizenz besitzen.

Was verhält es sich z.B. in folgendem Szenario:

Ich habe einen physikalischen Server firsch vom Hersteller, ohne OS und einsatzbereit.

Ich installiere nun auf diesen Server direkt einen Windows Server 2003 Standard. Nach Fertigstellung erstelle ich ein Image der Systempartition (z.B. mit Ghost oder Acronis) und speichere dieses auf einer usb-Festplatte.

Nach Jahren geht das Motherboard kaputt. Um die Downtime so kurz wie möglich zu halten renne ich in den Keller und hole einen "alten" Power-PC rauf. Auf diesem stelle ich das damals erstellte Server-Image wieder her und richte manuell die 2-3 Dienste wieder ein, um das Teil lauffähig zu bekommen.

Nachdem ich Tage später den kaputten Server wieder lauffähig bekommen habe, mache ich das Ganze rückgängig. Benötige ich auch hierfür eine zusätzliche Server 2003 Lizenz?

 

Zugegeben, vielleicht nicht der beste Vergleich, aber ich glaube man kann erkennen, worauf ich hinauswill :)

 

Somit denke ich, dass Du auch unter Nutzung der SA nicht umhin kommst,

den Ziel-Server sauber vorher richtig zu lizenzieren.

Mit SA sollte der EInsatz eines Cold-Server doch eh abgedeckt sein? Zumindest lese ich das so aus dem SA-Programm raus.

SA = Ich darf Cold-Backup/Cold-Standby Server betreiben, und diese sind auch mit den Lizenzen abgegolten, sofern ich die Serverlizenzen und auch die Client-CALs über SA erworben habe.

 

kein SA = ich benötige für jeden Cold-Backup Server eine eigene Lizenz.

 

Edit:

Hab nochmal drübergelesen. Der springende Punkt ist also die Tatsache, dass der "Bereitstellungsserver" so oder so keinem Cold-Backup entspricht und auf jeden Fall, egal welche Lizenzierungsform man wählt, seperat lizensiert werden muss.

 

Den ganauen Sachverhalt inkl. Beispiel habe ich hier auf Seite 11 gefunden:

http://download.microsoft.com/download/6/8/9/68964284-864d-4a6d-aed9-f2c1f8f23e14/virtualization_whitepaper.doc

 

Nur damit ich das richtig verstehe:

Ich habe z.B. ein SAN mit 5 virtuellen HDD´s (Server 2003 + Exchange); für das (linux)SAN oder die virtuellen HDDs werden keine Lizenzen benötigt.

Nun habe ich 1x VM-Server, lizensiert mit 1x Server 2003 und 1x Exchange, darauf ist eine virtuelle HDD aus dem SAN eingebunden, alle Lizenzen sind damit aufgebraucht.

Habe ich nun einen 2. VM-Server für die Wiederherstellung, benötigt auch dieser jeweils eine Server 2003 + Exchange Lizenz, wenn ich eine der 5 HDD´s dort in Betrieb nehmen möchte.

Solange der zweite Server nicht über die Lizenzen verfügt, darf darauf keine Wiederherstellung erfolgen.

 

Entspricht das i.e. den Tatsachen?

bearbeitet von sheeva
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hi,

 

zu deinem 1. Absatz: das wäre "Lizenzmobilität", was nicht erlaubt ist.

zu Deinem 2. Absatz: Das wäre eine Neuzuweisung, erstmal so okay, aber dann musst Du 90 Tage warten, bis Du diese Lizenz wieder zum Ursprungs-Server zurück zuweisen darfst, ich weiss, ist nicht gut, aber so sind die Bestimmungen mal.

Ansonsten eine 2. Server-Lizenz ...

 

laut PURs 01-2012 Seite-144:

Berechtigte Produkte:

Alle Produkte, die derzeit zu „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ berechtigt sind und über Software Assurance verfügen, sind zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt.

Anm.:

... und WIN-Server-Lizenzen haben definitiv nicht die Erlaubnis zu "Lizenzmobilität"...

...egal ob mit oder ohne SA.

 

VG, Franz

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hi,

 

zu deinem 1. Absatz: das wäre "Lizenzmobilität", was nicht erlaubt ist.

zu Deinem 2. Absatz: Das wäre eine Neuzuweisung, erstmal so okay, aber dann musst Du 90 Tage warten, bis Du diese Lizenz wieder zum Ursprungs-Server zurück zuweisen darfst, ich weiss, ist nicht gut, aber so sind die Bestimmungen mal.

Ansonsten eine 2. Server-Lizenz ...

 

laut PURs 01-2012 Seite-144:

Berechtigte Produkte:

Alle Produkte, die derzeit zu „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ berechtigt sind und über Software Assurance verfügen, sind zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt.

Anm.:

... und WIN-Server-Lizenzen haben definitiv nicht die Erlaubnis zu "Lizenzmobilität"...

...egal ob mit oder ohne SA.

 

VG, Franz

 

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Kann ich daraus schliessen, dass es ausreicht jeweils 1x ESX-Host für MS Produkte zu lizensieren, sofern ich im Ernstfall nach der Wiederherstellung auf dem 2. ESX-Host die Lizenzen neu "zuweise"? (also auch 90 Tage den virtuellen Server auf diesem ESX-Host belasse).

Das Teil soll halt nur im Ernstfall einspringen. Ein verschieben der virtuellen Servern zw. den beiden ESX-Hosts aus z.B. Performance-Gründen findet nicht statt. Oder reicht allein schon die technische Möglichkeit dazu aus, die Lizensierung des zweiten ESX-Hosts zu verpflichten?

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Hi,

wenn zw. den Lizenz-Verschiebungen (und Löschung auf dem alten Server!, ja leider ...)

immer mehr als 90 Tage liegen ist alles fein.

 

laut PURs-Seite-9:

BEDINGUNG BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN

In allen Fällen von Lizenzneuzuweisungen zwischen Geräten oder Nutzern müssen Sie die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder einen weiteren Zugriff durch das oder auf das bisherige Gerät bzw. durch das oder auf das Gerät des bisherigen Nutzers sperren.

 

Wenn man sich daran hält, fein und legal sauber.

 

VG, Franz

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Hi,

wenn zw. den Lizenz-Verschiebungen (und Löschung auf dem alten Server!, ja leider ...)

immer mehr als 90 Tage liegen ist alles fein.

 

laut PURs-Seite-9:

BEDINGUNG BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN

In allen Fällen von Lizenzneuzuweisungen zwischen Geräten oder Nutzern müssen Sie die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder einen weiteren Zugriff durch das oder auf das bisherige Gerät bzw. durch das oder auf das Gerät des bisherigen Nutzers sperren.

 

Wenn man sich daran hält, fein und legal sauber.

 

VG, Franz

 

sehr fein.

D.h. in meinem Szenario ist ein sperren oder entfernen von Lizenzen eh irrelevant, da es sich ja um ein und demselben virtuellen Server handelt (die virtuelle Festplatte wird nachdem ESX-1 kaputt ging auf ESX-2 "eingehängt").

Ärgerlich dabei ist nur, dass (zumindest lizenztechnisch) 90 Tage keine Redundanz besteht (selbst wenn ESX-1 wieder voll funktionsfähig wäre, dürfte ich die VMs vor Ablauf der Frist dort nicht starten).

 

Aber is das wirklich von MS so angedacht?

 

1. Beispiel

01.01.2013 - ESX-1 fällt aus, alle Server werden von ESX-2 gehostet.

03.04.2013 - Server werden von ESX-2 auf ESX-1 zurückübertragen - alles in Butter

 

2. Beispiel

01.01.2013 - ESX-1 fällt aus, alle Server werden von ESX-2 gehostet.

01.02.2013 - ESX-1 fällt schon wieder aus. Nicht tragisch, da eh ESX-2 die Server bereitstellt.

01.03.2013 - ESX-1 fällt ein drittes Mal aus, diesmal wird das Teil komplett getauscht

03.04.2013 - Server werden von ESX-2 auf ESX-1 zurückübertragen - alles in Butter

 

3. Beispiel

01.01.2013 - ESX-1 fällt aus, alle Server werden von ESX-2 gehostet.

01.02.2013 - ESX-2 fällt aus: Alle Windows Lizenzen müssen ein weiteres Mal erworben werden, um die Teile wieder auf ESX-1 betreiben zu dürfen.

02.02.2013 - egal, kann ab nun die platten zw. den ESX-Servern rumschieben wie ich lustig bin

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Also bei aller Paranoia, ist das doch Schmarrn. Wenn man zwei Server betreibt und auf einem eine Kopie eines Betriebssystems liegt welche NICHT läuft, ist das nichts anderes als ein Backup und weder ein ColdSystem noch eine Maschine die lizenziert werden muss. Sonst müsste jede Maschine auf der ein Backup liegt mit allen Maschinen die gesichert werden, zusätzlich lizenziert werden.

 

Anders sieht es bei einem aktiven Sync à la Doubletake aus wo beide Maschinen laufen, da brauchst zwei Lizenzen. Logisch.

 

Was du sicher nicht darfst, ist die VM auf dem Zielcomputer starten, ausser dein erster kackt ab und du verschiebst die VM's auf ESX2. Dann müssen die eben da bleiben bis sicher 90 Tage rum sind. Da der zweite eh auch genügend Bums haben muss um die Dinger vernünftig rennen zu lassen, kannst sie auch da lassen.

 

Könnte mir aber vorstellen, dass man mit dem ColdBackup-Recht das Recht hättest den Backup auf der fremden Maschine zu testen und wieder herunterzufahren, Verwaltungszwecke halt. Darf aber nicht im produktiven Netz liegen, gemäss MS-Webseite. Ist jetzt aber reine Mutmassung, weil wirklich sinnvoll umschrieben sind die ColdBackups in den PUR's eh nicht, von produktivem Netzeinschränkung liest man da ebensowenig wie etwas von Aktualisierungsrecht des Coldservers mit aktuellen Daten.

 

 

EDIT: hatte wohl zu lange zum nachgucken... Egal.

 

Zu Beispiel 3: Solange dein neuer Server 1 ein neuer Server und nicht der alter Server 1 ist (also kaputt, zerstört, entsorgt), kannst du problemlos wieder verschieben.

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hi,

 

stimme bei Defekt Weingeist zu, wenn man nachfolgendes beachtet:

PURs Seite-9:

Vorzeitige Neuzuweisung aufgrund von Hardwarefehlern. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Lizenzen nicht kurzzeitig neu zugewiesen werden dürfen, sind Sie berechtigt, bestimmte Lizenzen frühzeitig zu übertragen, falls Sie das lizenzierte Gerät oder den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Dieses Recht zur vorzeitigen Neuzuweisung gilt für folgende Lizenztypen: alle Serverlizenzen (mit Ausnahme von CALs und Management-Lizenzen), Windows Intune-Geräte-ALs, Windows Virtual Desktop Access-Abonnementlizenzen, VDI-CAL-Suites sowie Visual Studio Load Test Virtual User Pack 2010.

 

zu COLD-BACKUP:

PURS Seite-145:

Solange die SA für den Server aktiv ist ...

Wiederherstellungsrechte für „Cold“ Disaster

Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt, vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist. Die Lizenzbestimmungen für die Software und die folgenden Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung von Software auf einem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen.

•Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung bei Notfällen.

•Der Server darf sich nicht im gleichen Cluster wie der Produktionsserver befinden.

•Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen.

•Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet.

 

VG,

Franz

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Also bei aller Paranoia, ist das doch Schmarrn. Wenn man zwei Server betreibt und auf einem eine Kopie eines Betriebssystems liegt welche NICHT läuft, ist das nichts anderes als ein Backup und weder ein ColdSystem noch eine Maschine die lizenziert werden muss. Sonst müsste jede Maschine auf der ein Backup liegt mit allen Maschinen die gesichert werden, zusätzlich lizenziert werden.

Mich würde dabei interessieren, ob MS da zwischen "Backups die erst eingespielt werden müssen" und "Bereits wiederhergestellte Backups, welche im Bereitschaftsmodus rennen" differenziert.

 

Anders sieht es bei einem aktiven Sync à la Doubletake aus wo beide Maschinen laufen, da brauchst zwei Lizenzen. Logisch.

Logisch

 

Was du sicher nicht darfst, ist die VM auf dem Zielcomputer starten, ausser dein erster kackt ab und du verschiebst die VM's auf ESX2. Dann müssen die eben da bleiben bis sicher 90 Tage rum sind. Da der zweite eh auch genügend Bums haben muss um die Dinger vernünftig rennen zu lassen, kannst sie auch da lassen.

Die virtuellen Server sind zw. den ESX-Hosts aufgeteilt. Eine Hälfte hostet der ESX-1, die andere der ESX-2. Ein zugehöriges Replikat der Server steht dem jeweils gegenüberliegenden ESX-Host zur Verfügung (inaktiv). Im Ernstfall kann zwar ein ESX die gesamte Last verkraften, allerdings führt der dann ein Leben am Limit :) Brauche ich also so schnell wie möglich nach einem Ausfall wieder die Lastenaufteilung, benötige ich scheinbar auch die zusätzlichen Lizenzen.

 

 

Zu Beispiel 3: Solange dein neuer Server 1 ein neuer Server und nicht der alter Server 1 ist (also kaputt, zerstört, entsorgt), kannst du problemlos wieder verschieben.

Inwiefern kann ich in diesem Anwendungsbeispiel die Neuzuweisung innerhalb der 90 Tage-Frist durchführen? Auch wenn der ESX1-Server komplett ausgetauscht wurde, sind die Server-Lizenzen nach wie vor an dem ESX2 gebunden, oder stehe ich hier aufn Schlauch?

Edit: wurde von lizenzdoc im posting ober mir beantwortet :)

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Ja, das Netzteil vom physischen "Bereitstellungsserver" ist aktiv. Allerdings befinden sich die virtuellen Replikas nicht direkt auf diesem Server, sondern auf einem NAS wo beide ESX-Server Zugriff haben. Im Ernstfall wird nur die VM-Config mit Pfadangabe zum NAS von z.B. ESX1 auf ESX2 verschoben (das rennt halt weitgehend automatisch ab).

 

Was passiert denn wenn ESX1 aus irgend einem Grund mal herunter gefahren wird? Hostet ESX2 dann auch "weitgehend automatisch" alle virtuellen Instanzen?

 

Das ganze Konstrukt scheint, naja wie soll ich es ausdrücken,"in der der Zone zwischen Schwarz auf Weiß der PURs" geschmiedet zu sein. ;-)

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Hi,

 

laut PURs Seite-7 muss man immer wieder auch bedenken:

Lizenzierter Server ist der jeweilige Server (siehe „Server“), dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separater Server betrachtet.

 

desweiteren auf Seite-28:

ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM SERVER

Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Serverlizenz ausführen, müssen Sie diese Lizenz einem Ihrer Server zuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Serverlizenzen zuzuweisen, aber Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen.

 

desweiteren auf Seite-34 für die EE-Edition, Seite-36 für STD-Edition:

AUSFÜHREN VON INSTANZEN DER SOFTWARE

Für jede Serverlizenz, die Sie erwerben und zuweisen, haben Sie die entsprechenden nachfolgend aufgeführten Rechte.

Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:

•Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE* und

•eine Instanz der Serversoftware pro OSE in maximal vier virtuellen OSEs

•(Bei STD >)Eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen OSE

*Falls Sie die zulässige Höchstanzahl von Instanzen (physisch und virtuell) ausführen, darf die in der physischen OSE ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden:

•Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

•Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

•Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem lizenzierten Server

 

d.h.: Beim Virtualisierungsrecht auf dem lizenzierten Server (wobei auf dem phys. Server-Blech

ja eine 2. Festplatte oder eine 2. Partition als ein weiterer "neu zu lizenziertender Server" gilt)

darf die phys.OSE + die virt.OSE nur auf dem "lizenzierten Server" betrieben werden und

darf somit nicht auf z.B. der 2. Festplatte/einer weiteren Partition auf demselben "Blech" genutzt/verschoben werden !

 

Ergibt das jetzt einen "besseren Blick" auf das Thema?

 

VG, Franz

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Mich würde dabei interessieren, ob MS da zwischen "Backups die erst eingespielt werden müssen" und "Bereits wiederhergestellte Backups, welche im Bereitschaftsmodus rennen" differenziert.[/Quote] Da es sich um Backups handelt, ist das kein Problem. Nur weil du etwas könntest, heisst das nicht, dass du es machst. Wäre dann Verurteilung vor dem begangenen Verbrechen ohne das es explizit untersagt wurde. Würde bedeuten, dass du nicht mal mit der hauseigenen Sicherungssoftware (DPM) sichern darfst. Das geht nur innerhalb des produktiven Systems. Mit sowas will auch MS nicht sein Geld verdienen.

 

Brauche ich also so schnell wie möglich nach einem Ausfall wieder die Lastenaufteilung, benötige ich scheinbar auch die zusätzlichen Lizenzen.
Warum denn? Wenn er eh am Limit läuft, hast ja fast besser noch eine zusätzliche Mühle daneben. Kackt die Mühle ab, verschiebst Controller, Festplatten, RAM in die andere Maschine (wenn du wirklich sparen musst). Dürfte günstiger kommen als für alles Lizenzen und SA sowie den ganzen Problemen die du mit den benötigten Versionen für die Lizenzmobilität der Applikationen bekommst. Das hört nicht auf, wenn du mal anfängst zu rechnen wenn du alle Features der Virtualisierung auszureizen gedenkst. Da hast sehr schnell keinen Bock mehr als Kleinbetrieb. (Wovon ich ausgehe, wenn kein Shared Storage und nur zwei ESX zur Anwendung kommen). ;)

 

Inwiefern kann ich in diesem Anwendungsbeispiel die Neuzuweisung innerhalb der 90 Tage-Frist durchführen? Auch wenn der ESX1-Server komplett ausgetauscht wurde, sind die Server-Lizenzen nach wie vor an dem ESX2 gebunden, oder stehe ich hier aufn Schlauch?

Edit: wurde von lizenzdoc im posting ober mir beantwortet :)

Da stehst meiner Meinung nach definitiv auf dem Schlauch, kackt auch der ab, gilt die 90 Tage Regel nicht. Würe auch nicht wirklich Sinn machen. MS hat sicher knallharte Lizenzrichtlinien, aber oft fliesst doch auch gesunder Menschenverstand mit rein. (Was ich ihnen bei Desktop-OS definitiv abspreche) ;)

 

Und zu dem Cold-Backup Recht: Habe ich das scheinbar nicht gesehen in der aktuellen März-Ausgabe. Wie auch immer, wenn das so stimmt wie vom Lizendoc beschrieben, darfst du das also nicht auf dem zweiten ESX testen wenn er im gleichen Cluster läuft, also vom gleichen vCenter verwaltet wird. Könntest du aber von einem anderen Backup-PC aus testen.

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