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Win7-Lizensierung im VMView-Umfeld


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Die Tatsache, dass OEM / SB nicht transferriert werden können ist doch allgemein bekannt? Zu finden in der EULA. Hier beispielsweise die Win 7 Pro EULA für OEM bzw. SB

 

RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.

a. Eine Kopie pro Computer. Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

b. Lizenzierter Computer. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem lizenzierten Computer gleichzeitig zu verwenden. Sofern dies in diesen Lizenzbestimmungen nicht anderweitig bestimmt wird, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Computer zu verwenden.

 

und weiter heißt es

 

ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.[/

 

Die Aussage mit dem Motherboard habe ich nur in einer Marketing Broschüre von MS gefunden. Demnach nichts rechtlich relevantes, interessant aber alle Mal.

 

http://oem.microsoft.com/public/worldwide/licensing/microsoft_oem_system_builder_licensing_guide_v2_012111.pdf Ab Seite 11.

 

 

cheers, Daniel

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HI an Alle

 

Also die letzten Aussagen verwundern mich jetzt doch... Ich stimme durchaus überein das eine OEM Lizenz nicht (zumindest nicht so einfach, alleine des Aufklebers wegen) auf einen neuen PC übertragen werden kann.

Bei SB-Lizenzen ist das meiner Meinung nach jedoch nicht der Fall.

 

Auch die Aussage von jarazul sagt nicht das eine SB-Lizenz nicht übertragen werden kann.

...Die Softwarelizenz wird dem Computer, mit dem die Software vertrieben wird, dauerhaft zugewiesen...
Eine SB-Lizenz wird mit keinem Computer vertrieben. Man kann diese seperat erwerben und später einem PC zuweisen. Mir ist jedoch kein EULA Auszug bekannt der sagt das dies dauerhaft ist.

 

Kann in diesem Fall jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?

 

Thinclient benötigt immer eine VDA da er nicht "eligible" für Software Assurance ist.

Ist diese Aussage richtig? Wenn es mir erlaubt ist eine SB+SA Lizenz einem ThinClient zuzuweisen dann darf ich dann auch mit diesem Auf eine VM zugreifen oder?

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Hi,

 

sorry, aber ich halte mich immer nur an die EULA, da bei einem Audit dies die Prüfer auch nur so handhaben, da dies der einzige Vertrag ist, den der Kunde angeboten bekommt und akzeptiert. Alles aus dem WWW ist mehr oder weniger hilfreich, um was besser zu verstehen, aber juristisch ist „der Vertrag“ dann wohl ausschließlich nur „die EULA“, oder sehe ich das falsch?

 

Auch ich habe gerade wieder was gefunden und somit gelernt, bzgl. Thin-Client!

 

Zusammenfassung, erläutert in den Quell-Texten im weiteren Text.

 

Laut der SB-EULA, darf man nur die S/W einem Gerät zuweisen/lizenzieren, das fähig ist, die Software auszuführen, d.h. einem „Stück Holz“ oder einem „Thin-Client“ die dazu nicht fähig sind, nicht mehr!

 

Anstatt 1x in der phys. OSE, darf man die Lizenz 1x in einer VM auf dem lizenzierten Gerät nutzen!

 

Sehr wohl darf man die SB, laut EULA, auf einen eigenen Ersatz-PC übertragen,

 

bei der OEM-EULA steht dieser Passus nicht, ergo nicht erlaubt!

 

Quell-Text: EULA WIN-7-PRO, German, Systembuilder, downloadet am 20.04.2012:

License Terms

 

Seite-1:

Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten,

haben Sie die nachfolgend aufgeführten Rechte für jede Lizenz, die Sie erwerben.

1. ÜBERBLICK.

a. Software. Die Software umfasst Desktop-Betriebssystemsoftware ...

b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

 

Seite-2:

3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.

d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien.

Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden.

 

Seite-11:

17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER.

a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade.

Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden.

 

(Anmerkung:

„Andere Software als Windows-Sofortupgrade“ meint logischerweise die „Voll-Version“)

 

 

Zum Vergleich dieselbe Text-Passage aus der OEM-EULA, Seite-11:

17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt,

die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen.

 

Die Übertragung auf einen eigenen anderen PC wird bei OEM gar nicht aufgeführt, ergo ist es nicht erlaubt!

 

VG, Franz

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HI an Alle

 

Also die letzten Aussagen verwundern mich jetzt doch... Ich stimme durchaus überein das eine OEM Lizenz nicht (zumindest nicht so einfach, alleine des Aufklebers wegen) auf einen neuen PC übertragen werden kann.

Bei SB-Lizenzen ist das meiner Meinung nach jedoch nicht der Fall.

 

Auch die Aussage von jarazul sagt nicht das eine SB-Lizenz nicht übertragen werden kann.

Eine SB-Lizenz wird mit keinem Computer vertrieben. Man kann diese seperat erwerben und später einem PC zuweisen. Mir ist jedoch kein EULA Auszug bekannt der sagt das dies dauerhaft ist.

 

Kann in diesem Fall jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?

 

 

Ist diese Aussage richtig? Wenn es mir erlaubt ist eine SB+SA Lizenz einem ThinClient zuzuweisen dann darf ich dann auch mit diesem Auf eine VM zugreifen oder?

 

Hi,

 

du kannst dir hier:

 

License Terms

 

die verfügbaren Lizenzbestimmungen anzeigen lassen. MS macht demnach nur den Unterschied zwischen: "From a store as packaged product or directly from Microsoft" und "Preinstalled from your computer manufacturer". OEM und auch gearde System Builder treffen auf letzteres zu.

 

Laut den MS Unterlagen und den Fachmeinungen zum Thema VDI ist es NICHT erlaubt einem Thinclient eine SB+SA zuzuweisen.

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b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

 

Hallo Franz...

 

Wenn ich eine Windows 7 SB Lizenz kaufe und zu dieser innerhalb von 90 Tagen eine SA dazu kaufe wird es doch eine VL und es gelten die PURs oder?

 

Und in diesen steht:

 

ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM GERÄT

Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen.Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen).

 

Lizenziertes Gerät ist das jeweilige physische Hardwaresystem, dem eine Lizenz zugewiesen wird.Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separates Gerät betrachtet.

 

Würde doch bedeuten

 

"reine" SB-Lizenz einem ThinClient zuweisen geht nicht.

SB + SA einem ThinClient zuweisen geht?

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Hi Die.Minka,

 

Du hast genau den "Punkt" getroffen!

 

In der WIN-EULA "wagt" sich Microsoft das "Gerät" zu definieren ..."das fähig ist, die Software auszuführen" ... in den PURS/Productlist (noch) nicht.

 

Wenn keine SA > gilt die EULA,

 

Wenn innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der BOX-S/W die SA gekauft wird,

gilt ausschließlich die PURs/Productlist!

 

Und in der Productlist/PURs wird diese Definition nicht verwendet.

Ergo ist es nicht verboten, einen TC mit einer SB+SA-Lizenz zu lizenzieren.

Die SA ist der Schlüssel!

 

Ich sagte ja ...man lernt nie aus ...

VG, Franz

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Ich denke, du kannst dies nicht tun weil für das Zuweisen der SA die SB schon zugewiesen sein muss. Dies ist aber nicht erlaubt. MS hat sich dabei schon was gedacht, dass sie an gefühlt 100 Stellen eben dies explizit verbieten. Ich wrüde icht versuchen dies mit schwammigen Formulierungen zu umgehen. :)

 

Denn in dem Moment wo ich die SB nutze habe ich diese ja schon zugewiese. Und eine SA kann ich ja nur einer zugewiesen SB zuweisen. Ich denke da liegt der Hund begraben.

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Also die letzten Aussagen verwundern mich jetzt doch... Ich stimme durchaus überein das eine OEM Lizenz nicht (zumindest nicht so einfach, alleine des Aufklebers wegen) auf einen neuen PC übertragen werden kann.

Bei SB-Lizenzen ist das meiner Meinung nach jedoch nicht der Fall.

 

Mit SB/OEM FPP Lizenzen ist es schwierig, weshalb ich mich da in der Regel raus halte. Hier zählt das EULA welches der Lizenz beiliegt. Diese EULA´s können bei OEMs deutlich abweichen.

 

Die EULAs die du über die MS Seite bekommst sind auch nicht zwingend in allen Punkten identisch mit denen die mit den Lizenzen mitkommen.

 

Das ist leider nicht wie mit Volumenlizenzen für welche einheitlich immer die Produktnutzungsrechte gelten.

 

Also hilft hier immer nur das Studium des spezifischen EULA, egal was wir hier schreiben....

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Hi,

 

ich habe ja nicht geschrieben, dass es einfach wird...

 

Weise ich die SB ohne SA schon mal einem Gerät zu,

dann bestimmt die EULA alleinig die Spielregeln und TCs fallen raus.

Also kann so ein "Konstrukt" nicht legal genutzt werden.

 

Lösung für diese "alte" Situation:

Diese SB-OS+ nun SA-Lizenz(90-Tage-Regel beachten!)

weise ich einem anderen Grät (somit auch einem TC) neu zu.

Dann habe ich wiederum die legale Situation "Volumenlizenz" ....

 

 

Vorrausschauende Lizenzierung:

Ich kaufe eine SB-OS und kaufe (gleichzeitig / 90-Tage-Regel)eine SA-Lizenz

aus einem OPEN/SELECT-Vertrag.

Beide weise ich jetzt als Volumen-Lizenzierung dem TC zu, das ist legal,

weil die Lizenz vor Zuweisung schon den Status "Volumenlizenz" hat.

 

VG, Franz

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Das scheint eine schwierige Situation zu sein.

 

Klar ist:

 

- eine "reine" SB-Version kann keinem Thin-Client zugewiesen werden, denn dieser kann das OS nicht ausführen.

- eine SB-Version+SA könnte theoretischeinem ThinClient zugewiesen werden, denn da gelten die PURs und das wird ein "Gerät" etwas anders definiert.

 

Denn in dem Moment wo ich die SB nutze habe ich diese ja schon zugewiese. Und eine SA kann ich ja nur einer zugewiesen SB zuweisen

Ist das so? Kann ich eine SA nur einer zugewiesenen SB-Version zuweisen. (verrückter satz ;-) )

 

Ich habe dann noch ein Problem mit folgender Aussage in den PURs

Neuzuweisung von Lizenzen

Ein Großteil der Lizenzen kann zwischen Geräten oder Nutzern übertragen werden.Nachfolgend werden die allgemeinen Regeln zur Neuzuweisung von Lizenzen sowie einige Sonderregelungen für bestimmte Produkte und Lizenztypen erläutert.

BESCHRÄNKUNGEN BEI DER NEUZUWEISUNG VON LIZENZEN

Im Allgemeinen können folgende Elemente nicht neu zugewiesen werden:

• Lizenzen auf einer kurzfristigen Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung)

Lizenzen für das Windows-Desktop-Betriebssystem

• Lizenzen für Vermietungsrechte für Office oder Windows

• Software Assurance getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz

 

Würde bedeuten. Selbst wenn ich eine SB+SA habe dürfte ich dieses keinem neuen Gerät zuweisen oder?

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Hi,

 

an keiner Stelle eines relevanten Vertrages, bzw. Vertragsbestandteil steht, dass man grundsätzlich die Grundlizenz zuerst zuweisen muss, bevor man eine SA dieser zuordnen darf. Das hieße ja, dass man das gekaufte Produkt „Lic/SA“ erst trennen müsste, die Lic dann erst mal zuordnet und dann die SA … macht irgendwie keinen Sinn.

 

@Die.Minka:

Es ist schwierig und geht auch über „5-Ecken“.

Keiner installiert das Image von dem mitgelieferten Boxprodukt + dem Boxen-Key, sondern installiert das Volumen-Image +Volumen-Key.

Aber ohne SA bleibt auch das „Re-Image“ erst einmal ein BOX-Produkt,

siehe im SELECT-Vertrag, Punkt 7-iv steht:

„Re-Images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden.“

(Anm.: also gilt hier erst einmal, ohne SA, die EULA)

 

PURs 4-2012, Seite-11:

• Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem.

 

Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Software Assurance nicht getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden darf, sind Sie berechtigt, Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem auf einen Ersatzcomputer zu verschieben. Bedingung ist, dass diese Neuzuweisung nicht kurzfristig erfolgt (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung) sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist. Nach der Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem von einem Gerät auf ein anderes müssen Sie alle zugehörigen Desktop-Betriebssystem-Upgrades von dem bisherigen Gerät entfernen.

 

Laut diesen beiden Punkten, muss ich das ja auch irgendwie „handhaben“ können.

 

Step-1: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SA-Lizenz in das eigene „Lizenzregal(Lizenzbestand)“

Step-2: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SB-Lizenz in das eigene „Lizenzregal“

Step-3: Bereitstellung des neuen Ziel-/Ersatz-Gerätes

Step-4: Im „Lizenzregal“ Zuweisung der SA der SB-OS-Lizenz

Step-5: Zuweisung/Lizenzierung des neuen Ziel-Gerätes/Ersatz-Gerätes

mit der Lizenz-Kombination aus Step-4 …

 

Ja, mir stehen auch die Haare zu Berge, wenn man den imaginären Begriff „Lizenzregal“ nutzt. Aber wie will man die Lizenz „zwischenlagern“, wenn der defekte PC schon zur Verschrottung abgeholt wird, bevor der Ersatz-PC geliefert wird? Ansonsten würde ich ja die Lizenz verlieren/verschrotten, oder?

 

Und wer „stark zweifelt“ … fragt euren Juristen.

 

VG, Franz

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