Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 21. April 2012 Danke Franz. Das wusste ich. Die Frage hatte sich an Die.Minka gerichtet der hier im Brustton der Überzeugung von einer Gerätedefinition spricht die es so nicht in den PURs gibt. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Die.Minka 10 Geschrieben 23. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 23. April 2012 Hi Franz ... vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Es war auf jeden Fall ein sehr interessantes Thema... ... der hier im Brustton der Überzeugung ... Ein sehr seltsamer Kommentar, was soll das heißen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
MSindhoff 11 Geschrieben 24. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2012 Assigning Windows VDA to a device: Before the user can access their virtual desktop, they must assign their Windows VDA license to a device. Devices can be defined as thin client, employee owned machine, corporate owned machine not covered by Software Assurance, a hardware partition or blade computer. Reassignment of the Windows VDA license to another device is possible only after 90 days of the last assignment of that license. Ich denke mal das ist nicht so einfach wie Ihr Euch das vorstellt. Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 25. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 25. April 2012 Hi Markus, macht zwar mehr Mühe, aber es ist sehr hilfreich, wenn man die Quelle immer gleich mit benennt. Hier im Forum bemühen sich alle sehr dicht an "audit-fähig" ran zu kommen. Beim Audit gilt immer nur: Welcher Vertrag, welche Productlist, welche PUR bzw. SPUR, zusätzlich ev. schriftliche Nebenabreden zw. MS und Kunde. Alle anderen "Ausarbeitungen" werden ja grundsätzlich verworfen und vom Prüfer als nicht relevant "müde belächelt". Ich habe gestern einen 1/2 Tag bei MS in Unterschleißheim verbracht und mir das Thema SystemCenter 2012 zu Gemühte geführt. Ein heißes Thema bei der Lizenzierung war "BYOD" also private Devices. Microsoft sieht das etwas anders, da einfach mal eine VDA-Abo bereit zu stellen, sieht MS als nicht legal/vertragskonform an! Soll aber nochmals geprüft und dann "irgendwann" in den Vertrag "eingearbeitet" werden. Etwas beruhigend war, dass auch MS sich bei seiner eigenen Lizenzierungregeln immer schwerer tut ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Datenklempner 10 Geschrieben 8. Mai 2012 Melden Teilen Geschrieben 8. Mai 2012 Ich habe hier bei uns folgendes Szenario: 50 HP Rechner mit XP32pro OEM Lizenzen sollen auf Win7 aufgerüstet werden. Zusatzlich soll jeder der 50 Sachbearbeiter eine persönliche virtuelle Windows7 Instanz auf einem ESX Server bekommen. Diese VMs sollen von aussen von firmeneigenen oder beliebigen Privatrechnern per RDP fernbedient werden können. Welche Lizenzen werden dafür benötigt, möglichst ohne wiederkehrende Lizenz-Abozahlung? Langen 100 Win7pro SBs bzw. 50 Upgrades und 50 SBs oder werden zusätzliche Lizenzen nötig? Entschuldigt die ****e Frage, bin MS-Lizenzlegastheniker! ;) LG Oli Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 8. Mai 2012 Melden Teilen Geschrieben 8. Mai 2012 Hi, bei 50x physischen HP-PCs wäre die sinnvollste und günstigste Lösung: Neukauf von 50x WIN-7 Systembuilder-Box-Lizenzen (diese Lizenz erlaubt die Übertragung auf ein Ersatzgerät später) dazu (innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum des Box-Produktes) die WIN-SA aus einem OPEN oder SELECT-Vertrages. Somit kannst Du -- die phys. PCs auf den neuesten Stand bringen, -- darfst virtuell auf dem Server arbeiten, -- darfst(als Hauptnutzer) von einem Device von außerhalb auf die virtualisierte PC-Instanz auf dem Server zugreifen(Roomingrechte). VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
shadowdan 10 Geschrieben 2. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2012 Hallo, ich habe versucht mich durch die aktuelle PUR zu wühlen, (nachdem ich die Option gefunden habe, einzelne Produkte rauszunehmen und eine individuelle PUR zu erstellen war das lesen doch um einiges einfacher). Den Abschnitt "Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem." gibt es ja immernoch in der August Version. Ich verstehe inhaltlich "..sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist." nicht. In der Produktliste steht nur das "* Windows 7 Professional Software Assurance Kunden, die Interesse an Software Assurance für Windows 7 Professional haben, stehen folgende Möglichkeiten offen: * Select-, Open Value- (nicht unternehmensweit) und Open-Lizenzprogramm: * Sie können Software Assurance für über OEM, Einzelhändler oder Get Genuine Windows-Vertrag (GGWA) (in manchen Ländern auch unter dem Namen „Get Genuine Solution“ bekannt) lizenziertes Windows 7 Professional, Windows Vista Business oder Windows XP Professional (32-Bit oder 64-Bit; N-, K- oder KN-Edition) innerhalb von 90 Tagen nach dem Kaufdatum der OEM-, Einzelhändler- oder GGWA-Lizenz erwerben. (Gültig ab dem 1. September 2009) * Sie können Software Assurance für das Desktop-Betriebssystem nach Ablauf der Software Assurance für Windows 7 oder der Software Assurance für Windows Vista Business verlängern." Da steht ja nirgends (im Gegensatz zum Windows 7 Professional Upgrade) das ich die Software installieren muss (geht ja nicht auf einem TC). * Das qualifizierende Betriebssystem muss auf dem Gerät installiert sein, dem die VL-Upgrade-Lizenz zugewiesen wird. Demnach hat sich ja die PUR und die Productlist seit April in dieser Hinsicht nicht verändert, kann sowas vielleicht bsp. im Dezember passieren und dann steht man dumm da, wenn man seine TC per WIN-SB + SA lizensiert hat? Gruß Shadowdan PURs 4-2012, Seite-11: • Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Software Assurance nicht getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden darf, sind Sie berechtigt, Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem auf einen Ersatzcomputer zu verschieben. Bedingung ist, dass diese Neuzuweisung nicht kurzfristig erfolgt (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung) sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist. Nach der Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem von einem Gerät auf ein anderes müssen Sie alle zugehörigen Desktop-Betriebssystem-Upgrades von dem bisherigen Gerät entfernen. Laut diesen beiden Punkten, muss ich das ja auch irgendwie „handhaben“ können. Step-1: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SA-Lizenz in das eigene „Lizenzregal(Lizenzbestand)“ Step-2: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SB-Lizenz in das eigene „Lizenzregal“ Step-3: Bereitstellung des neuen Ziel-/Ersatz-Gerätes Step-4: Im „Lizenzregal“ Zuweisung der SA der SB-OS-Lizenz Step-5: Zuweisung/Lizenzierung des neuen Ziel-Gerätes/Ersatz-Gerätes mit der Lizenz-Kombination aus Step-4 … Zitieren Link zu diesem Kommentar
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