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Produktkey von Clients - Dokumentation


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Da er aber keien Volumenlizenzen hat kann er das nicht. Die Aussage von Zahni ist so schon korrekt.

 

Seid wann muss er zum Reimagen fur ALLE seine PCs Volumenlizenzen haben?

Die Variante wurde doch nun schon 100 mal in diesem Forum besprochen.

Man kauft seine PCs mit OEM oder SB Betriebssystem, kauft mindestens EINE Lizenz als VL (z.B. in einem OPEn Vertrag) und nutzt diese zum installieren. Wareum sollte das auf einmal nicht gehen?

Wäre sicher um einiges einfacher zu Händeln also das hin und her mit den verschiedenen Keys, auf jeden Fall eine Überlegung wert :-)

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Fakt ist, dass bisher immer, wenn ich bei einem meiner Distributoren Systembuilderlizenzen von Windows XP und 7 gekauft habe, ich immer ein "OEM Preinstallation Kit" (PIK) kostenlos mitgeliefert wurde.

Und in der Kurzanleitung des PIK steht als ein Schritt:

"Lösen Sie das Echtheitszertifikat von der Folienverpackung ab und bringen es auf dem Rechner an, auf dem das Produkt installiert wurde."

 

Da steht nichts von wegen: "Wir würden uns freuen..." oder "Wir bitten darum..." oder "Wir empfehlen..." ... ;)

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Wenn der TO diese Konstellation nicht hat, geht es so aber eben nicht, ist das so schwer zu verstehen? Hier geht es nicht um die technische Möglichkeit, die durchaus so funktioniert wie Du das beschreibst, sondern um die IST Situation beim TO.

Dann hilft es, ab und an mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und sich Möglichkeiten anzusehen ein Problem besser zu lösen. Dazu lernen tut nicht weh und dafür sollte ein Forum doch da sein.

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Der Hinweis mit der Volumenlizenz und den ReImage Recht ist interessant. Werde ich mal nachverfolgen. Aber bisher habe ich keine entsprechende Lizenz oder SA.

 

Habe jetzt extra in ner VM die Installation mal gestartet und die Eula überflogen. Da steht nichts drinnen drüber. Der wichtigste Satz lautete:

 

"Diese EULA ist nur gültig und gewährt die Endbenutzerrechte NUR, wenn die SOFTWARE original ist und ein originales Certificate of Authenticity (Echtheitszertifikat) für die SOFTWARE mitgeliefert wurde."

 

Software ist gekauft. Ich habe das komplette Paket inklusive CD, Handbuch undd COA. Das muss wohl reichen.

 

Ich klebe das Papperl jetzt nicht drauf. Obwohl ich im Falle einer angekündigten Lizenzprüfung wohl doch umfallen würde und Sie dann anbringe... Schon mal um Nachfragen zu vermeiden...

 

Danke für alle die geholfen haben!

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Dann hilft es, ab und an mal über den Tellerrand hinaus zu schauen und sich Möglichkeiten anzusehen ein Problem besser zu lösen. Dazu lernen tut nicht weh und dafür sollte ein Forum doch da sein.

 

Richtig, aber das war nicht seine Frage, zudem kann man SA bekanntlich nur bis 90 Tage nach dem Kauf einer SB oder OEM nachkaufen, da muss in den meisten Fällen wohl ein Neukauf mindestens einer Lizenz her.

 

Die Suche zu dem Thema vorab hier im Forum hätte Deinen Ansatz ja ohnehin mehrfach geliefert (wie nebenbei bemerkt auch die Antwort für den TO).

 

Man sollte sich bei solchen Fragen immer wieder vor Augen halten, dass hier viele User nur still mitlesen und dann solche Aussagen gerne aus dem Zusammenhang reissen und als Wahrheit verkaufen (gutes Stichwort ist hierzu das sogenannte OEM Urteil).

 

Von daher bevorzuge ich (und aus meiner Sicht auch dieses Forum) gerade bei so heiklen Themen wie Lizensierung (die ja auch noch stark in juristische Ecken und Fallen hineingreifen, gerade was die Formulierung und Auslegung der Lizenzbedingungen angeht) und Lizenzfragen eine recht enge Sicht auf die eigentliche Frage. Zum einen spiegelt eine solche Fragestellung nicht selten ein bestehendes Lizenzgefüge wider, zum anderen verwirren zusätzliche Lizenzkonstrukte, die nicht direkt mit der Fragestellung zu tun haben, erfahrungsgemäss solche User, die ohnehin schon Schwierigkeiten mit dem Thema haben (sonst würde diese ja nicht fragen).

 

Wäre die Frage nach einer Umgestaltung/Optimierung der bestehenden Lizensierung im weiteren Verlauf gestellt worden, dann wäre der Ansatz durchaus verfolgt worden.

 

Grüsse

 

Gulp

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  • 1 Monat später...
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