Gulp 254 Geschrieben 31. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 31. Juli 2012 Nur mal für mich: Das Zweitnutzungsrecht greift in diesem Fall also nicht? Wenn es konform zu dem Passus aus den PUR, den ich in #24 bereits gepostet hatte passt und Du den dortigen Abschnitt unter "Tragbares Gerät" mit Zweitnutzungsrecht meinst, dann sollte das schon greifen. Deswegen hatte ich den ja überhaupt erst erwähnt. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.035 Geschrieben 31. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 31. Juli 2012 Klar kannst du dich 100x anmelden, aber arbeiten wirst du trotzdem gleichzeitig nur 1x. Sagt wer? Aber tut ja nichts zur Sache. Ich möchte ein korrekt lizenziertes System haben. Gut. Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 31. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 31. Juli 2012 Das Zweitnutzungsrecht greift in diesem Fall also nicht? Das zweitnutzungsrecht für mobile geräte greift (wie der name schon sagt) nur für Mobile geräte. Ob das auf den Fall des TO zutrifft wissen wir nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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