nawas 32 Geschrieben 5. September 2012 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2012 Bestimmt sind hier auch einige dabei die für. z.B. einen Besprechungsraum (oder so) ein W-Lan haben auf dem jeder (ins Internet) zugreiffen kann. Hier kommt immer wieder die Frage auf "wer haftet im Problemfall/bei Missbrauch"? Kann nicht jeder einfach sagen er habe dies wie ein Internetprovider bereit gestellt?? Und ist dann von der Haftung ausgeschlossen. Warum sind den überhaupt die Internetprovider davon ausgeschlossen und ein Internetcafe das zum überleben und Kundenkreisaufbau dies kostenlos anbietet nicht? Siehe CT Beitrag: Betreiber haftet für offenes WLAN | c't Was meint ihr dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 5. September 2012 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2012 (bearbeitet) Hallo, bei uns gibt es kein offenes WLAN in der Verantwortung des Unternehmens. Nutzer erhalten bei uns im Sekretariat einen Key. Ob das aber im Ernstfall etwas hülfe? bearbeitet 5. September 2012 von lefg Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.958 Geschrieben 5. September 2012 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2012 Moin, die rechtliche Situation kannst du nur mit einem Anwalt klären, wir können und dürfen hier nichts dazu sagen. Ein gängiger Weg, als Unternehmen Gast-WLAN-Zugänge anzubieten, besteht in einer Access-Lösung mit Anmeldung. Die meisten WLAN-Lösungen für Unternehmen bieten so eine Option; man kriegt das aber auch im Eigenbau hin. Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
Slavefighter 10 Geschrieben 5. September 2012 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2012 Hallo, bei uns gibt es kein offenes WLAN in der Verantwortung des Unternehmens. Nutzer erhalten bei uns im Sekretariat einen Key. Ob das aber im Ernstfall etwas hülfe? Aber sicher Doch sons wären ja soviele "potientielle Leecher" die ihren Kunden solche zugänge ermöglichen,im Urteil steht auch ausdrücklich drin das NICHT gesicherte gemeint sind. Hamburg ist aber glaube ich auch der beste Freund einiger komischer Rechtssprechung was Filesharer und konsorten angeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 5. September 2012 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2012 Aber sicher Doch sons wären ja soviele "potientielle Leecher" die ihren Kunden solche zugänge ermöglichen,im Urteil steht auch ausdrücklich drin das NICHT gesicherte gemeint sind... In dem berichteten Fall und Urteil ja. Ich habe gewisse Zweifel für das bei uns angewendete Verfahren. Es wird ein Key ausgegeben, die Dokumentation darüber ist aber zweifelhaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcdaniels 33 Geschrieben 5. September 2012 Melden Teilen Geschrieben 5. September 2012 Ist bei uns auch immer wieder mal in Diskussion. Hatte da vorgeschlagen einen externen Anbieter zu aktivieren, der dann auch die Haftung trägt. Es ging hier aber um einen öffentlichen WLAN Hotspot und nichts Firmeniternes. Der Anbieter wäre so verfahren, dass man sich mittels Handynummer registriert, dann einen Key bekommt und das WLAN für 30 Minuten nutzen kann. Hier gäbe es dann wohl Logging Funktionen die im Falle des Falles zumindest einer Zuordnung von Handy Nr. zu key zu Surfverhalten zuließe. Wie das allerdings bei Prepaid Handies aussieht, weiß ich nicht. Bei Vertragshandies könnte man über die Nr. dann zumindest den Inhaber des Handy und den vermutlichen WLAN User "ausheben". LG Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
marka 584 Geschrieben 6. September 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. September 2012 Wir haben das folgendermaßen gelöst: WLAN über "dumme" Access-Ports. Steuerung der Access-Ports über zentrale WLAN-Controller Aufbau mehrerer SSIDs für mobile interne Geräte (Logistik, Firmen-Smartphones, Laptops) mit festem Key Gastzugang in vereinzelten Bereichen über Radius Gäste erhalten, wenn benötigt, temporäre Zugangsdaten. Diese werden zentral erzeugt und ausgegeben. Nur Mitarbeiter können Gastzugänge beantragen. Die EDV erzeugt dann die "Vouchers", also die temporären Zugangsdaten. Die Gastgeber (also die Mitarbeiter, die besucht werden) müssen beim Antrag angeben, wie lange die Gäste im Hause sind und worauf diese Zugriff benötigen (Internet, POP3 IMAP, SMTP, Intranet). Die Gültigkeitsdauer ist auf diese Zeit beschränkt. Danach laufen die Benutzerdaten ab. Das Gastnetz ist zunächst "frei". D.h., Gäste können sich zunächst ohne die Eingabe von Benutzerdaten ins Gastnetz einbuchen. Sie können aber erst einmal keinerlei Ressourcen erreichen. Also weder Internet, noch interne Ressourcen. Greifen Gäste dann das erste Mal auf eine Ressource zu, werden sie auf die Loginseite des Gastsystems weitergeleitet. Hier müssen sie ihre Zugangsdaten eingeben und zusätzlich die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Im Gastnetz findet eine Protokollierung der besuchten Seiten statt. Dies ist per Betriebsrat abgesegnet und wird auf der Anmeldeseite den Gästen mitgeteilt. Ohne Zustimmung der Bedingungen sind keinerlei Zugriffe möglich. Protokolliert werden: Bei Einbuchung ins Gastnetz: Datum, Uhrzeit und MAC-Adresse des Gerätes, von dem aus der Zugriff erfolgt Bei Anmeldung: Datum und Uhrzeit MAC-Adresse und Benutzername vom Voucher Bei Zugriff auf Ressourcen: Datum, Uhrzeit, MAC-Adresse, Benutzername (vom Voucher) und Zugriff (bei Internet/Intranet URL der Seite, bei POP3, IMAP und SMTP DNSAdresse/IP des Servers) Bei Abmeldung: Datum, Uhrzeit, Benutzername (Voucher) und MAC-Adresse Zitieren Link zu diesem Kommentar
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