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Office Lizenzen auf Terminalserver


Petruss
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Hi und sorry,

 

ca. 400 Seiten wirklich auswendig zu wissen ist auch mir fast unmöglich

… aber zu wissen, was man weiß, ist wohl auch okay und beruhigend …

 

Ich hatte im Moment nur Zugriff auf den Business und Service Vertrag MBSA-Okt-2009,

Dokument X20-10001: (diese Formulierungen finden sich auch in den älteren MBS(A)!

Dieses Dokument unterzeichnen alle SELECT- u. EA-Kunden (und ich gehe davon aus,

dass OPEN-Verträge diesen Passus auch haben, ansonsten wäre es ja extrem fraglich!)

 

MBSA, auf Seite-2 unter Punkt 1. „Definitionen“ steht/wird definiert:

„laufen lassen“ oder „nutzen“ bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen,

laufen lassen oder auf andere Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren.

 

Das man diese „Nutzung“ von Lizenzen auch noch bezahlen darf/muss, ergibt sich aus …

MBSA, auf Seite-10 unter Punkt 8.c – Ansprüche bei Nichterfüllung des Vertrages:

Falls die Überprüfung oder die Selbstprüfung eine „unlizenzierte Nutzung“ aufdeckt, muss der Kunde unverzüglich genügend Lizenzen bestellen, damit seine Nutzung abgedeckt ist. Falls die Prüfung eine erhebliche unlizenzierte Nutzung aufdeckt, muss der Kunde Microsoft darüber hinaus die Kosten, die Microsoft bei der Überprüfung entstanden sind, erstatten und innerhalb von 30 Tagen die notwendigen zusätzlichen Lizenzen zum Preis von einzelnen Paketprodukten erwerben.

 

MBSA, auf Seite-10 unter Punkt 8.b: Überprüfungsprozess und Einschränkungen:

Falls Microsoft eine Überprüfung durchführt und keine erhebliche unlizenzierte Nutzung

(D.h. Unterlizenzierung von fünf oder mehr Prozent) feststellt …

 

Letztes erklärt auch, ab wann man die kompletten Audit-Kosten als Kunde selbst trägt.

Ich denke, damit ist mein „Aussage“ – „könnte“ – sehr wohl erklärt und MS-vertragsrelevant belegt, oder?

 

Leider findet man dieses „Wissen“ bei kaum einem (Edelmetall-Kompetenz) Microsoft-Partner,

leider auch nur bei ganz, ganz wenigen SAM-Partnern …

… in Diskussionen wurde ich oft von denen belächelt, aber auch nur anfänglich,

bis zum Nachweis via dem ja eigentlich allen bekannten, hier zitiertem MBSA.

 

… „fast 13 Jahre Erfahrung“ ist mit nichts anderem ersetzbar …

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
kleine Änderungen/anpassungen
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Nachtrag:

 

-Re-Imaging /Softwareverteilung:

Eine sehr angenehme, bequeme und Zeit sparende Angelegenheit, aber wenn man meint, auf allen Devices mal eben schnell alles „zu installieren“ um dann Ruhe zu haben, bzw. auf alles vorbereitet zu sein

… beim Audit fehlen dann einem einfach die glaubwürdigen Ausreden …

 

-GPOs / NTFS-Rechtevergabe:

sind ja leider alles nur USER-Zugriffs-Regelungen

… da hat man viel „Hirnschmalz“ und Zeit investiert

… vergeblich …

beim Audit verweist MS auf die ausschließliche Device-Lizenzierung …

 

Beim Audit kann/könnte MS u.U. auch ein Metering-Tool installieren und verwenden,

dann steht in der Auswertungsdatei eindeutig die Anzahl der installierten Programme …

 

-TS-Dienste und darauf installierte MS-Applikationen:

Eine Applikations-Bereitstellung mit sehr vielen und bekannten Vorteilen

aber GPOs/NTFS-Rechtevergabe greifen hier ja wohl wieder nicht …

 

Meine Frage, funktioniert das, wäre das eine Lösung?

(da ich technisch keine wirkliche Ahnung davon habe!)

 

-Sicherstellen, dass die Applikationen nie lokal auf den Devices installiert sind/wurden

 

-Beim TS-Dienst den „Lizenzmanager“ auf „Device-Lizenzierung“ einstellen,

den „Token“ bei der MS-Clearingstelle haargenau passend zu der

gewünschten/lizenzierten Applikationsanzahl anfordern und eintragen

 

-danach als erstes auf allen gewollten/berechtigten Devices die App-Nutzung

durch Programm-Aufrufung aktivieren ( somit werden ja die IP-/MAC-Adressen

(der Devices) die TS-CAL(RDL-CAL) sich ziehen …

 

-Wenn alle berechtigten/lizenzierten Devices die im Lizenzmanager genehmigten

TS-CAL(RDL-CAL) aufgebraucht haben, wird/sollte dann ja ein weiterer

(nicht lizenzierter/berechtigter) Zugriff/Nutzung auf die App verhindert …

 

VG, Franz

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HI Franz,

 

danke für die genauen Ausführungen. Leider finde ich keinen Punkt der eine "Könnte-Regelung" erklärt.

 

MBSA, auf Seite-2 unter Punkt 1. „Definitionen“ steht/wird definiert:

„laufen lassen“ oder „nutzen“ bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren.

Bei einer TS Lösung wird die Software ja nur ein mal installiert.( auf dem TS) Die Clients greifen dann auf diese Software zu. Diese eine Installation auf dem TS benötigt nicht einmal eine extra Lizenz da ich nur die zugreifenden Clients lizenziere.

Wenn ich 10 Clients habe aber nur 5 Office Lizenzen und die Anwendung per User zuweise, bedeutet das doch nicht das diese 5 User an allen 10 PCs arbeiten und ich 10 Office Lizenzen benötige.

Was aber möglich ist, Sie KÖNNTEN an allen PC arbeiten, soweit es nicht technisch verhindert wird. Aber warum sollte ich diese "Könnte-Reglung" lizenzieren? Am Ende muss ich doch das lizenzieren was genutzt wird oder? Und wenn die 5 User nur an den PCs arbeiten denen ich die Office-Lizenzen zugewiesen habe, bin ich doch nicht unterlizenziert.

 

Schwieriges Thema und ich finde es ist nicht wirklich eindeutig in den PURs oder Ähnlichem erklärt.

 

Deine Lösung funktioniert glaube ich nicht wiklich sauber, meist habe ich dem TS nicht nur für eine Anwendung gehostet, was bedeutet das auch andere Geräte auf diesen zugreifen müssen, auch wenn von diesen Geräten kein Office genutzt wird.

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Was ist das denn für eine Aussage? Genau so habe ich "die Chance" die Software auf ALLE Rechner zu verteilen.

 

Genauso ist es. Danke für den Hinweis. Wenn du auf einem Rechner Office installierst ist es unstrittig dass in dem Moment eine Lizenz für Office notwendig ist.

Unabhängig davon ob dieses Office je genutzt wird oder nicht.

 

Wenn du ein Notebook mit nach Hause nimmst musst du es auch bezahlen, egal ob du es je nutzt, oder nicht.

 

Wenn du dich jetzt mit einem Gerät auf dem TS anmeldest auf dem ein Office installiert ist musst du für dieses Gerät eine Office Lizenz gekauft und ihm (dem zugreifenden Gerät) zugewiesen haben.

 

Dabei ist es unerheblich ob dieses Office in der TS Session genutzt wird oder nicht. Analog wie bei einer lokalen Installation.

 

Ob das Office dabei auf einer Festplatte installiert wurde die in dem Gerät verbaut ist, auf der Festplatte des TS der genutzt wird, oder auf einer USB Festplatte ist unerheblich. Du hast die Möglichkeit das Office auf dem Gerät auszuführen, also muss es lizenziert werden.

 

Eigentlich logisch.

 

Die Lizenzen einen Gerät zuweisen und die Sofware im Unternehmen zu verteilen sind zwei verschiedenen Sachen.

 

Da hast du Recht. Das hat aber nichts mit der Frage des TO zu tun.

 

Genau wie bei der lokalen Variante muss ich bei der TS-Variante die Lizenzen den lizenzierten Geräten "zuweisen", wie das geschehen soll definiert MS nicht.

 

Da hast du auch recht. Gut dass MS das nicht auch vorschreibt, sonst hätten wir noch mehr Meinungsverschiedenheiten. ;) :D

 

Alöso wähle ich zum Beispiel bei beiden Varianten eine Exceltabelle.

 

Wunderbar. das akzeptiert MS auf alle Fälle. :)

 

Die Verteilung erfolgt dann einmal über eine lokale Installation und einmal über eine Freigabe auf dem TS. Und warum sollte diese Freigabe nicht per NTFS-Gruppe erfolgen in welcher USER und keine Geräte drin sind. Meine Lizenzen sind doch zugewiesen.

 

Weil Applikationen nicht per User sondern per Gerät lizenziert werden. Sollte inzwischen allgemein bekannt sein für die Leute die schon so lange hier on Board mitdiskutieren...

 

Wenn du per User die Zugriffe einschränkst könnte "zugelassene" User das Office auch von nicht lizenzierten geraten aus nutzen. Das darf nicht sein.

 

 

Unterm Strich bleibt zu sagen dass es uns relativ egal ist wie du es machst. Die Verantwortung dafür trägst du selbst und die Folgen deines Handelns auch.

 

Wir können dir nur aus langjähriger Erfahrung (über zehn Jahre) mit, für und bei Microsoft sagen wie es läuft.

 

Wir sind keine Religion die absoluten Glauben einfordert, sondern Berater.

 

Wenn du unsere Expertise und Argumentation nicht gut findest steht es dir Frei es anders zu machen.

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Schwieriges Thema und ich finde es ist nicht wirklich eindeutig in den PURs oder Ähnlichem erklärt.

 

Da hast du Recht was die Schwierigkeit angeht, aber ich denke wir haben in diesem und anderen Threads für die meisten nachvollziehbar erläutert warum Lizenzen auch für auf den TS zugreifende Geräte benötigt werden die das Office nicht nutzen dass auf dem TS installiert ist.

 

meist habe ich dem TS nicht nur für eine Anwendung gehostet, was bedeutet das auch andere Geräte auf diesen zugreifen müssen, auch wenn von diesen Geräten kein Office genutzt wird.

 

Was aber nicht bedeutet dass deswegen die Lizenzregeln außer Kraft gesetzt werden.

 

Du musst halt abwägen was für Dich besser ist. Einen TS nur für die mit Office (oder andere MS Applikationen) lizenzierten Geräte bereit stellen, keine MS Applikationen auf einem TS nutzen, oder alle Geräte zu lizenzieren die auf den TS zugreifen.

 

Letztendlich ist es diene Entscheidung. Wichtig ist dass die Lizenzbedingungen eingehalten werden und nicht zurechtgebogen weil sie nicht in dein Konzept passen.

 

Merke:

 

Nicht die Lizenzregeln müssen auf dein Konzept zurecht gebogen werden, sondern dein Konzept auf die Lizenzregeln. ;)

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Hi,

 

eine Bitte:

Wäre echt fein, wenn mir jemand helfen könnte (auch ev. mailen des Dokumentes)

ob und wo sich diese „Definition“ im OPEN-Vertrag befindet (muss ja eigentlich!)

 

VG, Franz

 

Hier ist die Definition aus dem OPEN Vertrag:

 

“Laufen lassen“ oder “nutzen” bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf anderer

Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren, und

 

Steht direkt auf der ersten Seite unter "1. Definitionen"

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Weil Applikationen nicht per User sondern per Gerät lizenziert werden. Sollte inzwischen allgemein bekannt sein für die Leute die schon so lange hier on Board mitdiskutieren...

Es ging in dem Satz auch nicht um die Lizenzierung sondern um die Verteilung. Wie du mir zugestimmt hast sind das zwei verschiedene Dinge.

 

Wenn du per User die Zugriffe einschränkst könnte "zugelassene" User das Office auch von nicht lizenzierten geraten aus nutzen. Das darf nicht sein.

Ich will die das gerne glauben, finde nur nichts wirklich passendes dazu in den MS Regeln ;-)

 

Unterm Strich bleibt zu sagen dass es uns relativ egal ist wie du es machst. Die Verantwortung dafür trägst du selbst und die Folgen deines Handelns auch.

Da stimme ich dir zu, da ich es gerne lizenzkonform regeln möchte bohre ich hier auch so intensiv nach.

 

Wenn du unsere Expertise und Argumentation nicht gut findest steht es dir Frei es anders zu machen.

Ich glaube um "nicht gut" finden geht es hier nicht :-).... Ich bin ja für jeden Tip dankbar

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Ich will die das gerne glauben, finde nur nichts wirklich passendes dazu in den MS Regeln ;-)

 

Das dürfte doch aus den Lizenzbedingungen zu Office hervorgehen, die eben eine pro Gerätlizenzierung erfordern. Damit ist doch im Umkehrschluß klar, dass eine pro User-Zugriffsregelung dem nicht entsprechen kann.

 

Bye

Norbert

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Das dürfte doch aus den Lizenzbedingungen zu Office hervorgehen, die eben eine pro Gerätlizenzierung erfordern. Damit ist doch im Umkehrschluß klar, dass eine pro User-Zugriffsregelung dem nicht entsprechen kann.

 

Genau so ist es.

 

Wenn im Gesetz steht dass zum Führen eines Kraftfahrzeuges ein Führerschein notwendig ist muss nicht noch explizit drinnen stehen dass ohne Führerschein kein Kraftfahrzeug geführt werden darf.

 

Das eine (nur Fahren mit Führerschein) schließt das andere (fahren ohne Führerschein) eindeutig aus.

 

Wenn in dern Nutzungsrechten steht dass Applikationen per Gerät lizenziert werden schließt das alle anderen Optionen (lizenzierung per User, Lizenzierung per Nutzung, Lizenzierung per was auch immer) aus.

 

Zumal in den Nutzungsrechten auch immer explizit steht dass alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist (Applikation per Gerät zu lizenzieren ist ausdrücklich erlaubt) verboten ist (alles andere ist nicht ausdrücklich erlaubt und damit verboten).

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hi,

 

bevor ich jetzt gleich "verdienterweise" mich ins WE abmelde

und mich mit einem Kunden auf der Wiesn treffe ... :)

 

MS verlangt schon bei der Installation den Lizenzkauf (siehe MBSA-Definition).

Ob man dann diese App-Installation nutzt oder nicht, wird nicht mehr unterschieden.

Also trifft "könnte" ja dann mal doch zu, oder?

Da ja im Umkehrschluss gilt, wenn nichts da ist(installiert ist),

kann/könnte ja auch nicht zugegriffen/genutzt werden ...

 

Ich weiss, schwer verdaulich ...

 

VG, Franz

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  • 1 Monat später...

Wie sieht das aus, wenn ich als Dienstleister vom Kunden beauftragt werde, eine solche lizenzrechtliche Schieflage zu installieren? Reicht es aus, den Nachweis zu erbringen, dass ich den Kunden darüber informiert habe? :confused:

 

Wie das rechtkich aussieht könenn wir dir nicht sagen, wir sind keien Juristen und dürfen das auch nicht.

 

Ich kann dir nur empfehlen die Beziehung zu einem Kunden sofort zu beenden, wenn er illegales von dir verlangt.

 

Wenn er versucht MS zu be******en wird es das irgendwann auch dich be********n...

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Wie das rechtkich aussieht könenn wir dir nicht sagen, wir sind keien Juristen und dürfen das auch nicht.

 

Ich kann dir nur empfehlen die Beziehung zu einem Kunden sofort zu beenden, wenn er illegales von dir verlangt.

 

Wenn er versucht MS zu be******en wird es das irgendwann auch dich be********n...

 

Deiner Empfehlung werde ich definitiv nicht nach kommen. :rolleyes:

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