Maerad 15 Geschrieben 10. Dezember 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2012 Fortsetzung: Hoffe ich habe nichts wichtiges vergessen. Für meine Planung heißt das: Server 1 (1xWin2012 Standard Lizenz OPEN): Host: 2012 Standard (minimal/core Variante) Gäste: 2x 2008RC2 VM Server 2 (1xWin2012 Standard Lizenz OPEN oder 1x2008RC2 SB) Host: 2012 Standard oder HyperV 2012 Gäste: 1x SBS 2011 1x Windows 2008RC2 (SB oder OPEN downgrade) Server 3 (1xWin2012 Standard Lizenz OPEN oder 1x2008RC2 SB) Host: 2012 Standard oder HyperV 2012 Gäste: 3x Server 2003 1x Client 2000 1x Server 2008 RC2 (alter TS dann) oder 2003 - muss erst schauen ob Downgradefähig 1x Server 2008 RC2 (Replica der Server 2 VM) Damit ist alles ordentlich lizensiert, brauche keine 2012 CAL, keine SA die nach zwei Jahren ausläuft für "Cold Standby" (ja, die Vorteile davon einem Chef klarzumachen, der auf die Kosten achtet, ist fast unmöglich), die bestehenden CAL können genutzt werden und es sind auch keine neuen TS CAL nötig. Eventuell müssten wir diese nur etwas aufstocken (da 3x 2008 RC2 TS). Ob Win2k8 SB Lizenzen oder Open 2012 hängt nun von Verfügbarkeit und Preis ab. Sobald ich was schriftlich hab, poste ich hier (wenn auch einige Punkte wie Name geschwärzt - Datenschutzgründe). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Die.Minka 10 Geschrieben 10. Dezember 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2012 1. Server 2012 Standard downgrade (+) - Nur mit Volume/Open Lizenzvertrag möglich, SB/OEM/Handel ausgenommen In der EULA von Windows Server 2012 Standard steht folgendes: 14. DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, für jede erlaubte Instanz eine frühere Version der folgenden Editionen der Software zu erstellen, zu speichern und zu verwenden, anstatt die Software zu erstellen, zu speichern und zu verwenden: · Windows Server Standard · Windows Server Enterprise · Windows Web Server · Windows HPC Server Operating System Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen der oben genannten Editionen. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass Sie durch Auswahl dieser Downgradeoption: (i) nicht das Recht haben, eine größere Anzahl von Instanzen der Software als unter diesem Vertrag zulässig zu erstellen, zu speichern oder zu verwenden, und (ii) in Übereinstimmung mit Abschnitt 2 dieses Vertrages Lizenzen für die Anzahl der Prozessoren in dem physischen Server erwerben müssen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, die in diesem Vertrag nicht abgedeckt sind, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Bestimmungen, die mit diesen Komponenten in der früheren Version dieser Editionen verbunden sind. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen oder andere Editionen zu liefern. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version oder Edition durch diese Version und Edition der Software zu ersetzen. Und du hast schriftlich bestätigt bekommen das SB/OEM/-Lizenzen von Downgrade ausgenommen sind? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Maerad 15 Geschrieben 10. Dezember 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2012 In der EULA von Windows Server 2012 Standard steht folgendes:Und du hast schriftlich bestätigt bekommen das SB/OEM/-Lizenzen von Downgrade ausgenommen sind? Danke für den Hinweis :) Vergiß den Punkt, habe ausgebessert - gerade nochmal angerufen und nachgefragt... War ein Mißverständnis zwischen uns - man darf jede Version (unabhängig vom Vertriebskanal) downgraden, ABER MS bietet nicht mehr die Datenträger usw. dafür an. Die bekommt man nur über Open (oder bei einem Händler der noch was hat/Man selbst auf CD). Das war gemeint, nicht das downgrade Recht - kp wer da von uns am Telefon gepennt hat. Mail habe ich bisher auch noch nicht... er hat aber offensichtlich schon weggeschickt - die Kollegin schaut noch mal - die haben da mehrere Systeme, vielleicht Mailaddy falsch eingegeben. Denke aber mal das die EULA da doch genauer ist als ich in Erinnerung hatte... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Dezember 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2012 Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, die in diesem Vertrag nicht abgedeckt sind, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Bestimmungen, die mit diesen Komponenten in der früheren Version dieser Editionen verbunden sind. Danke das war es was ich nicht mehr gefunden habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Maerad 15 Geschrieben 11. Dezember 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Und hier die Mail - Namen aus Datenschutzgründen entfernt. vielen Dank für Ihren Anruf und das Interesse an unseren Produkten. Bezugnehmend auf Ihr Anliegen und unser Gespräch möchte ich Ihnen gerne folgendes bestätigen: Server 1 2012 Std Win Svr - Downgrade auf Win Svr 2008 R2 Hyper-V als Host Wenn Sie den Windows Server 2012 Std. über Volumenlizenz erwerben haben Sie das Downgrade-Recht auf Windows Server 2008 R2 bei erhalt der Windows Server 2012 Nutzungsrechte. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin die 2 virtuellen Maschinen von Windows Server ausführen dürfen. Selbstverständlich gelten die Downgrade-Rechte auch für die virtuellen Maschinen. Sollten Sie den Windows Server 2012 als physische Instanz nutzen wollen und auf diesem 2 virtuelle Windows Server 2008 R2 verwenden möchten, so benötigen Sie keine Windows Server 2012 CALs. Server 2 2011 SBS Std. (VM) ERP Software 2008/2012 VM / BackUp auf Server 3? Hyper-V als Host Die virtuelle Instanz vom Small Business Server 2011 ist in der generellen Lizenz enthalten. Mit einer weiteren Windows Server Lizenz(2008 R2 oder 2012 Standard) wäre die virtuelle Maschine für Ihr ERP System ebenfalls ausreichen lizenziert. Server 3 BackUp / Ausfall Archivierungssystem 2003 Svr ERP-SQL 2008 Svr TS 2008 Svr 2003 Server + Client BackUp von ERP Server 2? Hyper-V als Host Für ein BackUp Ihre ERP Systems (oder anderer/weiterer Windows Server Instanzen) auf dem "Ausfall-Server" benötigen Sie entweder die Software Assurance zu Ihren Volumenlizenzen, welche Ihnen ein "Cold BackUp" des Windows Sever gestattet, oder Sie müssen jede Windows Server Instanz (auch wenn diese inaktiv ist) zusätzlich lizenzieren. Nachlesen können Sie dies alles in der angehängten MSLT oder in der PUR, welche Sie unte Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search herunterladen können. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Email weiterhelfen und stehe Ihnen selbstverständlich gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, <XXXX> Ihre Microsoft Geschäftskundenbetreuung Online: Microsoft Support Telefon: 01805 / 67 23 30 (0,14 Eur pro Min. aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen) Telefax: 01805 / 25 11 54 (0,14 Eur pro Min. aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen) Microsoft Deutschland GmbH Konrad-Zuse-Straße 1, D - 85716 Unterschleißheim Microsoft Deutschland | Geräte und Dienste Geschäftsführer: Ralph Haupter (Vorsitzender), Achim Berg, Benjamin O. Orndorff, Keith Dolliver Amtsgericht München, HRB 70438 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. Dezember 2012 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Nachlesen können Sie dies alles in der angehängten MSLT oder in der PUR, welche Sie unte Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search herunterladen können. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Email weiterhelfen und stehe Ihnen selbstverständlich gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Frag ihn doch mal auf welche Stellen der PURs er sich genau bezieht. Die Aussage dass es irgendwo in den PURs steht zeugt von Unkenntnis auf seiner Seite. ;) Grundsätzlich pasen seine Aussagen mit dem zusammen was wir dir hier bisher gescgat haben, oder täusche ich mich? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Maerad 15 Geschrieben 16. Dezember 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2012 Frag ihn doch mal auf welche Stellen der PURs er sich genau bezieht. Die Aussage dass es irgendwo in den PURs steht zeugt von Unkenntnis auf seiner Seite.Grundsätzlich pasen seine Aussagen mit dem zusammen was wir dir hier bisher gescgat haben, oder täusche ich mich? Sorry, Antwort hat leider etwas gedauert :) Habe seine Mail wie gesagt zwei mal bekommen - beim ersten Mal im Spamordner gelandet und ich hab nicht nachgesehen =) Im ersten hatte er die Server 2012 MSLT und die PUR mit dem Satz: Nachlesen können Sie dies alles in den angehängten Dokumenten jeweils unter dem Stichwort "Windows Server" und/oder unter dem jeweiligen Absatz (in der MSLT). Hatte hier Mail Nr. 2 gepostet. Aber mal ganz ehrlich - leg vielleicht nicht immer alles gleich auf die Goldwaage. Er hat nur geschrieben, das ich mir die oben genannten Punkte auch nochmal in der MSLT und PUR finde. Da ich mehrere Punkte hatte, ist diese Aussage absolut korrekt und zeugt nun wirklich nicht von Unkenntnis. Warum sollte ein MS Hotliner für Lizenzen wirklich jede Aussage in einer Mail mit den entsprechenden Stellen aus der PUR usw. rechtfertigen?! Etwas viel verlangt für eine normale Anfrage oder? Was die Punkte angeht - passen bis auf die Sache mit dem Downgrade. Aber denke das haben wir nun geklärt und auch rechtssicher in den Dokumenten gefunden (das Downgrade i.O. für jede Instanz). Hab auch wieder viel dazugelernt und dadurch auch die Möglichkeit, einiges an Kosten einzusparen (die ich vorher beführchtet hatte). Danke auch hier nochmal an alle die mitgewirkt haben :) Aber mal ganz grundsätzlich - selbst WENN man bei einem Audit unterlizensiert ist, sollte das normalerweise kein Beinbruch sein. Zumindest nicht, wie ich bisher aus den Berichten im Netz entnehmen konnte (und von einem Kollegen). Kommt halt da, wie in anderen Bereichen (z.B. QM), auch wieder auf den Auditor an. Und selbst diese von MS geschulten Profis haben ab und an schon Fehler gemacht :) Spielt wohl auch immer noch eine Rolle, wie groß die Firma ist, wer dort die EDV macht, wie das alles aufgebaut ist, ob hier einfach unwissend oder vorsätzlich gehandelt wurde usw.. Wenn eine kleine KMU mit "Hobbyadmin" nicht vollständigt korrekt lizensiert ist, muss diese Nachlizensieren - aber normal bleiben da weitere Schritte aussen vor. Falls die Auditoren aber feststellen, das da offensichtlich bewusst gegen die Lizenzvereinbarung verstoßen wurde ... geht es ganz schnell vor Gericht mit weiteren Klagen wegen Urheberrechtsverletzung usw. vor allem im Bereich der GF. Daher sollte und MUSS man dieses (sehr vernachlässigte) Thema auf jeden Fall ernst nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Maerad 15 Geschrieben 16. Dezember 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2012 Fortsetzung: Ach ja - zum Thema "rechtliche Sicherheit" habe ich auch nochmal mit unserem Anwalt gesprochen. WENN ein MA von MS - vor allem wenn er z.B. bei der Lizenzhotline arbeitet, mündlich oder schriftlich (letztes von Vorteil), eine Anfrage bearbeitet und die dort genannten Punkte nicht mit den Lizenzbestimmungen übereinstimmen, dann ist dies trotzdem rechtlich gültig. Nicht mißverstehen - es setzt nicht die Lizenzbedingungen usw. außer Kraft, aber derjenige hat eine Artvollmacht in seinem Bereich und tritt mir gegenüber als Informiert auf. Wenn man also auf diese Aussage hin falsch lizensiert, kann MS da nicht einfach auf die Lizenzbedingungen verweisen und bekommt automatisch Recht. Vor Gericht hat eine solche Sache sehr wohl Beweiswert. Ist auch immer auf den Einzelfall bezogen z.B. wegen der Kenntniss des Verantwortlichen, ob er diese Falschaussage hätte bemerken müssen bei der Prüfung der Lizenzbestimmungen - ein studierter Informatiker wird sich hier weniger rausreden können, als der Hobbyadmin (oder "Auserwählte") einer 20-Mann Firma. Verhält sich in diesem Punkt wie in jeder anderen Firma. Wenn ein MA bei uns z.B. eine Aussage über ein Produkt trifft, das es eine angefragte Situation bewältigen kann und dies nacher nicht zutrifft, sind wir als Firma erstmal für diese Aussage haftbar. Wenn der Kunde aber Maschinenbau studiert hat und das Produkt kennen muss, schaut die Sache wieder anders aus ... Von solchen Dingen wie Goldpartner oder Punkte in der PUR/Lizenz, die anders interpretiert werden können/könnten fang ich mal lieber gar nicht erst an... Dazu auch noch die Mail für meine "Anfrage" nach einer Adresse, damit die das mal prüfen können :) vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne können Sie uns Ihre geplante Umgebung einmal per E-mail schildern und wir werden uns das Ganze einmal ansehen. Absolut rechtsverbindliche Aussagen können wir jedoch nicht treffen. In dem Fall müssten Sie sich an Ihren Rechtsanwalt wenden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen <Name entfernt aus Datenschutzgründen> Ihre Microsoft Geschäftskundenbetreuung Zitieren Link zu diesem Kommentar
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