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Select- Vertrag (öffentl. Dienst), bei welchen LAR darf ich kaufen?


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Hallo und guten Tag,

ja, das kennt Ihr sicher auch. Umso tiefer man sich in den MS-Lizensierungsdschungel wagt und umso mehr Fragen man stellt, desto weniger blickt man durch..... :-(

 

Also, meine Frage:

Per Beitrittserklärung ist unsere Kommune dem sogenannten Rahmen-Select Vertrag zwischen dem Bundesinnenministerium und Microsoft beigetreten.

Dieser Beitritt berechtigt nun die Stadt zum vergünstigten Bezug von Microsoft Lizenzen. Der Beitritt zu diesem Vertrag muss über einen sogenannten Larde Account Reseller (LAR) erfolgen. Z. Zt. gibt es lt. Microsoft-Internetseite ca. 10 LAR's.

Nun meine Frage:

Darf ich Lizenzen unter dem Dach des Rahmenvertrages nur bei DEM LAR beziehen, bei über den ich den Beitritt zum Select-Vertrag erklärt habe, oder bei ALLEN (10) LAR's?

Finde die Antwort leider NIRGENDWO. (Microsoft, Google, versch. Foren hab ich schon durch....)

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß

Kai

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hi,

mein Spezialgebiet :) habe das ja 9 Jahre beim LAR gemacht ...

 

Mit einem Beitritt benennst Du Deinen LAR-Partner. das bleibt fix.

Mit einem weiteren Beitritt könntest Du einen weiteren LAR mit ins boot nehmen :)

Somit hast Du wenigstens 2 monatliche Preislisten zum vergleichen, ob einer "Fehler" macht... außerdem 2 Beratungsquellen.

 

Ich kenne im BMI welche, die haben 3-5 Beitritte :)

Die Preise werden sich aber kaum unterscheiden.

Alle haben den selben EK-Preis in Irland.

Der Markt hatte immer nur so 2-4 % Marge hergegeben ...

Also nicht wundern, wenn die Frage zum Skonto verzerrte Gesichter hervorbringt :)

 

Aber gerade bei dem Virtualisierungsthema, oder VDA-Thema brauchst Du gute Beratung.

 

VG,

Franz

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Moin,

 

noch ein Zusatz für "Mitleser" aus dem Krankenhaus-Umfeld:

 

Wer als Krankenhaus gesagt bekommt, dass er "nicht bezugsberechtigt" wäre und

somit in einen normalen OPEN oder SELECT/EA "geschoben wird, sollte nachdenken,

er zahlt zw. 25 u. xx% mehr, nur allein bei Microsoft,

viele andere S/W-Hersteller habem für den ÖD einen günstigen Rahmenvertrag

mit dem BMI( Bundesministerium des Inneren).

( hängt oft an den %-Sätzen wg. SGB + Notfall-Bettenplan!)

 

Aktuell betreue ich ein Krankenhauskonstrukt (unter 1.000 PCs)

das für Ihre komplette Neulizenzierung für MS ein OPEN-Angebot für 1,4 Mio € vorliegen hatte.

Der neue Dienstleister kannte mich von "früher" (war mein SUB-LAR-Partner und hatte sich an mich erinnert)

und hat mich mit eingebunden.

Nach ca. 2 Monaten (Kampf) war er dann doch "bezugsberechtigt" und

erhielt daraufhin ein BMI-EA-Angebot für dann nur noch 780.000 € ...

Der KH-Vorstand und die IT grinsen immer noch ("was machen wir jetzt mit dem übrigen Geld"),

wir wurden aus dem "Ersparten" sehr gerne bezahlt.

Der neue Dienstleister ist jetzt bei dem Kunden "drin".

 

Wissen ist Macht ...und langjährige Erfahrung ist unersetzlich ... netzwerken tut gut :)

 

VG, Franz

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Hi Edgar,

 

nein, keine wirkliche Willkür.Früher wurde es sehr "lasch" interpretiert.

Es gibt eine sog. "Öffnungsklausel" in dem der BMI regelte, wer darf rein und wer nicht.

Diese Klauseln wurden dann enger gefasst, z.b. wg. "steht im privatwirtschaftlichen Wettbewerb" und so.

Auch wurden Kliniken privatisiert, bzw. wie ein normales Unternehmen mehr aus kommerziellen Gründen geführt, etc.

Z.B. vielen (fast alle) "Stadtwerke" aus dem BMI, weil sie doch mit normalen Unternehmen,

wie Stromerzeuger konkurrierten ... und meist aus der Bindung der Kommunalen Führung raus-privatisiert wurden.

Gleichzeit kam die andere Seite (MS-Partner) dann darauf,

dass zu wenig Marge aus den wiederum "kleinen Preisen" kein Anreiz sind.

Also hat man oft "unmotiviert" beraten, dem Kunden "erzählt",

dass die nicht mehr bezugsberechtigt wären und dazu "Gründe" angegeben.

Somit konnte man wieder höhere Preise mit mehr Marge anbieten/verkaufen.

 

Und wenn man mal im BMI einen Preis für ein Produkt "draußen" hatte,

kannte kaum ein MS-Partner die "Gefahren/Strafen" der "Meistbegünstigungsklausel"

Sorry LARs ... einige der LARs kennen diese heute noch nicht

und bieten unterschiedliche Preise für dasselbe Produkt an.

 

Es ist also viel "Insiderwissen" nötig, um solche Kunden richtig zu beraten :),

weiterhin muss man als Berater auch die „internen Prozess-Wege“ kennen,

... für die etablierten Partner zu hohe Aufwände für zu wenig Marge.

Lieber verkauft man dem Kunden die normalen Verträge und somit zu höheren Preisen.

 

Wir beraten zu unseren Tagessätzen, da wir die Lizenzen absichtlich nicht dem Kunden verkaufen wollen,

damit keine „Abhängigkeit“ von der Lizenzmarge entsteht. :)

Manchmal auch ohne Tagessatz, dann gilt: Vom Ersparten des 1. Jahres 1-3% :) …

Somit hat ja der Kunde keine Zusatzkosten, er bezahlt uns ja aus dem was er nicht ausgibt :)

und so macht es beiden Seiten Spaß.

 

VG, Franz

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