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WIN-OS > auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden …


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Hi,

laut den PURs 01-2013, Seite-23 … unter den allgemeinen Lizenzbestimmungen steht unter Punkt 3:

„Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden …“

 

Bei PCs oder NBs sehe ich hier in der pOSE kein Problem …

 

Aber jetzt wechseln wir mal in die virtuellen Welten:
 

Wie verhält sich das in vOSE auf dem lizenzierten Device,
wenn mehr als 2 „virtuelle/logische“ Prozessoren angeboten werden, was ja möglich ist.

 

Und … virtuell DeskTop-Bereitstellung auf dem eigenen Server:

 

Da ja die obige Definition „schwammig“ ist … hinsichtlich physischer, logischer, virtueller Prozessor …

 

Wie verhält sich das in vOSE auf den Servern,
die selbst sehr oft mehr als 2 „physische“ Prozessoren haben …
 

und dann im nächsten Schritt … wenn dort auf dem Server in der vOSE mehr als 2 „virtuelle“ Prozessoren angeboten werden, was ja wiederum auch möglich ist.

 

Warum fragt "man" in jüngerer Zeit bei Kunden sehr genau nach,
wenn auf den Servern via WIN-OS-SA die DeskTops virtualisiert werden/wurden,
wie viele Prozessoren denn die Server haben/hätten.

 

Sorry … wenn ich mal wieder sehr früh „das Gras wachsen höre“ …
 

VG, Franz

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hi Nils,

erst einmal mein Hinweis, dass das zu einer ernsten Interpretationsvariante kommen könnte ... beim Audit.

Also nicht eine konkrete Warnung, aber man sollte es im Hinterkopf bewahren, dass da mal was kommen kann ...

 

heute in Uschl. sah ich auf meine Frage nur nachdenkliche Gesichter dazu ... mal sehen, ob morgen eine Antwort kommt.

 

VG, Franz

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Warum ist das auf einmal ein Problem? Bei Servern sind die Lizenzen doch auch inzwischen alle auf 2 Sockets reduziert. Wieviele logische CPUs diese 2 Sockets zur Verfügung stellen interessiert bei 2012 Servern doch auch niemanden. Warum sollte das für die VMs die auf diesem 2012er Server dann möglicherweise laufen eine Einschränkung geben? Die einzige mir bekannte Ausnahme von dieser Regel war bisher SQL Server die das nach einer "kranken" Formel berechnet haben. <img title=";)" class="bbc_emoticon" data-cke-saved-src="http://www.mcseboard.de/public/style_emoticons/default/wink.gif" src="http://www.mcseboard.de/public/style_emoticons/default/wink.gif" /><br /><br />Bye<br />Norbert

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Moin,

die PURs definieren nur " 2 Prozessoren".
Somit wird nicht differenziert zw. physisch, logisch oder virtuell.
Microsoft mag sich hier nicht festlegen, um sich Möglichkeiten offen zu halten.

 

Schon möglich, dass ich dies zu kritisch sehe.

 

Aber das geht so in das Thema Hyper-Thread bei der Core-Lizenzierung.

Ich kenne viele Kunden, die HT auf "on" haben,

und somit leider wieder unterlizenziert sind.

 

VG, Franz

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Hi Dukel,

 

ich rate jetzt mal... der Text steht im Bereich Windows-Server, oder?

Klingt jedenfalls so. Dann gilt dieser text leider nicht für das OS.

 

Wenn dieser Text aber im Bereich Windows-Betriebssystem steht,

stimmen ja die englischen PURs(Original) mit den deutschen nicht überein.

Dann wäre zu klären, wie MS dies sieht ...

Was ist letztendlich wirklich gültig... worauf darf man sich verlassen.

 

Vielen Dank für den Hinweis !

 

VG, Franz

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Ich erinnere mich an die Diskussion hinsichtlich der virtuellen Instanzen beim Server und der dort eingesetzten Betriebssysteme. Im deutschen "eine" Standardedition statt Enterprise Edition gegenüber dem englischen "a standard Edition". Ist hier mit Sicherheit ähnlich. Warten wir mal auf eine verbindliche Aussage. Man kann sicher im er das schlimmste annehmen, aber ganz so "krank" geht's dann auch nicht. :) (berufsoptimist)

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Logisch wäre meiner Meinung nach, wenn man einem physischen System mit 4 Sockel dann mindestens zwei Standard Lizenzen zuweisen muss auch wenn Du zbsp. nur deren 2 Server VM's brauchst und der Rest virtuelle Desktops sind. Wäre jetzt so die Annahme. Weil wenn die Kiste physisch wäre, bräuchte es das und davon geht MS eigentlich aus. War ja bei Datacenter genauso. Bei zwei Sockel brauchts nix zusätzlich und man kann maximal 2 Server VM's mit dieser Lizenz betreiben. Steht so auch explizit in den Rechten drin.

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