NeMiX 76 Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. Februar 2013 Ja es gab einen "Beipackzettel". Bitte FZ, Personalbogen, Kopie von Führerschein/Perso/Reisepass zum unterschriebenen Arbeitsvertrag beilegen. Ich weiß von einem anderen Konzern (die relativ viel mit Banken machen), das ein FZ schon beim 1. Interview angefragt wird. Link zu diesem Kommentar
carnivore 10 Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. Februar 2013 Ich habe vor kurzem bei einem sehr großen Systemhaus begonnen. Da wurde mir im ersten Vorstellungsgespräch erklärt, dass eine "erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2)" http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfungsgesetz Einstellungsvoraussetzung ist. Link zu diesem Kommentar
micha42 29 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 Ich arbeite als Leiter-IT in einem 100-Mann-Betrieb. Nach 2,5 Jahren (!) wurde ich aufgefordert ein FZ abzugeben, weil man das damals vergessen hat einzufordern. Das kann also jederzeit kommen. Steht denn in einem FZ die Tat drin, oder nur "ein Eintrag"? Denn ich vermute mal Eigentumsdelikte oder Betrug etc. würden eher abschrecken. Nun ist Körperverletzung und erst recht Gefährliche Körperverletzung kein Pappenstiel. Ausreden wie "Notwehr" - vergiss es. Steh dazu und versuch zu demonstrieren, das Du "was dazugelernt hast". Zum Beispiel durch freiwilliges Engagement in einer Organisation, die dem entgegenwirkt, was Du getan hast. (muss ich so abstrakt ausdrücken, weil ich nicht weiß was es war) Ansonsten: Versuch macht Kluch. Was vergibst Du Dir, wenn Du Dich bewirbst? Michael Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 (bearbeitet) Okay. Also zusammen mit dem Arbeitsvertrag kam die Info mit dem Führungszeugnis? Ein AG wird keinen Vertrag ausfertigen, falls ein benötigtes Zeugnis nicht vorliegt. bearbeitet 8. Februar 2013 von lefg Link zu diesem Kommentar
NeMiX 76 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 Ein AG wird keinen Vertrag ausfertigen, falls ein benötigtes Zeugnis nicht vorliegt. Sicher? Bei mir kam der Vertrag ohne Unterschrift vom AG mit der bitte das FZ und die anderen Sachen beizulegen. Nach dem absenden kam 3 Tage später meine unterschriebener Vertrag zurück. Ausreden wie "Notwehr" - vergiss es. Da wir den Fall nicht kennen (geht uns ja auch nichts an), meinte ich das nicht als Ausrede. Ich kenne es aber aus dem erweiterten Bekanntenkreis, dass jemand eine Körperverletzung im FZ stehen hat, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war und sich verteidigt hat, als ihm jemand einen Bierkrug an den Kopf werfen/zerschmettern wollte. Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 (bearbeitet) Sicher? Bei mir kam der Vertrag ohne Unterschrift vom AG mit der bitte das FZ und die anderen Sachen beizulegen. Nach dem absenden kam 3 Tage später meine unterschriebener Vertrag zurück. Ich drücke es mal so aus, es ist ein ziemlich ungewöhnliches Vorgehen, Verhalten. In der Regel fertigt ein AG einen Vertrag erst aus, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, alle Bedingungen zur Einstellung erfüllt sind. Anderes macht doch auch keinen Sinn. Aus einem Einzelerlebnis ist nicht auf ein allgemeines Verhalten zu schliessen. Vergessen, Versagen der Personalabteilung ist natürlich möglich. Es könnte auch ein Vorgehen in einer Grauzone oder sogar rechtswidrig sein. Ob es sinnvoll ist, auf eine Bewerbung zu verzichten, weil man befürchtet, der potentielle AG könnte doch ein Führungszeugnis verlangen? Unter solch einem Gesichtspunkt könnte man sich vielleicht noch als Gehilfe des Hausmeister bewerben. Was hat man denn mit der Bewerbung zu verlieren? Nichts! Man kann aber gewinnen. Habe keine Angst! bearbeitet 8. Februar 2013 von lefg Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.958 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 Moin, ob der Arbeitgeber für nicht sicherheitsrelevante Jobs überhaupt ein Führungszeugnis verlangen darf, ist m.W. juristisch umstritten. Dazu solltest du einen Juristen befragen, kein Forum. Auch zu der Frage, was du verschweigen oder "falsch darstellen" darfst, solltest du einen Juristen fragen. Es gibt Bereiche, da darf man im Bewerbungsverfahren sogar lügen, aber das sind sehr enge Grenzen. Schöne Grüße, Nils 1 Link zu diesem Kommentar
micha42 29 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 Off-Topic:hey nils, gratuliere das war Dein 7999ster Beitrag. den Nächsten solltest Du Dir für was Besonderes aufheben :) Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 (bearbeitet) Ob das Verlangen nach einem Führungszeugnis des Bewerbers überhaupt rechtmässig ist? Ich empfehle dem TO da mal eine Recherche, sich bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen. Daher sehe ich hier keine Berechtigung des Arbeitgebers, die Vorlage eines Führungszeugnisses zu verlangen, da dies einen unzulässigen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber doch einmal erläutern, welche Informationen er damit erlangen will, welche angeblichen Vorstrafen für das Arbeitsverhältnis relevant sein sollen. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102786-pflicht-zur-vorlage-eines-fuehrungszeugnisses-beim-arbeitgeber bearbeitet 8. Februar 2013 von lefg Link zu diesem Kommentar
mstenz 0 Geschrieben 8. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 Okay. Danke für die vielen Antworten. Ich hatte mal ein Vertragsangebot von einem Systemhaus bekommen, aber kA ob damals ein FZ verlangt wurde. In zwei Jahren ist's raus.. wär halt b***d, wenn die es dann mitbekommen und mich ggf. feuern - dann ist der Ruf erstmal hin... die IT-Welt ist klein.. aber ihr habt Recht - so viel hab ich nicht zu verlieren. Vielen Dank! Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 8. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 (bearbeitet) Hast Du dich wegen der Entlassung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten? bearbeitet 8. Februar 2013 von lefg Link zu diesem Kommentar
mstenz 0 Geschrieben 8. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 (bearbeitet) Noch nicht. Die wollten mir eigentlich ein Angebot unterbreiten. Heut war allerdings nur die Kündigung im Briefkasten. Ich hab ja jetzt noch drei Wochen Zeit dagegen zu klagen.. bearbeitet 8. Februar 2013 von mstenz Link zu diesem Kommentar
Otaku19 33 Geschrieben 14. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2013 Naja wo schadest du das ansehen? Ich nehme mal an du bist kein Schlägertyp der beim Kunden ausrastet und jemanden verprügelt? ;) Ne. aber zu manchen Kunden DARF man jemanden mit Einträgen nicht hinschicken. Hatte ich schon mehrere Male, bevor ich zum Kunden rein durfte (und da ist alles was über den Eingangsbereich hinaus geht gemeint) wurde da erst lang und breit geprüft. Auch bei uns wird eine Art Hintergrundcheck durchgeführt bevor jemand bei uns als externe Supporter angelegt wird. Klar, in einem bewerbungsgespräch kann man meistens erklären wie es dazu gekommen ist und je nach Sachlage und Laune des Gesprächspartners ist das auch kein Problem...einen Kunden gegenüber wird man das aber nicht erklären können, den interessiert das nciht. Der merkt sich nur: "Aha, die stellen Kriminelle an....na wer weiß wer da sonst noch so arbeitet und ob meine Angelegenheiten dort gut aufgehoben sind..." und schwupps das wars. Ansehen ist so ziemlich das Wichtigste überhaupt, es dauert Jahre einen guten Ruf zu erarbeiten und ständiges Feilen daran um gut da zu stehen...aber in wenigen Augenblicken kann es damit zu Ende sein. Das riskiert niemand einfach so. Link zu diesem Kommentar
MarKer 0 Geschrieben 14. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2013 Äh, "jemand verprügeln" ist eine ziemliche gute Umschreibung von "gef. Körperverletzung" (Beitrag #3), ich würde sogar sagen "gef. Körperverletzung" ist die Steigerung von "Körperverletzung". Warum geht man für sowas nicht ins Gefängnis? Ist da schon ein Urteil da oder wird nur ermittelt? Link zu diesem Kommentar
kamikatze 84 Geschrieben 14. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2013 Äh, "jemand verprügeln" ist eine ziemliche gute Umschreibung von "gef. Körperverletzung" (Beitrag #3), ich würde sogar sagen "gef. Körperverletzung" ist die Steigerung von "Körperverletzung". Warum geht man für sowas nicht ins Gefängnis? Ist da schon ein Urteil da oder wird nur ermittelt? Ich denke dass das uns nicht angeht... back to topic Link zu diesem Kommentar
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