lizenzdoc 205 Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. Februar 2013 (bearbeitet) Hi all, Ein immer wieder „beliebtes Diskussionsthema“: Office-Nutzung auf dem TS-Dienst eines WIN-SVR … Fall-Beispiel: (besprochen heute auf der SAM-ACADEMY bei Microsoft) Ein Unternehmen hat 500 PC, davon nutzen 300 PC das Office auf dem TS. Fragen:1.Wie viele Office-Lizenzen müssen wirklich lizenziert sein?2.Welche „Spielregeln“ gelten, bzw. müssen beachtet werden? Halten wir uns jetzt einfach nur an die Fakten für Volumenlizenzen, ergo als oberstes das MBSA(Microsoft Business- und Servicevertrag)Seite-2, Punkt 1 „Definitionen:„laufen lassen“ oder „nutzen“ bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren.Diese Formulierungen finden sich in den OPEN-Verträgen wiederum auch. Ergo dann die PURs (die sind ja Vertragsbestandteil),Januar-2013, Seite-15, Desktop-Anwendungen, Allg. Lizenzbestimmungen: Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. 1. Sie müssen jede Lizenz einem einzelnen Gerät zuweisen. 2. Sie sind berechtigt, die Software auf dem Lizenzierten Gerät und einem Netzwerkserver zu installieren. 3. Wenn Sie die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenzieren, sind Sie außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zu installieren. 4. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software zu nutzen. 5. Jede Lizenz erlaubt jeweils nur einem Nutzer, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. 6. Die lokale Nutzung der Software, die auf dem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist jedem Nutzer erlaubt. 7. Die lokale Nutzung der Software, die auf einem tragbaren Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts erlaubt. 8. Die Remoteverwendung der Software, die auf dem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer dieses Geräts von jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät. 9. Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Hat schon jemand irgendwo einen Konjunktiv gelesen? Wie z.B.… könnte …? Sicherlich nicht. Also halten wir uns weiter nur an die Fakten … Die 300 PCs, die ja Office nutzen sind logischerweise zu lizenzieren.Was ist nun mit den restlichen 200 PCs …? Lizenzieren, oder nicht? Sehr viele sagen jetzt sicherlich > Sie könnten jetzt ja eventuell die Office-Anwendung nutzen …wäre aber wiederum der böse teure Konjunktiv … Microsoft hält sich an ein eindeutiges „schwarz/weiß“ = wird zugegriffen/genutzt = lizenzieren,im lizenzrechtlichen Umkehrschluss = wird nicht zugegriffen/genutzt = nicht lizenzieren. Klingt jetzt viel zu einfach, ist aber echt so, es müssen nur 300 PCs mit Office lizenziert sein. Zu Frage 2: Welche „Spielregel“ gelten, bzw. müssen beachtet werden? Laut MBSA, Seite-10, Punkt 8.:a. Recht zur Nachprüfung der Vertragserfüllung. Der Kunde muss über die Produkte, dieer und seine Verbundene Unternehmen unter diesem Vertrag nutzen oder weitervertreiben, Aufzeichnungen führen. Hierzu, meine ich, zählt sicherlich hilfreich:-eine schriftliche Auflistung, welche PCs auf Office zugreifen dürfen und welche nicht-eine schriftliche „MA-Belehrung“, ob „sein PC“ den Zugriff auf Office erlaubt/verbietet -eine USER-Zugriffsregelung hilft hier kaum, da ich mich (als erlaubter Office-User) ja an einen unlizenzierten PC einloggen kann und dort widerrechtlich von diesem unlizenzierten PC aus Office auf dem TS-Dienst nutzen kann) -perfekt wäre ein Scripting, das auf dem Maschinennamen basiert, beim Log-On auf dem TS diesen Maschinennamen mit einer Liste der lizenzierten/erlaubten Maschinennamen abgleicht, dann entweder den Zugriff auf den TS erlaubt, oder via automatisch Log-Off verbietet, zusätzlich vielleicht mit der Meldung „Dieser PC ist nicht für Office-Nutzung lizenziert“ Habe mal gehört, dass dies bei CITRIX auch so ähnlich regelbar wäre … Dies Ganze kann man auch bei gemischter Nutzung von Office-STD/Office-Pro, bzw. weiteren anderen Anwendungen(Project, etc.), bzw. Versionen, wie 2003/2007/2010/2013 … gebrauchen. VG, Franz bearbeitet 7. Februar 2013 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.016 Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. Februar 2013 Was aber das übliche Problem ist, ist nicht der einheitliche Zugriff oder Nicht-Zugriff auf einen TS von einem Gerät aus, sondern der Zugriff aller Geräte (lizenzierter und unlizenzierter hinsichtlich Office) auf einen TS auf dem ein Office installiert ist weil eben nicht nur Office dort installiert ist, sondern auch weitere Programme die per TS genutzt werden sollen/müssen. Und zwar, wie erwähnt, von einem Gerät auf dem ein Office nicht oder nicht in entsprechender Version installiert ist. Dann "könnte" ich ja auch sagen, er kann das zwar starten, tut er aber nicht. Und was folgere ich für mich daraus? Ich muß bei Vorhandensein nur eines Terminalservers entweder trotzdem alle PCs mit entsprechendem Office ausstatten oder mehr als einen TS betreiben. Korrekt, oder hab ich was überlesen? Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 205 Geschrieben 8. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2013 Moin, zwar nur noch wenig zeit, aber dennoch... Es ist sicherlich aufwändiger, aber dann teilt man einfach die TS-Farm. zu bedenken:Die Nachlizenzierungspreise für Office liegen auf dem Level eines "Mediamarkt" Boxprodukt unddie Aufwände für die KPMG-Prüfer sind auch nicht "ohne".Zusätzlich sollte man daran denken, dass eine genutzte Lizenz, ohne diese zu kaufen, jedes Mal auch ein Steuervergehen bedeutet(Unterschlagung der zu entrichtende UMST),und somit droht ev. auch eine Finanzamt Sonderprüfung ...das will sich keiner antuen ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dunkelmann 96 Geschrieben 11. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2013 Zu Frage 2: Welche „Spielregel“ gelten, bzw. müssen beachtet werden? Laut MBSA, Seite-10, Punkt 8.: a. Recht zur Nachprüfung der Vertragserfüllung. Der Kunde muss über die Produkte, die er und seine Verbundene Unternehmen unter diesem Vertrag nutzen oder weitervertreiben, Aufzeichnungen führen. Hierzu, meine ich, zählt sicherlich hilfreich: -eine schriftliche Auflistung, welche PCs auf Office zugreifen dürfen und welche nicht -perfekt wäre ein Scripting, das auf dem Maschinennamen basiert, beim Log-On auf dem TS diesen Maschinennamen mit einer Liste der lizenzierten/erlaubten Maschinennamen abgleicht, dann entweder den Zugriff auf den TS erlaubt, oder via automatisch Log-Off verbietet, zusätzlich vielleicht mit der Meldung „Dieser PC ist nicht für Office-Nutzung lizenziert“ Hierzu habe ich eine kurze Frage: Reicht zur Dokumentation der tatsächlichen Nutzung eventuell auch ein RDS Lizenzserver, wenn RDS Client CALs verwendet werden? Da werden ja alle Clients, die die Farm oder den Server nutzen bzw. in der Vergangenheit genutzt haben, aufgeführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 205 Geschrieben 11. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2013 Helau :) geschrieben steht ja "nur" Aufzeichnungen ... in welcher Form > schriftlich oder auch in einer lesbaren "Datei" digital, wird hier nicht vorgeschrieben.Wenn man dies historisch nachweisen /belegen kann, dann sollte es die Anforderung erfüllen, oder? ... jegliche einfach Form von Aufzeichnung ist besser, als gar nicht haben .... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2013 geschrieben steht ja "nur" Aufzeichnungen ... Wobei sich in der Praxis Excel Tabellen bewährt haben... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dunkelmann 96 Geschrieben 11. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2013 Vielen Dank doc :) Wobei dich in der Praxis Excel Tabellen bewährt haben... Machmal fühle ich mich bei der Excel-Bastelei schon wie ein Controller :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2013 Machmal fühle ich mich bei der Excel-Bastelei schon wie ein Controller :cool: Naja... Letztendlich benötigst du ja auch für dich selbst eine Übersicht wie viel geräte du hast und welche Lizenzen du in welcher Stückzahl dafür gekauft hast. Die Zahlen hast du eh in deiner Buchhaltung. Die jetzt zusammen zu bringen. Welche Lizenzen zu welchem gerät gehören ist zum Einen nicht so viel Aufwand und zum anderen kannst du ohne die Informationen auch keien vernünftige Bedarfsplanung machen. Insofern sehe ich das jetzt nicht als so schlimm an... ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChrisRow 12 Geschrieben 6. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2013 Hallo zusammen, kann mir hier bitte jemand weiterhelfen? Was ist eigentlich wenn KEINE verbundenen Unternehmen au den Terminalserver zugreifen und das dort bereitgestellte und ausgeführte Office im Sinne des Kunden (Auftraggebers) nutzen. Beispiel: Zeitarbeitsfirma.Das ist doch kein Hosting (also SPLA) da die Office Lizenz ja nicht vermietet wird, weder kostenlos noch kostenpflichtig, sondern im Sinne des Auftraggebers genutzt wird. Wer muss hier die Lizenzierung der zugreifenen Geräte sicherstellen? Das kann doch nur der Kunde, der den Termianlserverdienst bereitstellt, sein? Der Kunde muss bekanntlich ja die Lizenz einem Gerät zuweisen. Vertraglich würde mit dem externen Unternehmen alles geregelt, dass nur von den lizenzierten Geräten auf den Terminalserver zugegriffen werden darf, von keinen anderen Gerät sonst. Ist das erlaubt? Diesen Thread habe ich auch gesehen http://www.mcseboard.de/topic/191646-office-auf-terminalserver-mit-tochterunternehmen/ nur geht es hier um die Terminalservernutzung von verbundenen Unternehmen. Viele Grüße, Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2013 Ich würde sagen derjenige dem das zugreifende Gerät gehört muss sicherstellen dass es entsprechend lizenziert ist. In den aktuellen Produktnutzungsrechten findet sich dazu folgender Passus: Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Wenn du auf einem TS ein Office installiert hast darf dieses von jedem Gerät aus genutzt werden dem die gleiche Office Lizenz zugewiesen wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChrisRow 12 Geschrieben 6. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2013 Danke Dr. Melzer für Ihre Antwort, wenn das so stimmt akzeptiere ich das gerne. Kann meinen Kunden sehr viel Geld sparen, wenn der Kunde die Office Lizenzierung nicht selbst vornehmen muss. Ich habe diese Frage auch schon bei Microsoft direkt platziert und warte auf eine Rückantwort (hoffentlich ich bekomme eine). Ob das Microsoft genauso sieht wie Sie? Das würde ja bedeuten, dass eine Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeitern eigene Geräte zur Verfügung stellen kann, diese Geräte mit Office Volumenlizenzen ausstattet und die Zeitarbeitskraft vormittags Office auf dem Terminalserver im Unternehmen A nutzen darf und am Abend das Office auf dem Terminalsserver im Unternehmen B . (Voraussgesetzt natürlich Unternehmen A und Unternehmen B nutzen auf ihren Terminalservern die gleiche Office Edition, Version, etc. ) Ich hätte gedacht, dass das Unternehmen welches den Externen Mitarbeiter für seine Zwecke beschäftigt, auch für die entsprechenden Lizenzen sorgen muss. Also Unternehmen A muss eine Office Lizenz dem Gerät der Zeitarbeitkraft zuweisen und Unternehmen B ebenfalls. Warum komm ich zu dieser Annahme. Bei der LIzenzierung der CALs im Server/CAL Lizenzmodell ist es so: PUR Januar Seite 30 7. Ihre CALs und Externe Connector Lizenzen erlauben nur den Zugriff auf Ihre lizenzierten Server. Das bedeutet für mich, wenn eine Zeitarbeitskraft eine User CAL mit ins Unternehmen A oder B bringt - lizenziert durch die Zeitarbeitsfirma - darf diese CAL für den Serverzugriff nicht verwendet werden. Die Office Lizenz hingegen darf verwendet werden?! Wenn noch jemand anderes eine Meinung hierzu hat, würde mich das sehr interessieren - sobald ich eine Antwort von Microsoft erhalten habe, werde ich diese hier auch einstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2013 Das Office Beispiel funktiniert ausschließlich für Applikationen. CALs muss immer der Lizenznehmer des Servers bereitstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChrisRow 12 Geschrieben 7. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. März 2013 Das kann ja dann lustig im Audit werden, wenn vom Kunden der Lizenznachweis angefordert wird und man auf die Zuarbeit der 3. Partei sich verlassen muss. Denn der Kunde muss doch nachweisen, dass die zugreifenden Geräte richtig lizenziert sind. Wie gesagt, bei Microsoft ist diese Anfrage platziert, bin wirklich gespannt wie sie sich äußern werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 7. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. März 2013 Das kann ja dann lustig im Audit werden, wenn vom Kunden der Lizenznachweis angefordert wird und man auf die Zuarbeit der 3. Partei sich verlassen muss. Warum musst du nachweisen ob derjenige der Office auf seinem Gerät nutzt richtig lizenziert ist? Du musst nachweisen dass du für jedes auf deine Server zugreifende Gerät (egal wem die Geräte gehören) CALs gekauft und den Geräten zugewiesen hast. Wenn ich auf meinem Gerät Office nutze muss ich nachweisen dass dieses korrekt lizenziert wurde, nicht du. Dabei ist egal wo das Office herkommt (meine lokale HDD, mein eigener TS oder dein TS). Zitieren Link zu diesem Kommentar
ChrisRow 12 Geschrieben 7. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. März 2013 (bearbeitet) Wie versprochen hier die offizielle Antwort von Microsoft auf meine Anfrage. Ich habe bei meiner Frage gleich noch etwas weiter ausgeholt und bzgl. qualifizierende Geräte im Enterprise Agreement angefragt. Die für mich entscheidenden Passagen habe ich hier rot markiert.__________________In dieser Anfrage geht es um die Lizenzierung von Office auf einem Terminalserver oder in einer VDI-Umgebung. Office ist von Unternehmen A lizenziert und die "Externen Partner" von Unternehmen B greifen darauf zu.....Wenn aber in dem beschriebenen Szenario die Geräte, von denen aus auf Office zugegriffen wird, von Unternehmen B verwaltet werden, kann Unternehmen A entweder entscheiden, die Geräte in sein Enterprise Agreement als qualifizierte Geräte aufzunehmen (siehe Enterprise Enrolment, Seite 2):.... oder Unternehmen A muss die Office Lizenzen über einen neuen Vertrag lizenzieren. Es reicht nicht aus, dass das Unternehmen B bereits Office Lizenzen hat, da hier Office zu Gunsten von Unternehmen A verwendet werden soll.Software Assurance ist hier nicht unbedingt erforderlich, da die Remotenutzungsrechte für Office bereits in der Lizenz ohne Software Assurance enthalten sind (Siehe Produktbenutzungsrechte von Januar 2013, Seite 15):Desktop-Anwendungen (pro Gerät)[...]Allgemeine Lizenzbestimmungen9. Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt.Es ist korrekt, dass für das zugreifende Gerät die gleiche Version und Edition von Office lizenziert werden muss, wie die Version, die auf dem Terminalserver hinterlegt ist und es ist auch richtig, dass es sich hier nicht um eine SPLA Lizenzierung handelt.__________@Dr. Melzer:Ich denke der Kunde der auditiert wird muss auch die korrekte Lizenzierung nachweisen. Ein Auditor schaut sich doch an, welche Microsoft Lizenzen wo ausgeführt werden.Hier wird jetzt Office auf dem Terminalserver des auditierten Kunden ausgeführt. Dann will der Auditor doch auch wissen, welche Geräte auf den Terminalserver zugreifen (und seit 1. März ist aufgrund der Änderung bei Office 365 Pro Plus auch wichtig welche Nutzer auf den Terminalserver zugreifen) und ob dafür ausreichend Lizenzen vorhanden sind. Und diesen Lizenznachweis muss eben der auditierte Kunde erbringen - der Auditor fährt ja auch nicht zu den einzelnen externen Partner und prüft dort ob ausreichend Lizenzen vorhanden sind.Ob jetzt meine Argumentation Sinn ergibt, weiß ich nicht. Aber zumindest bestätigt mir Microsoft schriftlich das was ich schon vermutet hatte. Trotzdem vielen Dank für die Diskussion.VG,Christian bearbeitet 8. März 2013 von ChrisRow 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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