Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. März 2013 Melden Teilen Geschrieben 8. März 2013 Ich denke der Kunde der auditiert wird muss auch die korrekte Lizenzierung nachweisen. Ein Auditor schaut sich doch an, welche Microsoft Lizenzen wo ausgeführt werden. Hier wird jetzt Office auf dem Terminalserver des auditierten Kunden ausgeführt. Das Office wird eben nicht auf dem TS ausgeführt, sondern auf dem zugreifenden gerät. Es kommt nur von dem TS. In meinen Augen sind die Produktnutzungsrechte hier eindeutig: Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Es geht ja um die "Remotenutzung" nicht um die lokale Nutzung auf dem Server. Auch heisst es dass die Nutzung "jedem" Benutzer erlaubt ist "von einem lizenzierten Gerät". Dass das lizenzierte Gerät oder die Office Lizenz dem Lizenznehmer des Servers gehören muss steht da nicht. Dann will der Auditor doch auch wissen, welche Geräte auf den Terminalserver zugreifen (und seit 1. März ist aufgrund der Änderung bei Office 365 Pro Plus auch wichtig welche Nutzer auf den Terminalserver zugreifen) und ob dafür ausreichend Lizenzen vorhanden sind. Und diesen Lizenznachweis muss eben der auditierte Kunde erbringen - der Auditor fährt ja auch nicht zu den einzelnen externen Partner und prüft dort ob ausreichend Lizenzen vorhanden sind. Hier ist nur der Lizenznachweis für die Zugriffslizenzen gefragt, die muss der Lizenznehmer des Servers bereitstellen und die für Office 365. IMHO muss der Prüfer nicht prüfen ob die externen Partner Office auf ihren Geräten lizenziert haben. Das ist afaik nicht Sache des Lizenznehmers des TS Ob jetzt meine Argumentation Sinn ergibt, weiß ich nicht. Aber zumindest bestätigt mir Microsoft schriftlich das was ich schon vermutet hatte. Naja ob es Sinn macht ist eine Frage der Beweisführung. ;) Wer genau bei MS hat dir denn die Auskunft gegeben? Zumindest ist sie ausnahmsweise gut mit Zitaten aus den Verträgen unterfüttert. Interessanterweise bezieht der Antwortende sich hier auf ein Enterprise Agreement und dabei auf die Überlegung ob es sich um einen "qualifizieretn Desktop" handelt oder nicht. Bei anderen Vertragsarten gibt es diese Variante nicht, insofern gilt diese Überlegung dann auch nicht. Im Prinzip muss hier der Kunde speziell angesehen werden. Hat er einen EA mit Standardisierung, oder einen anderen Vertrag und warum greifen die Geräte auf den TS zu (zu Gunsten des Konzerns, oder zu eigenen Gunsten). Das macht dann den Unterschied darin wer die Applikation lizenzieren muss. Trotzdem vielen Dank für die Diskussion. Sehr gerne. Wir diskutieren gerne, wenn es zielführend ist. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 28. März 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. März 2013 Moin, ich ergänze das Thema noch mit 2 Hinweisen: 1. Wichtig ist bei der Konstellation "Zeitarbeitsfirma" bzw. "Externe", dass das "zugreifende Device" ein Office (gleiche Edition/Version) aus einem Volumenvertrag hat. (Ja, es gibt ev. Ausnahmen bei sehr alten Office Lizenzen ...) 2. wie sieht die KPMG das Thema TS bei einem Audit?Auf der SAM-Academy kam das Statement: Wenn plausible Aufzeichnungen existieren und gepflegt sind, wenn schriftliche Anweisungen existieren, und ja, wenn (wie im 1. Beitrag beschrieben) so ein Scripting vorgehalten wird, hat ein Kunde beim Audit normalerweise da keine Probleme. In der mehrstündigen Diskussion mit der KPMG konnte ich echt feststellen, ... die sind auch Menschen, die sich aber ungern "hinters Licht führen" lassen wollen ... Ein Kunde, der denen vor/bei/nach dem Audit termingerecht "zuarbeitet", hat bessere Karten ... > leckerer selbst gebackener Kuchen oder ähnliches ... führt nicht wirklich zum "Freifahrtschein" ... smile* Wünsche allen angenehme Ostern! Franz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.