Zippo_Medic 10 Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2013 Hallo, es soll von Office 2003 auf eine neue Office-Version aufgerüstet werden. Aufgrund der älteren Infrastruktur (Windows XP) ist nur Office 2010 einsetzbar. Allerdings ist das neue Office eher von Kaufinteresse. Aktuell wird ein Upgrade von Office 2010 auf Office 2013 in einer Aktion von Microsoft angeboten. Mein Chef hat einen Arbeits- und Privatlaptop. Es soll ein Microsoft Office 2010 Home and Business (FFP) mit Zweitnutzungsrecht darauf. Allerdings soll die Option auf das neue Office für später (momentan nicht kompatibel mit Businesssoftware) genutzt werden. Das neue Office 2013 gibt es offensichtlich nicht mehr als FFP, nur als SB für ein Gerät. Nun zur entscheidenden Frage: Was passiert nach dem Upgrade auf Office 2013 mit dem Zweitnutzungsrecht von Office 2010 ? Leider habe ich zum geschilderten Sachverhalt keine Aussage finden können. Danke für das Feedback. Gruss Zippo_Medic Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2013 Das erschließt sich mir nicht Office 2003, offoce 2010, oder Office 2013... Welche Office Lizenz genau hast du aktuell lizenziert? Welche Office Lizenz genau willst du kaufen? Welche Office Lizenz genau soll tatsächlich eingesetzt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zippo_Medic 10 Geschrieben 19. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2013 Guten Tag Herr Dr. Melzer, aktuell ist Office 2003 Standard auf einem der beiden Laptops installiert bzw. vorhanden. Der andere Laptop hat noch keine Office-Software. Es soll eine Microsoft Office 2010 Home and Business (FFP, T5D-00163) erworben werden. Die Software ist für einen Benutzer mit zwei mobilen Geräten bestimmt, die aufgrund des Zweitnutzungsrecht auf beiden Geräten installiert werden darf. Das Office 2003 würde dafür auf dem einem der beiden Laptops deinstalliert werden. Desweiteren soll zum Ende des Aktionszeitraum das Office 2010 Home and Business auf ein Office 2013 Home and Business "geupgradet" werden, weil die Businesssoftware erst dann mit Office 2013 kompatibel ist, lt. Hersteller. Es stellt sich für mich, die Frage, ob die zweiten Office-Installation (auf dem zweiten Laptop) dann noch benutzt werden darf - vom gleichen Benutzer. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 19. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 19. Februar 2013 Ist das Office 2010 ein Upgrade? Woher hast du die Information dass das Zweitnutzungsrecht für mobile Geräte für zwei mobile geräte gilt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zippo_Medic 10 Geschrieben 20. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2013 (bearbeitet) Ist das Office 2010 ein Upgrade? Es ist eine Vollversion (Herstellernr. T5D-00163). Es handelt sich, um ein Full Packaged Product. Woher hast du die Information dass das Zweitnutzungsrecht für mobile Geräte für zwei mobile geräte gilt? Das wird vom Händler so beworben - ist nicht der einzige Händler. Allerdings ist das auch in der EULA im Produkt so formuliert. Das Zweitnutzungsrecht ermöglicht einem Anwender das zu lizenzierende Produkt auf einem Festrechner und einem mobilen Gerät zu installieren bzw. zu benutzen. Es wird die gleichzeitige Nutzung auf beiden Geräten diese Produktes allerdings untersagt. Deshalb bin ich auch etwas verwundert, da das Nachfolgeprodukt wohl ausschließlich nur für einen Rechner und Benutzer gedacht ist. Es würde daraus eine Nutzungseinschränkung der älteren Version bedeuten. Ich habe mir die EULA zu Microsoft Office 2010 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer von folgender Microsoft-Website herunterladen: http://www.microsoft.com/de-de/corporate/rechtliche-hinweise/use-terms/default.aspx In der Vereinbarung unter Punkt 2 (Rechte zur Installation und Nutzung) wird im Unterpunkt c folgender Inhalt wiedergegeben: 'Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.' Nun habe ich mir ebenfalls die EULA zu Microsoft Office 2013 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer angesehen. Es wird kein Wort zur Berechtigung einer weiteren Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät erwähnt. Es handelt sich aber um ein Upgrade, daher weiß ich nicht, welche EULA nun gültig ist bzw. bestehen bleibt. bearbeitet 20. Februar 2013 von Zippo_Medic Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2013 Da steht aber nirgends etwas von der Nutzung auf ZWEI tragbaren Geräten... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zippo_Medic 10 Geschrieben 20. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2013 Da steht aber nirgends etwas von der Nutzung auf ZWEI tragbaren Geräten... Es steht in der EULA zu Microsoft Office 2010 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer folgender (auszugsweise) Passus : 1. ÜBERBLICK. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Gerät lizenziert. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. 2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. a. Eine Kopie pro Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Gerät zu installieren. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. b. Lizenziertes Gerät. Sie dürfen nur jeweils eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät nutzen. c. Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine weitere Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Sofern der o.g. Passus aus der EULA nicht veröffentlicht werden darf, bitte ich, um Löschung des betreffenden Inhalts. Nun zum Thema zurück. Der Arbeitslaptop ist mobil. Der Privatlaptop ist älter und wird nicht bewegt und ist per Dockingstation mit externen Display sowie externen Tatstatur angeschlossen - quasi Festrechner umfunktioniert. Desweiteren wird in der EULA weder von einem Festrechner oder Laptop explizit erwähnt sondern ein 'lizenzierten Gerät' definiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2013 Du hast Du selbstverständlich Recht. Wenn das Hauptgerät auch mobil ist darf auf einem weiteren Mobilen Gerät das Zweitnutzungsrecht in Anspruch genommen werden. Ich hatte es so verstanden dass es einen "normalen" Desktop PC und zwei Notebooks gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zippo_Medic 10 Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Ja, zwei Geräte. Nein, kein "normaler" Desktop-PC plus zwei Notebooks. Die Berechtigung für das Zweitnutzungsrecht ist gegeben. Deshalb interessiert es mich auch, wie diese Berechtigung nach einem Upgrade auf Microsoft Office 2013 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer geschieht bzw. umzugehen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Weingeist 159 Geschrieben 21. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Ganz einfach, steht nichts vergleichbares in der Eula, darfst Du das auch nicht mehr. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
iDiddi 27 Geschrieben 21. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 (bearbeitet) Tja, MS möchte damit sicherlich die Marktposition für seine Abo-Version Office 365 stärken, die 5 Lizenzen umfasst ( zumindest bis zur Small Business-Variante). Vieleicht wäre das 'ne Alternative für Euch bearbeitet 21. Februar 2013 von iDiddi Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Deshalb interessiert es mich auch, wie diese Berechtigung nach einem Upgrade auf Microsoft Office 2013 Home and Business (Deutsch) für Endbenutzer geschieht bzw. umzugehen ist. Wenn du ein Upgrade auf Office 2013 kaufst hast du alle Rechte die dir die Lizenzbedingugen für Office 2013 einräumen. Das Office 2010 darf dann aber nicht mehr genutzt werden, da es die Upgradebasis für das Office 2013 ist. Hier kannst du dir das EULA zu Office 2013 schonmal durchlesen: http://www.microsoft.com/de-de/corporate/rechtliche-hinweise/use-terms/default.aspx Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zippo_Medic 10 Geschrieben 22. Februar 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2013 Wenn du ein Upgrade auf Office 2013 kaufst hast du alle Rechte die dir die Lizenzbedingugen für Office 2013 einräumen. Das Office 2010 darf dann aber nicht mehr genutzt werden, da es die Upgradebasis für das Office 2013 ist. Hier kannst du dir das EULA zu Office 2013 schonmal durchlesen: http://www.microsoft.com/de-de/corporate/rechtliche-hinweise/use-terms/default.aspx Die EULA zu Office 13 habe ich durchgelesen. Ja, es wird das Zweitnutzungsrecht beim Upgrade auf Office 13 (wieder) entzogen. Hier folgender Passus, sofern der u.g. Passus nicht veröffentlicht werden darf,bitte löschen: RETAIL-LIZENZBESTIMMUNGEN Wie verhält es sich mit dem Upgraden oder Konvertieren der Software? Wenn Sie die durch diesen Vertrag abgedeckte Software als Upgrade oder Konvertierung Ihrer bestehenden Software installieren, dann ersetzt das Upgrade oder die Konvertierung die ursprüngliche Software, die Sie upgraden oder konvertieren. Sie behalten keine Rechte an der ursprünglichen Software, nachdem Sie das Upgrade ausgeführt haben, und Sie sind nicht berechtigt, sie auf irgendeine Weise weiterhin zu verwenden oder zu übertragen. Dieser Vertrag regelt Ihre Rechte zur Verwendung der Upgradesoftware und ersetzt den Vertrag über die Software, die Ihrem Update zugrunde lag. Der Umstand ist (mir) neu und wird vermutlich viele Freiberufler und Selbständige bestimmt "freuen". Das Zweitnutzungsrecht war im Office 2007 sowie Office 2010 enthalten.Die Vermutung von iDDi liegt nahe. Der Einsatz einer Abo-Version Office 365 (Small Business) via Arbeiten in der Cloud kommt aus verschiedenen Anforderungsbedingungen nicht in Betracht. Ich möchte mich für die Hilfe bei allen Teilnehmern bedanken. :) Gruss Zippo_Medic Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 22. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2013 Tja dann kannst du in Zukunft Volumenlizenzen kaufen. Dort gibt es das Zweitnutzungsrecht auch für Office 2013. Dazu der relevante Passus aus den Produktnutzungsrechten: Wenn Sie die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenzieren, sind Sie außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zu installieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
jreckzigel 10 Geschrieben 22. Februar 2013 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2013 Der Einsatz einer Abo-Version Office 365 (Small Business) via Arbeiten in der Cloud kommt aus verschiedenen Anforderungsbedingungen nicht in Betracht. Office Web Apps nicht mit Office Pro Plus (als Abo in Office 365) verwechseln Verwenden Sie Ihren Webbrowser, um online Word-, Excel-, PowerPoint- und OneNote-Dateien zu erstellen, anzuzeigen und zu bearbeiten. Funktionen Office Web Apps sind browserfreundlich: Sie können Dokumente mit Internet Explorer, Chrome, Safari oder Firefox erstellen. Öffnen und bearbeiten Sie Dateien, die mit Office 2007, Office 2008 für Mac, Office 2010 und Office 2011 für Mac erstellt wurden. Halten Sie die Formatierung Ihrer Office-Dateien zwischen Desktop und Internet konsistent. Office Professional Plus ist im Rahmen ausgewählter Microsoft Office 365-Pläne verfügbar. Sie nutzen alle Produktivitätsfunktionen von Office in einem flexiblen Dienst mit bedarfsgesteuerter Bezahlung und haben stets Zugriff auf die neuesten Versionen aller Office-Desktopanwendungen. Funktionen Mit Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Outlook, Publisher, Access, InfoPath, SharePoint Workspace und Lync. Office Professional Plus kann auf fünf Geräten pro Benutzer installiert werden. Mit einem E3- oder E4-Plan für Office 365 erhalten Ihre Benutzer die aktuelle Version von Office Professional Plus direkt auf ihren Desktop. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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