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ICE 2013


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Hm, so sollte der Satz nicht rüber kommen.

 

Es ist interessant dass die Summer der vermeldeten Spendeneinnahmen in 2012 fast doppelt so hoch war wie in den Jahren davor. Es waren aber nicht fast doppelt so viele Besucher anwesend wie in den Jahren zuvor. Anders war nur dass in 2012 die eigentlichen Empfänger selbst vor Ort waren und gesammelt haben.

Da kann sich jetzt jeder selbst Fragen was ihm das sagt...

Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich das schon so oder so ähnlich einmal gehört/gelesen habe und es hat mich zum Nachdenken veranlasst.

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Hallo

Ich war noch nie auf der ICE, kenne Nicki Wruck nicht und habe auch nichts an die geannten Organaisation gespendet. Bin also neutral

Es gibt in unserem Rechtssystem den wertvollen Grundsatz der Unschuldsvermutung:
"Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung


Es muss also zuerst ein Gericht prüfen, ob die vorgebrachten Argumente beweiskräftig sind und zweitens ob die juristischen Voraussetzungen für eine Straftat ("Betrug","Urkundenfälschung","Täuschung", "Beleidigung", "Bedrohung" etc.) erfüllt sind, bevor man jemanden Betrüger etc. nennen darf! Ein Beschuldigter braucht damit auch nicht seine Unschuld beweisen!
Die genannte Meinungsfreiheit ist auch ein wertvolles Gut, aber hebelt den Grundsatz oben gottseidank nicht aus!

Nach Durchsicht einiger Posts in diesem Thread scheint Nicki Wruck ja zumindest einen Teil der Gelder bestimmungsgemäß verwendet zu haben (Anschaffung eines Bollerwagen für Kindereinrichtungen). Es klingt etwas merkwürdig, dass dieser Wagen nur dort eingesetzt wird, wo auch die eigenen Kinder betreut werden, widerspricht aber nicht der Bestimmung. Auch die Kinder des neuen Kindergartens werden ihre Freude damit haben.
Betrug wäre es nach meinem laienhaften Verständnis, wenn die Gelder komplett zweckentfremdet verwendet wurden, oder eine konkret gemachte Zusage über die Gelder nicht eingehalten wurde.

Wiegesagt, ansich bin ich neutral: Vielleicht wird Nicki Wruck von einem Richter zu einer kleinen oder großen Strafe verurteilt, vielleicht auch gar nicht.  
Hier geht jedenfalls eine öffentliche Hexenjagd mit von keinem Richter geprüften Anschuldigunen ab, garniert mit Mutmaßungen (Hälfte der Tombola veruntreut) ab, die Nicki Wruck auf Jahre hinweg  in jedem Fall massiv schaden wird, die mir total gegen den Strich geht!!
Selbst eine Verurteilung wäre kein Freibrief, jemandens Zukunft dermaßen fertigzumachen!

Danke
Kai

 

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Es muss also zuerst ein Gericht prüfen, ob die vorgebrachten Argumente beweiskräftig sind und zweitens ob die juristischen Voraussetzungen für eine Straftat ("Betrug","Urkundenfälschung","Täuschung", "Beleidigung", "Bedrohung" etc.) erfüllt sind, bevor man jemanden Betrüger etc. nennen darf!

Da bin ich vollkommen deiner Meinung. Deswegen haben wir auch Anzeige erstattet, damit ein Gericht klärt was an Straftaten begangen wurde. Auch wir sind nur juristische Laien, wenn auch durch einen Anwalt beraten und unterstützt.

 

Eine Dokumentenfälscher dürfte ich ihn problemlos nennen. Dass er die Kontoauszüge gefälscht hat um mich über die Verwendung der Gelder zu täuschen hat er mir gegenüber bei einem Treffen in Berlin zugegeben.

 

Betrug wäre es nach meinem laienhaften Verständnis, wenn die Gelder komplett zweckentfremdet verwendet wurden, oder eine konkret gemachte Zusage über die Gelder

nicht eingehalten wurde.

Der konkrete Verwendungszweck wird auf der Webseite von Com for Children angegeben (http://www.comforchildren.de):

 

"Com For Children (C4C) wurde gegründet, um denjenigen zu helfen, die wirklich hilfsbedürftig sind.

 

Natürlich kann man nicht jedem in der ganzen Welt die nötige Unterstützung bringen. Darum hat C4C den Schwerpunkt auf Kinder gelegt. Das sind unserer Meinung nach die schlimmsten Opfer von Hunger und Armut."

 

Das seine eigenen Kinder Opfer von Hunger oder Armut sind stelle ich infrage...

 

Letztendlich wird das aber ein Gericht klären, die Anzeige wurde gemacht, wir warten ab was die Verhandlung ergeben wird. Ich habe schon mehrfach geschrieben dass ich mich sehr darüber freuen würde wenn sich herausstellen würde dass Nicki Wruck unschuldig ist. Alleine fehlt mir inzwischen der Glaube daran.

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Eine Dokumentenfälscher dürfte ich ihn problemlos nennen. Dass er die Kontoauszüge gefälscht hat um mich über die Verwendung der Gelder zu täuschen hat er mir gegenüber bei einem Treffen in Berlin zugegeben.

Sagt das ein Anwalt?

Die einzige Legitimation jmd. in dieser Art zu bezeichnen, ist meiner Kenntnis nach eine richterliche Verurteilung,! Was er dir davor in kleinem, privatem zweier Kreis zugegegeben haben sollte, zählt nicht als Legitimation (meine Meinung!)

 

"Betrug" ist meiner Meinung etwas anderes, als Gelder außerhalb des gesetzten Schwerpunktes (dennoch für Kinder)  in einen Bollerwagen zu investieren. Aber das Eis wird mir jetzt auch zu dünn!

Wichtig ist: Genügen diese Fakten laut Anwalt bereits vor einer gerichtlichen Prüfung, um jmd. öffentlich "Betrüger" zu nennen?

 

Vom weiter oben zitierten "Grundsatz der Unschuldsvermutung" halte ich wiegesagt sehr viel!

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Ich bin auch mehr als überrascht, wie in diesem Forum von zwei maßgeblichen Admins über eine Person gesprochen wird.

Es gilt die Unschuldsvermutung Punkt.

Wenn ihr berechtigte Zweifel habt, dass hier Unregelmäßigkeiten in der Verwendung von gesammelten Spenden bestehen, dann wendet ihr euch an die Polizei oder konsultiert einen Anwalt, wie ihr es bereits getan habt.

 

Alles andere sind Vermutungen von euch und solange ein Richter kein Urteil gefällt hat, sollte man mit solchen Aussagen die hier getätigt werden, einfach vorisichtig sein.

bearbeitet von RogerG781
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Sagt das ein Anwalt?

So ist es. Laut meinem Anwalt darf ich ihn auch einen Betrüger nennen. Er hat mich vorsätzlich über den verbleib der Gelder betrogen, wozu er mit durch ihn gefälschte Kopien von Kontoauszügen vorgelegt hat.

 

Die Fälschung und den Vorsatz hat er mit gegenüber eingestanden.

 

Deswegen gibt es da auch keine Unschuldsvermutung. Ganz im Gegenteil. Durch sein Eingeständnis mir gegenüber habe ich Gewissheit.

 

Ich halte auch sehr viel von dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. In diesem Fall gibt es diese Vermutung nicht, da ich Sicherheit darüber habe.

 

Alles worüber ich keine Sicherheit habe vermute ich auch nur. Dazu habe ich mich auch nie anders geäußert.

 

Aber im Prinzip ist hier schon alles relevante mehrfach gesagt worden. Ich bin auf die Verhandlung gespannt und werde euch über den Termin und das Urteil informieren. Anschließend werde ich mich wahlweise entschuldigen müssen oder habe aber Sicherheit über die Dinge die ich bisher nur vermute.

 

Alles andere sind Vermutungen von euch und solange ein Richter kein Urteil gefällt hat, sollte man mit solchen Aussagen die hier getätigt werden, einfach vorisichtig sein.

Eben deswegen sind wir vorsichtig mit Aussagen die wir nicht belegen können. Alles was hier von uns/mir nicht als Vermutung benannt wurde kann ich mit den entsprechenden Nachweisen belegen. Wenn es dich interessiert kann ich dir diese Belege gerne zeigen.

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Tut mir leid, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch.
Unabhängig von deiner Person und der Person Nicki Wruck: Ich behaupte also, dass irgendjemand mir gegenüber mit oder ohne Zeugen irgendwas zugegeben hat, zeige sowas Dünnes wie eine simple Photokopie als angeblichen Beweis her, und darf denjeningen dann Betrüger, Fälscher, Mörder, Kinderschänder oder sonst was nennen? Dann sind Rechtsgrundsätze, Richter und Gerichte doch für die Katz, um Schuldfragen zu klären.

 

Bitte sagt mir, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo solche Praktiken verboten sind!

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Tut mir leid, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch.

Unabhängig von deiner Person und der Person Nicki Wruck: Ich behaupte also, dass irgendjemand mir gegenüber mit oder ohne Zeugen irgendwas zugegeben hat, zeige sowas Dünnes wie eine simple Photokopie als angeblichen Beweis her, und darf denjeningen dann Betrüger, Fälscher, Mörder, Kinderschänder oder sonst was nennen? Dann sind Rechtsgrundsätze, Richter und Gerichte doch für die Katz, um Schuldfragen zu klären.

Der Unterschied ist:

 

Mir gegenüber hat nicht "irgendjemand" etwas behauptet, sondern derjenige um den es geht.

 

Wenn ich dir erzähle dass ich eine Bank überfallen habe und dir dabei alle blumigen Details nenne, darfst Du mich dann einen Bankräuber nennen oder nicht?

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zum 3.-ten Mal:

Lies dir bitte den Link über die Unschuldsvermutung genau durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

 

da steht ganz am Anfang

"Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens"

 

Das heisst, dieses Prinzip hebelt nichts und niemand aus, weder die Meinungsfreiheit, noch eine Einschätzung von Dir. Auch du stehst nicht über dem Gesetz bzw. über Grundsäetzen desselben!

 

Und zu deinem Bankräuberbeispiel: Selbstverständlich darf ich dich erst einen Räuber nach einer Verurteilung nennen! Vielleicht warst du oder ich betrunken, wurdest erpresst, wolltest jemanden schützen, vielleicht habe ich dich falsch verstanden, vielleicht widerrufst du deine Aussage etc. (Anzeige errstatten muss ich selbstverständlich, aber das ist etwas Anderes)

 

Du wiirst z.B. in Zeitungen nur Berichte finden, dass Uli Hoeness wegen Steuerhinterziehung angklagt ist, oder wie die Beweise von den Zeitungen bewertet werden. Nie dass er ein Steuerhinterzieher sei! Das ist auch aufgrund der Unschuldsvermutung absolut in Ordnung. Sonst gbts ganz schnell was wegen "Übler Nachrede" zwischen die Hörner!

 

Bin übrigens immer noch Baff über deinen anwaltlichen Freibrief!

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Tut mir leid, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch.

Unabhängig von deiner Person und der Person Nicki Wruck: Ich behaupte also, dass irgendjemand mir gegenüber mit oder ohne Zeugen irgendwas zugegeben hat, zeige sowas Dünnes wie eine simple Photokopie als angeblichen Beweis her, und darf denjeningen dann Betrüger, Fälscher, Mörder, Kinderschänder oder sonst was nennen?  Dann sind Rechtsgrundsätze, Richter und Gerichte doch für die Katz.

Mit diesen  Sätzen muss ich Dir recht geben. Persönliche Zugeständnisse sind im persönlichen Rahmen erfolgt und eigentlich keine Sache für die Öffentlichkeit. Und so lange kein Gericht ein rechtsgültiges Urteil gesprochen hat, ist die beschuldigte Person natürlich (in der Öffentlichkeit) als unschulig zu betrachten.

Ich würde das Thema hier auch löschen. Mögliche Hinweise, Auffälligkeiten etc. wurden ja ausreichend aufgezeigt. Und sollte eine weitere Recherche notwendig sein, gibt es ja auch weniger öffentlich Wege, diese durchzuführen. Ist ja auch ein IT-Board und keine Rechtsberatung :D .

Also nix für ungut Doc - warten wir die öffentliche Verhandlung ab. Dort können sich ja-neben den beiden Parteien- auch alle anderen ein öffentliches Bild machen.

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