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Step-Up Lizenzen, Fallstricke > aufpassen!


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Hi,

 

Step-Up-Lizenzen ... ein Thema, dass dringend beachtet werden muss.

 

Copy-Paste ... mit Anmerkungen

Step Up-Lizenzen  Productlist July-2013, Seite-54

Kunden können von der Standard Edition zu einer Premium Edition bestimmter Produkte migrieren,
und zwar mit einer Step Up-Lizenz.
Um eine Step Up-Lizenz erwerben zu können,
müssen die Kunden über eine Lizenz mit aktiver Software Assurance für das qualifizierende Produkt verfügen.

(Anm.: also z.B. von Office Std auf Pro, oder von WIN-SVR Std auf Datacenter)

 

Die Step Up-Lizenz muss unter demselben Volumenlizenzprogramm-Vertrag und -Beitritt (sofern vorhanden) erworben werden,
unter dem bzw. denen das Upgrade-Programm für das qualifizierende Produkt ursprünglich erworben wurde.

 

Das Recht des Kunden, Software unter einer Step Up-Lizenz zu nutzen, setzt voraus,
dass der Kunde eine Lizenz für das qualifizierende Produkt besitzt und diese behält.
Die Kunden können die Lizenz für das qualifizierende Produkt nicht separat von der Step Up-Lizenz übertragen.

 

D.h.: Step-Up erwerben, ist nur erlaubt unter
    a)derselben Autorisierungsnummer bei OPEN,
    bzw.

    b)derselben Vertrags- u. Beitrittsnummer bei SELECT(PLUS) und/oder EA.

 

bedeutet:
wenn für die Std-Edition die SA in einem Folge-Vertrag verlängert wurde und

dann erst auf die "höhere Edition gesteped" werden möchte ... dies ist nicht erlaubt, also nicht möglich.

 

Was will ich damit eigentlich erläutern?

 

Wer ev. den Step-Up Bedarf hat, sollte sich dieses Thema sehr gut überlegen und rechtzeitig planen.

 

Bevor man als Kunde "mehrere OPEN-Verträge" in einen einzigen OPEN konsolidiert, nachdenken!

Bevor man als Kunde "mehrere OPEN-Verträge" in einen einzigen SELECT konsolidiert, nachdenken!

Bevor man als Kunde "mehrere OPEN-SELECT-Verträge" in einen einzigen EA konsolidiert, nachdenken!

 

Ich will hier den Lizenzpartner und selbst MS nichts unterstellen ...

ich behaupte jetzt mal ... da herrscht "Unwissenheit" über diese Fallstricke.

 

Wer also hier "falsch agiert" bleibt auf seiner Std-Edition sitzen und muss bei Bedarf
der "höherwertigen Edition" diese gänzlich neu kaufen!

 

Wer anders gehandelt hatte/ beraten wurde sollte sich beim Audit "nicht in Sicherheit wähnen"
die Aussagen/Vorschriften in der Productlist sind/waren Vertragsbestandteil und sind somit verbindlich.

 

Ob, im Falle "des Auffallens", MS zu einer "Übereinkunft" / "schriftlichen Nebenabrede"
bereit ist/wäre, ist offen und somit mit einem hohen Restrisiko für den Kunden behaftet.

Einen Anspruch auf "eine friedliche Regelung" hat ein Kunde hier nie!

 

Ich weiss, dies ist ein "Randthema" und betrifft eher wenige Kunden,
aber wenn, tut dies durch den Neukauf der Lizenz echt weh.

 

Aber vielleicht kann ich gerade einige Kunden genau vor dieser Situation bewahren,

da ich es einfach mal angesprochen habe und derjenige sich dann daran erinnert und noch handeln kann.

 

VG,
Franz

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Hi Rolf,

 

Durch den Step-Up wird lizenztechnisch die kleinere Edition "getötet",

muss aber lizenzrechtlich immer noch dokumentiert sein,

da ja ohne Basis-Lizenz eine Step-Up-Lizenz in der Luft hängen würde.
(also darf/kann man nach einem Step-Up die kleiner Edition nicht abgeben!)

 

Danach darf/kann man die spätere SA-Verlängerung in einem anderen, neuen Volumenvertrag kaufen,
lizenztechnisch muss man aber alles sauber nachweisen können (wo her / wo hin) ...

 

Du siehst es also ganz richtig! :)

 

VG,

Franz

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