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Lizensierung Windows 2008 / R2 in VMWare richtig verstanden?


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Hallo,

 

Ich habe 2 VMWare Hosts mit je 2 CPUs. Auf Host1 läuft einmal Windows 2008 Server Standard in einer VM, auf Host2 läuft einmal Windows 2008 R2 Server Standard in einer VM. Ich nutze VMotion um im Fehlerfall (temp. Ausfall ESX-Host) die VM automatisch auf den anderen Host verschieben zu können. Ausserdem muss jeder Host auch mal gewartet werden, dann verschiebe ich die VM manuell auf den anderen Host. Dies geschieht frühestens nach 90Tagen und die VMs wechseln dann quasi den Host dauerhaft.

 

Ich habe je eine Windows 2008 Standard und eine Windows 2008 R2 Server Standard Lizenz, die ich jeweils dem Host (Blech) zugewiesen habe (Zettel, Liste.. ).

 

Bei Windows 2008 R2 Server Standard spielen die CPUs noch keine Rolle, entgegen 2012?

 

Danke fürs Bestätigen oder Korrigieren.

 

alpino

bearbeitet von alpino
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Moin,

 

in deinem Szenario müssen auf beiden Hosts jeweils zwei Instanzen von Windows Server 2008 bzw. R2 laufen können. Weist du nun einem Host die 2008-Lizenz zu und einem die 2008-R2-Lizenz, dann bist du so lange richtig lizenziert, wie diese Instanzen nie den jeweiligen Host "verlassen".

 

Da du aber sowohl HA als auch vMotion nutzt (bzw. es technisch möglich ist), musst du auf jedem Host genügend Lizenzen für alle VMs zuweisen. Host 1 braucht also 1 Lizenz 2008 und 1 Lizenz 2008 R2, und Host 2 braucht dasselbe. Dir fehlen also zwei Lizenzen.

 

Am einfachsten kaufst du zwei 2012-Lizenzen und weist jede einem der Hosts zu. Dann bist du mit zwei VMs, die den Host wechseln können, richtig lizenziert. Die Altlizenzen sind dann "übrig", und du kannst was anderes damit machen.

 

Gruß, Nils

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Hallo Nils,

 

danke für Deine Antwort. Da ich mich früher schon mit dem Lizenzthema auseinandergesetzt habe, habe ich mir damals Auszeichnungen dazu gemacht, auch aus diesem Forum. Und da hatte ich folgende Infos, die mich mit meine Lizensierung auf der richtigen Seite wähnten:

 

Vom Lizenzdoc:

(gekürzt)

Hi,

in den relevanten PURs steht bei W08-STD:

Ausführen von Instanzen der Software:
Für jede Serverlizenz, die Sie erwerben und zuweisen,
haben Sie die entsprechenden nachfolgend aufgeführten Rechte.
Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:
Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE und
Eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen OSE

In den „Universelle Lizenzbestimmungen“ der PURs steht noch:
Vorzeitige Neuzuweisung aufgrund von Hardwarefehlern. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Lizenzen nicht

kurzzeitig neu zugewiesen werden dürfen, sind Sie berechtigt, bestimmte Lizenzen frühzeitig zu übertragen,

falls Sie das lizenzierte Gerät oder den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer

Dienst stellen. Dieses Recht zur vorzeitigen Neuzuweisung gilt für folgende Lizenztypen: alle Serverlizenzen …
Anm.: Ansonsten müssen die Lizenzen für 90 Tage auf dem lizenzensierten Server verbleiben.

Da erst die Rede war von 2 ESX-SVR, dann von 3 ESX-SVR,
gehe ich jetzt mal von 3 ESX-SVR(BLECHE) aus.

In deinem Fall hast Du also 3 „BLECHE“(B1,B2,B3),
auf denen Du jeweils physikalisch die ESX-S/W installierst,
erst einmal sind alle 4 WIN-VMs auf dem „B1“ untergebracht,
somit muss auch „B1“ mit 4 WIN-Lizenzen erst mal lizenziert sein.

Da MS für die WIN-SVR-Lizenzen keine „Lizenzmobilität(Verschiebung)“ erlaubt, darf man erst nach 90 Tagen die

Lizenzen vom „alten SVR“ auf einen neuen SVR verschieben(was wohl nicht abgewartet werden soll).

Erste Lösung:
Wenn die Definition „außer Dienst stellen“ zutrifft, darf man die 90 Tage unterschreiten und auf den Ersatz-

SVR verschieben, da müssen aber die Lizenz wiederum 90 Tage verweilen, außer, es tritt wieder der „Ernstfall“

ein und der Fall „außer Dienst stellen“ tritt wieder ein und so on …
(wohl nicht zeitgerecht, bzw. so gewünscht)

Zweite Lösung:
Wird/muss schneller und öfters verschoben werden, müssen alle eventuellen Ziel-ESX-SVR vorher! mit den WIN-

Lizenzen richtig lizenziert sein … d.h. jeweils 4 WIN-VMs können mal auf B1, B2 oder B3 landen … ergo muss

laut Lizenz-Regeln 3x4 WIN08-STD gekauft und je Blech 4 WIN-Lizenzen zugeordnet/lizenziert sein
… und „ja“, 4 STD sind teurer als 1 Enterprise, wobei 1x Enterprise 4 WIN-VMs auf dem BLECH erlaubt (passt ja

in diesem Fall).
Eine DATAcenter-Lizenzierung wäre mind. doppelt so teuer, als wie mit 1x EE.

Wurde jetzt leider doch etwas länger/ausführlicher, sorry!

VG, Franz

 

Stimmt also doch nicht oder habe ich was übersehen?

 

Danke

 

Alpino

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Moin,

 

Franz (Lizenzdoc) hat hier mit seiner "ersten" und "zweiten" Lösung eher Verwirrung als Klarheit geschaffen. Da in deinem Szenario der "erste" Host ja gar nicht außer Dienst gestellt wird, sondern nur temporär nicht da wäre, kannst du die "erste Lösung" faktisch vergessen. Erfahrungsgemäß würde Microsoft das nicht akzeptieren und eine Nachforderung aufstellen.

 

Und wähne dich nicht wegen mangelnder Größe auf der sicheren Seite. In letzter Zeit werden auch Unternehmen deutlich unter 100 IT-Arbeitsplätzen überprüft, und Microsoft hält sich da strikt an die Buchstaben und nicht an irgendwelche Interpretationen.

 

Gruß, Nils

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Hallo Nils,

 

danke, ich denke der Verwirrung bin ich dann wohl aufgesessen.

 

Dein Satz

 

dann bist du so lange richtig lizenziert, wie diese Instanzen nie den jeweiligen Host "verlassen".

 

ist dann wohl die richtige Beschreibung.

 

Aber unter welchen Bedingungen greifen denn dann die 90 Tage?

 

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.

 

Würde des Passus greifen, wenn ich kein VMWare mit vMotion hätte, sondern nur normales Blech?

 

Das sich MS an die Buchstaben hält möchte ich hoffen, wie interpredationswürdig diese sind bleibt aber dahin gestellt. Deswegen frage ich ja hier nach, weil es eben nicht jedem klar zu sein scheint, was die Buchstaben bedeuten. Deswegen ja auch die ganzen Nachfragen hier im Forum.

 

Und das MS nicht nach der Anzahl der IT-Arbeitsplätze aussucht wer auditiert wird ist mir schon klar, sie machen es je letztlich eh nicht selbst :-)

 

Danke für Eure Hilfe.

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Moin,

 

... und Microsoft hält sich da strikt an die Buchstaben und nicht an irgendwelche Interpretationen.

 

Gruß, Nils

 

Apropos Buchstaben, umso öfter ich die Passage aus den PUR lese, umso weniger sehe ich da was von nicht erlaubter Lizenzmobilität.

 

Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die

entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die

entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind

jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein

Blade wird als separater Server betrachtet.

 

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb

von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn

Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine

Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die

entsprechende Lizenz.

 

Von dauerhafter Zuweisung der Lizenz und nie wieder wegnehmen steht genauso wenig drin wie von vMotion und dergleichen. Das ganze ist also meiner Meinung nach alles andere als klar. Jeder, ob nun pro-MS oder nicht kann hier rauslesen wie es ihm in den Kram passt.

 

Gruss

 

alpino

 

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Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die

entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die

entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind

jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein

Blade wird als separater Server betrachtet.

 

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb

von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn

Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine

Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die

entsprechende Lizenz.

 

Von dauerhafter Zuweisung der Lizenz und nie wieder wegnehmen steht genauso wenig drin wie von vMotion und dergleichen. Das ganze ist also meiner Meinung nach alles andere als klar. Jeder, ob nun pro-MS oder nicht kann hier rauslesen wie es ihm in den Kram passt.

 

Wieso ist das so fraglich? Ich habs mal markiert.

1. Du weißt die Lizenz einer Hardware zu.

2. Du darfst die Lizenz einer neuen Hardware bspw. bei Defekt/Ausserdienststellung der ursprünglichen Hardware zuweisen.

3. Du darfst die Lizenz auch ohne Ausserdienststellung alle 90 Tage einer neuen Hardware zuweisen.

 

Punkt 3 ist aber bei einer Clusterumgebung mit vmotion oder livemigrationmöglichkeit nicht möglich, bzw. einfach "unglaubwürdig". Insofern verstehe ich dein Problem nicht so ganz. Man kann sich natürlich gern alles rauslesen wie es einem in den Kram paßt. ;)

 

Bye

Norbert

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Hallo Norbert,

 

im Zweifel kann ich es per Excelliste oder sogar im vCenter selbst nachweisen, wann ich welche VM verschoben habe. Wenn ich dann  nach 90 Tagen meinen Zettel mit "Windows xxxx Lizenz" an den anderen Host pappe und das auch noch in meiner schicken Excelliste vermerke finde ich das ziemlich glaubwürdig.

 

Rauslesen muss man ja eigentlich aber auch nichts, denn wir haben ja festgestellt, dass sich MS an die "Buchstaben" hält. Un den Passus "Sie dürfen die Lizenz nicht einem anderen Host zuweisen, wenn es sich um eine virtuelle Umgebung handelt" gibt es so oder so ähnlich nicht.

 

Gruss


Alpino

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Ich glaub du willst mit Absicht falsch lesen. Es steht klar drin, dass du die Lizenz nur einer Hardware zuweisen kannst. Da steht nix von virtualisierung. Da du die vm in einer clusterumgebung problemlos per Ping Pong durch die Gegend schieben kannst, ist jeder Host entsprechend zu lizenzieren. Ein Cluster ist nunmal nicht die Ansammlung von mehreren hosts, sondenr eine technische Einheit. Du kannst es gern drauf ankommen lassen, aber ich würde sagen, die Aussage ich werde die vm nicht verschieben wird nicht ausreichen. ;)

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@alpino,

Und um Unklarheiten aufzuräumen: VMotion ist keine Hochverfügbarkeitstechnologie, sondern dient primär dem Lastausgleich zwischen den Cluster-Nodes.

Fällt ein Node aus, passiert mit den auf diesem Node laufenden Nodes genau nichts. Die sind wech.

Dazu muss VMWare HA lizensiert und konfiguriert sein.

bearbeitet von zahni
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Hallo Norbert,

 

ich glaube wir sehen das etwas unterschiedlich. Macht ja nix. Da wir aber nicht wirklich weiterkommen, möchte ich das Thema hier abschliessen. Dennoch sei es mir gestattet auf deinen Post zu antworten :-)

 

 

Es steht klar drin, dass du die Lizenz nur einer Hardware zuweisen kannst.

Mach ich ja (Zettel, Liste), Erst Host1 und bei Bedarf Host2 unter Einhaltung von 90 Tagen, ausser im Notfall.

 

 

Da steht nix von virtualisierung.

Sag ich doch auch :-)

 

 

Da du die vm in einer clusterumgebung problemlos per Ping Pong durch die Gegend schieben kannst...

Hätte, wäre, wenn, könnte .... soviel Ehrlichkeit sollte man dem Kunden schon zugestehen. Davon abgesehen ist es ja problemlos möglich zu überpüfen...

 

 

Ein Cluster ist nunmal nicht die Ansammlung von mehreren hosts, sondenr eine technische Einheit.

Auch von Cluster steht in den Lizenzbedingungen nix :-)

 

Wenn ich mir die Lizenzbedingungen durchlese, würde ich schon sagen MS macht sich viel Arbeit, auch mit den Details. Dann wundere ich mich doch, warum solche Dinge nicht erwähnt werden, wenn sie denn so wichtig sind? Letztlich ist da doch wieder Spielraum für Auslegungen, welche der Lizenzauditor ja gerne zu seinen Gunsten ausnutzt(er verdient ja daran), und der Kunde damit leben muss, weil ihm Geduld, Geld und Ausdauer fehlen, sein Recht einzufordern.

 

@Zahni:

Sorry, meinte auch vMotion in Verbindung mit HA.

 

 

Trotzdem danke für Eure Hilfe.

 

alpino

bearbeitet von alpino
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Vielleicht ist es mit einem Beispiel einfacher zu verstehen:

 

Du hast Windows Lizenz 1 auf ESX Host 1 zugewiesen und Win 2 auf ESX 2.

Nach 90 Tagen darfst du die Lizenz einem anderen Host zuweisen. In der Zeit darfst du kein HA, vmotion und DRS nutzen.

Wenn du nach den 90 Tagen die Win 2 Lizenz ESX 1 zuweist und die VM per vmotion verschiebst kannst du ESX 2 patchen (aber beide VM's laufen auf ESX 1).

Nach dem Patchen kannst du Win 1 auf ESX 2 verschieben und zuweisen aber du kannst ESX 1 nicht patchen, da dort Win 2 läuft.

Nach 90 Tagen kannst du das selbe machen.

 

Wenn ein ESX Host defekt geht sieht das noch anders aus:

Angenommen du hast vor 10 Tage deine VM's getauscht und darfst diese nicht mehr umziehen. Dir geht ein ESX Host kaputt und du weißt deshalb die Lizenz dem laufenden Host zu (und startest dort die VM) dann laufen beide VM's auf einem Host bis du wieder Lizenzen schieben darfst (noch 80 Tage). Oder du hast eine Downtime der VM bis Ersatzhardware aufgebaut ist und du die Windows Installation dem neuen Host zuweisen kannst.

 

Mir wäre das zu umständlich und unflexibel.

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