hacioglu 0 Geschrieben 30. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 30. August 2013 Hi, ich leite eine Firma mit 20 PCs. Ich stelle immer wieder fest, dass einige Mitarbeiter ihre eventuell falsch lizenzierten -das ist eine Unterstellung meinerseits- perönlichen Laptops mit zur Arbeit nehmen, und an ihrer Arbeitsstation damit arbeiten, obwohl an jedem Arbeitsplatz ein ausreichend lizenzierter Computer vorhanden ist. Meine Frage in diesem Zusammenhang ist: Hafte ich als Arbeitgeber für die Mitbringsel meiner Mitarbeiter oder die Inhaber der Laptops. PS: Schreibt bitte nicht, dass ich es meinen Arbeitern einfach verbieten soll oder es Sicherheitsmängel in meiner Firma gibt. HIer geht es einerseits darum, die Mitarbeiter aufzuklären, andererseits mich abzusichern. Vielen Dank im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 31. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2013 Hi, man kann jetzt lange Drumherum diskutieren. Am Ende des Tages, falls ein Audit passiert, wird das Unternehmen geprüft. z.B.: Du hast einen WIN-SVR inkl. Exchange-SVR und hast beide Lizenzen sauber gekauft. Die 20 Arbeits-PC sind jeweils mit Device- WIN-CALs und -Exchange-CALs sauber lizenziert. Heile Welt .... Jetzt nehmen alle MA Ihre eigenen Devices mit zur Arbeit. Da fehlen ja dann wohl zusätzlich jeweils 20 CALs von WIN/Exchange ... oder? Wer den Server bereitstellt, muss auch für die saubere Zugriff-Lizenzierung sorgen ... Also wären die MA fein raus, das Unternehmen haftet. Und am Ende haftet der Geschäftsführer für diese Dinge. Also ist und bleibt es die Verantwortung/Pflicht des Geschäftsführers dies zu managen, oder? Ohne schriftliche Anweisungen/Spielregeln geht es nie, diese müssen dann aber auch überwacht werden. Wenn Verstöße passieren, muss man Konsequenzen ziehen ... Was in dem Unternehmen "schief" läuft interessiert einen Hersteller nie, der sieht nur den (lizenz-)rechtlichen Part. Die Ma werden vom Hersteller nie belangt, immer nur die Firma selbst. Du solltest deinen juristischen Beistand befragen, der wird Dir sicherlich die Möglichkeiten und die Folgen aufzeigen. Und wenn sich die MA widersetzen ... stellt sich die Frage, wer führt die Firma? (wertfrei gefragt!) Da muss man als GF durch.... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
hacioglu 0 Geschrieben 31. August 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. August 2013 MIt den Serverzugriffen verstehe ich es. Was is meinte war eigentlich Windows selbst oder Microsoft Office auf dem Mitarbeiterrechner. Was wenn die illegal sind? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 31. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2013 Was is meinte war eigentlich Windows selbst oder Microsoft Office auf dem Mitarbeiterrechner. Was wenn die illegal sind? Das ist abhängig davon wem das Gerät gehört und wer es nutzt. Da müsste jeder Einzelfall genau angesehen werden. Wir sind aber keine Juristen und könne/dürfen dir da nicht helfen, da wir keine Rechtsberatung machen dürfen. Der Punkt ist: Du weißt dass du da ein Problem hast und Klärungsbedarf besteht. Dies solltest du mit deiner Geschäftsführung besprechen. Am besten auch gleich mit eurem Juristen. Wenn du selbst der Arbeitgeber/ Geschäftsführer bist besprich das mit deinem Hausjuristen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
hacioglu 0 Geschrieben 31. August 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 31. August 2013 Danke für die schnellen und kompetenten Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 31. August 2013 Melden Teilen Geschrieben 31. August 2013 (bearbeitet) Hallo, bei uns dürfen die Hausmeister nur mit dem vom Unternehmen dafür bereitgestellten Werkzeugen arbeiten. Es ist ihnen ausdrücklich untersagt, mitgebrachtes Werkzeug zu benutzen oder das von bei uns tätigen Fremdfirmen. Auch dürfen unsere Dozenten nur mit der vom Institut angeschafften Hard- und Software arbeiten, das steht ausdrücklich im Kleingedruckten des Honorarvertrages. Die IT darf nur genehmigte Tools benutzen. Das war früher mal anders, da machte jeder was er wollte und alle machten mit. Das änderte sich mit einem Regimewechsel. bearbeitet 31. August 2013 von lefg Zitieren Link zu diesem Kommentar
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