Knorkator 12 Geschrieben 9. September 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. September 2013 Wenn ich die Mails komplett weiterleite, habe ich doch das Problem, dass auch private Mails durchkommen (könnten)! Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 9. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. September 2013 Wenn ich die Mails komplett weiterleite, habe ich doch das Problem, dass auch private Mails durchkommen (könnten)! Private Mails sind doch nicht das Problem der Firma, dessen Administrators. Falls ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt, dann sollte er sein privates Umfeld bitten, die Emailadresse der Firma nicht mehr anzuschreiben, so das so war. Das ist aber sein private Angelegenheit.Muss sich jemand in der Firma den Kopf darüber zerbrechen, das berücksichtigen? Ist das irgendwo gesetzlich bestimmt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
iDiddi 27 Geschrieben 9. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. September 2013 Private Mails sind doch nicht das Problem der Firma, dessen Administrators. Aber selbstverständlich sind sie das! Falls ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt, dann sollte er sein privates Umfeld bitten, die Emailadresse der Firma nicht mehr anzuschreiben, so das so war. Das ist aber sein private Angelegenheit.Muss sich jemand in der Firma den Kopf darüber zerbrechen, das berücksichtigen? Ist das irgendwo gesetzlich bestimmt? Es wird an manchen Stellen sogar empfohlen, die Mail-Adressen direkt nach dem Ausscheiden des MA zu löschen. Lies Dir das z.B. mal durch: http://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3822.de Aber das artet hier wieder in Rechtsberatung aus. Und das ist hier nicht erwünscht. Deshalb werde ich jetzt auch nicht mehr darauf eingehen. @knorkator: Was spricht dagegen, die E-Mail-Adresse in Klars***rift zu senden? Habt ihr keinen Spamfilter? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 9. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. September 2013 (bearbeitet) Aber selbstverständlich sind sie das! Es wird an manchen Stellen sogar empfohlen, die Mail-Adressen direkt nach dem Ausscheiden des MA zu löschen. Lies Dir das z.B. mal durch: http://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3822.de Das liegt doch nicht in Verantwortung und Entscheidung eines Administrators, das liegt in der Verantwortung und Entscheidung der Unternehmensleitung! bearbeitet 9. September 2013 von lefg Zitieren Link zu diesem Kommentar
iDiddi 27 Geschrieben 9. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. September 2013 Unwissenheit hilft ja bekanntlich vor Strafe nicht ;) Was machst Du, wenn die Geschäftsführung Dich als Admin für den unerlaubten Zugriff / die unerlaubte Weiterleitung verantwortlich macht? Wer wird dann dafür belangt? Ich weiß es nicht. Ich wäre da vorsichtig. Ein Admin sollte sich auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Wenn es dazu keine Regelung gibt, sollte ein Admin auf diesen Umstand hinweisen. Wenn nicht er, wer dann? Das hab ich in der Vergangenheit so getan und die GF/ der Kunde war dafür immer dankbar. Das mag in großen Firmen anders sein. Da gibt es ja meist auch Datenschutzbeauftragte, die sowas ansprechen und regeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sunny61 806 Geschrieben 9. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. September 2013 Das liegt doch nicht in Verantwortung und Entscheidung eines Administrators, das liegt in der Verantwortung und Entscheidung der Unternehmensleitung! Dein Chef sagt zu dir, leite alle Mails weiter. 2 Woche später steht der RA bei dir und fragt dich nach dem Papier, nach dessen Anweisung Du die Mails weitergeleitet hast. Kein Papier, Chef hat gesprochen. Was der Anwalt dir dann schriftlich mitteilt kannst du dir jetzt wohl hoffentlich ausrechnen. Vielleicht ist das bei der Bundeswehr etwas anders als in der freien Marktwirtschaft, da wird ein Admin kurzerhand auf die Straße befördert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 9. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. September 2013 (bearbeitet) .. 2 Woche später steht der RA bei dir und fragt dich nach dem Papier, .. @Sunny, ein RA ist kein Ermittlungsbeamter der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Bei uns ist die Anweisung zum Weiterleiten von Emails ein dokumentierter Prozess. Auf jeden Fall wird eine Email von einem (potentiellen) Kunden an einen ausgeschiedenen, erkrankten, im Urlaub befindlichen Mitarbeiter nicht abgewiesen sondern wird ordnungsgemäß bearbeitet und der Kunde enthält eine Antwort. Wie das im Einzelnen abläuft, dass muss ich hier doch wohl nicht beschreiben, das ist eine interne Vorschrift. Jedenfalls ist für uns aus dem Betreff bereits erkennbar, was mit der Email zu geschehen hat. Und bitte, lese #14 und #15. bearbeitet 9. September 2013 von lefg Zitieren Link zu diesem Kommentar
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