lizenzdoc 207 Geschrieben 13. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 13. September 2013 (bearbeitet) Hi all, „nicht schon wieder“ werden sich einige hier wohl denken …. Hiermit möchte ich allen etwas helfen, dies in gewisser Weise besser zu verstehen.Betrifft das Thema OEM-, Volumen- und Concurrent-Lizenzen mit vielen relevanten Urteilen. Okay, ein fast schon „ausgeleiertes“ Thema, aber immer dann doch wieder aktuell und wichtig.Wenn man über die Vorgänge nachdenkt, die zum normalen Geschäftsleben einfach gehören. Situationen: Kauf/Übernahme/Fusion/Absplitterung/Buyout/Verkauf/Insolvenz(-Verwaltung) einer Firma,die sicherlich einiges an Software-Lizenzen hält … also Werte/Assets, die immer noch einen„Geld-/ Vermögenswert“ darstellen. Was darf/darf man nicht mit diversen Software-Lizenzen !? Ich habe länger im WWW gesucht. ! Meine persönliche Meinung !: Auf Wikipedia ist das Thema sehr einfach, neutral, verständlich und akribisch dargestellt,inkl. Quellangabe ! Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software Stand 13-09-2013. Hilfreich, um sein Wissen und seine Meinung „zu erweitern“! VG, Franz bearbeitet 13. September 2013 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 13. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 13. September 2013 Danke Franz :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Weingeist 159 Geschrieben 14. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2013 Sehr schön und klar beschrieben was geht und was nicht. Eigentlich alles logisch, nur die Hersteller sträuben sich mit aller Kraft dagegen. Jetzt fehlt nur noch, dass das eingeschränkte Verwendungsrecht fällt. Unter anderem - Nutzungsrechte des gleichem Stück Software als physisch oder virtuell muss identisch sein - Übertragung von einer Lizenz von einem Metall zum anderen (Defekt, vMotion in virtuellen Umgebungen, was auch immer) muss generell erlaubt sein, egal welche Lizenzform Auch hier müsste es dem Hersteller egal sein, wie und wo eine Instanz seiner Software eingesetzt wird. Hauptsache diese Instanz der Software wurde gekauft oder gemietet. Auch hier bin ich sicher, dass ein entsprechender Gerichtsentscheid zugunsten der Käufer entschieden würde. Nur laufen die Mühlen der Justiz langsam und ein grosser muss erstmal gewillt sein, die Klage aufzuziehen. Nur machen sie das clever. Jetzt alles mit Miete bzw. Wartungsverträgen durchdrücken weil das andere widerrechtlich sein soll und wenn entsprechend entschieden wird, hat niemand mehr Lizenzen von gekaufter, modernder Software sondern nur noch entsprechende Mietverträge. Problem gelöst. ;) Deshalb: Kauft noch Lizenzen von Office und Windows solange es sie zu kaufen gibt. :cool: Bin aber nach wie vor der Meinung, dass die Hersteller Ihren Effort eher in bessere Software und neue Funktionen stecken sollten als den Leuten irgendwas aufzuwingen, aus Angst, sie könnten das neue Produkt nicht mehr kaufen, weil das alte immer noch den Anforderungen genügt. Absolute Innovationsbremse und immense Geldvernichtungsmaschinerie. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 15. September 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2013 Hi, @ Weingeist: das wäre schon eines neuen Beitrags wert, aber betrachte Deinen Wunsch mal mit der Herstellerbrille.Wenn Du dem "Brot und Butter-Produkt" WIN-SVR solche Rechte einräumst, reduzierst Du den Umsatz/Ertrag extrem. Und wer verliert schon absichtlich Geld? Die "bösen" Mitbewerber beschneiden diesen ja schon genug. Mietmodel vs. Kaufmodel: Die SA-Wartungs-Kosten waren seit der Einführung ein "ungeliebtes Kind" bei den Kunden.Hohe Zusatzkosten ohne wirklich zu wissen, welchen Gegenwert man wirklich bekommt. Am Anfang hatte man manchmal mehr als100% mehr bezahlt, bis mal eine neue Version/Edition auf den Markt kam, und dann noch die Qualität (siehe XP > VISTA) ... Okay, das SA-Recht - Lizenzmobilität - hatte dies etwas abgemildert, war aber widerwillig nur ein Bonbon, umdie Kosten vs Nutzen einigermaßen zu gerecht fertigen. Mietmodel: ADOBE war einer der ersten, die umgestiegen sind. Alle anderen Hersteller haben dies sehr aufmerksam verfolgt. Absoluter Vorteil > Es gibt kaum noch "Tricks" um unterlizenziert zu sein.Und wenn man nicht den entfallenden User-Account kündigt, existiert für den Kunden nur noch die Überlizensierung. Das "gefällt" allen Herstellern!Will jemand ein Produkt nutzen, muss er zahlen(lizenzieren) ... nutzt er das Produkt nicht (mehr) zahlt er für eine gewisse Zeit noch weiter, oder, wenn er nicht kündigt, zahlt er weiter und weiter und weiter ... :) Da MS seinen Partnern die Verdienstmarge stetig kürzt, bekommen diese gerade das Problem, dass sich die Kosten für solch einen (Berater-)Vertrieb nicht mehr rechnet und diese aussteigen ...somit bleibt dem Kunden nur noch der Online-Bestell-Vorgang direkt bei MS. Da nun auch keine Beratung mehr existieren wird, kauft ein Kunde nach besten Wissen .... ... und MS hat endlich alles in eigenen Händen und kann "Steuern", ohne die Partner. Einfach mal nachdenken... wenn S/W-Hersteller Ihre Produkte nur noch als Mietmodelund dann auch nur noch "gehostet" zur Verfügung stellen ...Wer hat dann die Kontrolle über die Daten und die Nutzung ... da kann man einfach mal "den Hahn zudrehen". Die nächsten 2-4 Jahre werden den Kunden langsam die Augen öffnen, aber da ist es dann schon zu spät. Auch ich mache mir seit langem Gedanken, wohin soll/wird der Weg führenund soll man den "Absprung" machen ... bevor man im "Regen steht" ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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