Huettenwirt 10 Geschrieben 4. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 4. November 2013 Hallo zusammen, wir haben uns in der Mittagspause darüber unterhalten wie wir denn die PCs , die wir gerne vorinstallieren würde, einlagern könnten - ohne dass diese im Sinne von Microsoft lizenziert werden müssten? Ein Vorschlag war die Festplatte ausbauen und somit den PC nicht "betriebsfähig" machen. Was haltet ihr davon? Oder wie macht ihr das? Besten Dank für Eure Info!! Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 6. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2013 Moin, ich habe da zum speziellen Thema "Einlagerung" jetzt adhoc nichts gefunden. Ich denke aber, hier greifen einige Hinweise aus der ProductList und PUR insoweit, dass lizenziert werden muss, wenn ... zugegriffen wird, laufen lassen, genutzt wird, also aktiv damit gearbeitet wird. Ich kann mir beim EA-Audit nicht vorstellen, dass wenn in der Ecke eine Palette mit 20 neuen OEM-PCs steht, (als Ersatz-PCs) dass eine KPMG/MS diese dann als "Aktiva" zählen würde. Etwas hinkendes Beispiel: Kaufst Du ein neues Auto und lässt es in der Garage "unangemeldet" stehen ... als Ersatz, dann brauchst du auch keine KFZ-Steuer und Versicherung zahlen, erst wenn Du es anmeldest. Den Fall hatte ich in 13 Jahren noch nie auf dem Tisch ... :) Aber eine schriftliche Anfrage via Account-Manager wäre hier klärend. Nicht, dass die NSA jetzt der Microsoft einen Umsatztip gibt :) VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2013 Werter Franz, das sehe ich anders. der dafür relevante Passus aus den Produktnutzungsrechten ist dieser: Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf dem Lizenzierten Gerät zu installieren. Ohne Lizenz kein recht zur Kopie. ;) Bereits die Kopie (vulgo Installation) bedingt die Lizenz. Anderenfalls würd jeder bei einer Prüfung sagen: "Klar haben wir 10.000 Geräte installieret, genutzt werden aber nur 100 und die sind sauber lizenziert..." Den Rechner musst du doch auch sofort bezahlen wenn du ihn beim Händler abholst und nicht erst wenn er zwei Jahre später benutzt wird. Warum sollte das für die Software anders sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Navy 11 Geschrieben 20. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2013 Wäre es eine Möglichkeit die Installation auf nem Netzlaufwerk als Image abzulegen und die Platte dann wieder zu löschen? Dann wäre keine Kopie auf dem Gerät. Gruß Ben Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 @Navydas wäre wieder eine Handlung gemäß der Aussage von Dr.M. ... geht wohl dann nicht. Von MS bekomme ich dazu gerade keine Antwort, scheinbar ist die Frage zu kompliziert .... :) Aber ich weiß, es gibt eine banale Lösung, nur komme ich im Moment nicht drauf. Aber ich grübel noch und wird schon eine einfache Lösung finden. Ich melde mich dann. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 Im Vertrag wird dir das Recht eingeräumt Kopien des Installationsdatenträgers anzufertigen. Wenn Ihr eine Deploymentlösung habt könnt Ihr doch die nutzen. Länger als das Einbauen einer Festplatte dürfte das Deployen der fertigen Installation über das Netzwerk auch nicht dauern. Aber um deine Frage zu beantworten: Ein Installationsimage auf einen Fileshare abzulegen ist zulässig, die Kopie der lauffähigen Software nicht. Da ist zwar einiges an Raum für die berühmte "Grauzone" aber so ist es nun mal... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Navy 11 Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 Hm, ich habe also 100 baugleiche Rechner. 1x mit Windows 7 installiert und lizensiert und 99x mit Linux. Jetzt mache ich ein Image des Installierten Win7 Rechners und lege es ab, theoretisch könnte ich dieses Image lauffähig auf die anderen 99 Rechner spiegeln. Brauche ich dann 100x Win7 Lizenz weil ich ja könnte? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 21. November 2013 Der Unterschied ist das "lauffähig" eine lauffähige Kopie ist lizenzpflichtig. Eine Kopie des Installationsdatenträgers (auch als angepasstes Installationsimage wie zum Beispiel wim Images) wäre es nicht. klar? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 23. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 23. November 2013 (bearbeitet) Moin, das Warten auf eine MS-Antwort macht keinen Spaß. diejenigen, die mich etwas länger kennen, werden jetzt wohl anfangen zu grinsen. Dann greifen wir mal in die absolut legale Trick-Kiste: Im EA-Vertrag(Agreement, ca. Seite-8) steht was von Schulungs-PCs: der Beitrittsinhaber darf von einem Produkt jeweils 20 Lizenzen kostenfrei undzeitlich unbegrenzt für Schulungs-PC auf seinem Firmengelände nutzen. Also nehme ich 20 neuen PCs, deklariere Sie als Schulungs-PC für die Admins (Trainieren des Betankens (reimaging)). und darf somit von jedem Produkt (WIN-OS-Enterprise, Office-STD und oder PRO (ist ja ein eigenständiges Produkt jeweils) mache somit meine gewünschten Images und stelle diese 20 Schulungs-PCs wieder ins eigene Lager. So, wem das noch nicht reicht, der hat ja hoffentlich einen SELECT an den EA gekoppelt .... Mit dieser Kopplung meint ja MS, dass man bitte doch beide Verträge gleichzeitig nutzen sollte .... machen wir jetzt mal ... und siehe, hier gibt es wiederum Schulungs-PCs :) Also nutze ich doch auch noch diese 20 kostenfreien Lizenzen von jedem Produkt ! Einigen wird jetzt noch zusätzlich ein (LED-) Licht aufgehen .... wer einen 2. EA-Beitritt hat, oder einen 2. SELECT-Beitritt, oder sogar weitere Beitritte ... genau! jeder Beitritt darf 20 Lizenzen zusätzlich nutzen. Die Adminschulung auf den Schulungs-PCs wird somit richtig sinnvoll, oder? Und wer bitte jetzt traurig ist, dass er doch nur einen SELECT-PLUS hat, der sollte doch bitte mal in der Firmenhistorie nachschauen, ob es damals schon alte SELECT-Beitritte gab, da auch nach Vertragsende diese Rechte weiter existieren .... @Hüttenwirt; viel Spaß beim Betanken und Einlagern. ... irgendwie höre ich jetzt schon ein Zähneknirschen aus Richtung Unterschleißheim ... VG, Franz bearbeitet 23. November 2013 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
Vicky4711 0 Geschrieben 25. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 25. November 2013 Beim Audit zählen Sie die Lager-PC's mit, sind ja qualifizierte Geräte und es müssen ja alle Geräte die im Besitz des Vertragshalter sind lizenziert werden,...Selbst erlebt,... Die Geschichte mit den Schulungs-PC's gefällt mir. Hab auch schon die Story gehört 'Festplatten ausbauen'. ;-)) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 26. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2013 Moin Vicky4711, die Aussage ist sehr interessant. Seit 13 Jahren bin ich jetzt mit dem Thema Microsoft unterwegs, war auf der SAM-ACADEMY in Unterschleißheim und hab auch mehrere Monate direkt bei MS gearbeitet (Lizenz-Spezialist) ...Ich habe in keinem Vertragsbestandteil jemals einen "Konjunktiv" gefunden! D.H. , dass es eine Vertrags-Formulierung gibt, wie "könnte". In welchem Satz im Vertrag beschreibt MS die Lizenzierungspflicht "zu lizenzieren sind alle Quailified Desktops im Besitz des Vertragshalters" ? ...Ich habe da noch keinen gefunden ... Bei 100 PCs sind das fast 100.000€ in 3 Jahren, dafür frage ich als Kunde doch mal vorsichtig nach, wo das bitte steht. Da würde ich mal gerne den Richter hören :) VG, Franz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Vicky4711 0 Geschrieben 26. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2013 Hab die Verträge jetzt nicht im Kopf, müsste nachschauen. Aber steht da nicht einfach nur die Definition drinnen was ein "qualified desktop" ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 26. November 2013 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2013 Hi, Im EA-Vertrag, Seite-2 steht: (gekürzt): "Qualified Desktop" sind "Devices", die genutzt werden und die Mindestanforderung für die Nutzung eines jeden Konzernproduktes erfüllen. im MBA-Vertrag, Seite-2 steht (gekürzt): "nutzen" bedeutet u.a. auch "installieren", "kopieren" Somit wäre das "betanken" mit Office und/oder WIN-OS schon laut dem Vertrag eine Nutzung = Lizenz fällig, auch wenn diese Devices wieder eingelagert sind ... da hat somit Dr.M. voll Recht! Dies würde auch auf noch "nackte-Devices" zutreffen, da sie ja, wie o.g. ...die Mindestanforderung erfüllen ... Somit vermute ich jetzt, dass so gut wie alle EA- und auch SELECT-Kunden hier immer unterlizenziert sind/sein müssten. Das birgt einen sehr herben Beigeschmack! In dieser Situation kann einzig nur die "Schulungs-PC-Thematik" eine legale "Lösung" sein. Solange diese als Schulungs-PCs sauber deklariert sind, muss sich MS auch an seinen Vertragstext halten. Oder übersehe ich jetzt noch was? Eine weitere "legale Lösung" fällt mir jetzt auch noch ein,da es ja nur die Teile eines Unternehmens betrifft, die Teil des Vertrages sind ...aber das poste ich mal hier nicht ... VG, Franz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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