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EULA zu WinSrv2012 R2 - Downgrade Rights


vBurak
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Hallo,

 

wo finde ich die EULA zu WinSrv2012 R2? Unter http://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/UseTerms/default.aspx ist diese nicht aufgeführt.

 

Auf dieser Seite ist aufgelistet das man WinSrv2012 zu einer früheren Version downgrade darf ( http://www.microsoft.com/oem/en/licensing/sblicensing/pages/downgrade_rights.aspx#fbid=ect9-JDGjgF ). Nur steht da nichts von der R2 Version.

 

Was ich vorhabe:

 

1x Windows Server 2012 R2 OEM Lizenz Kauf - Mit dieser Lizenz für den physikalischen Host lasse ich WinSrv2012 R2 laufen. In den 2 VMs läuft dann 1x WinSrv2012 R2 und 1x WinSrv2012 aufgrund Kompatibilitätsproblemen.

 

Gruß,

 

Burak

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Wir hatten das Thema erst vor ein paa Tagen: http://www.mcseboard.de/topic/195756-downgrade-bei-oem-lizenzen/

 

Solange kein EULA von MS bereit gestellt wurde lässt sich dazu keien belastbare Aussage treffen.

 

Wenn dir das Downgraderecht wichtig st kannst du Volumenlizenzen kaufen. Für Server 2012 R2 als volumenlizenz wird das Downgraderecht explizit in den Produktnutzungsrechten eingeräumt.

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Na bei dem verkauften Produkt ist ein EULA mit dabei. Nur online hat MS diese noch nicht bereit gestellt.

 

Das heißt da ist ein Dokument dabei wo die EULA drauf steht? Muss ich mal nach gucken - einen Srv 2012 R2 kaufen wir sicherlich für einen anderen Server, dann kann ich das damit abklären.

 

Ich hab nochmal schnell was nach geschaut und zwar bin ich auf folgendes Dokument gestoßen:

 

http://download.microsoft.com/download/F/3/9/F39124F7-0177-463C-8A08-582463F96C9D/Windows_Server_2012_R2_Licensing_Datasheet.pdf

 

Hier steht bei den Fragen und Antworten:

 

Q: If I want to use the software from an earlier Windows Server version or edition, what are my options?

A: ... If you have Windows Server 2012 R2 Standard edition, you will have the right to downgrade the software to use any prior version of Enterprise, Standard or Essentials editions. ...
 
Das sollte doch bedeuten, dass ich jede vorherige Version benutzten darf? Im weiteren Absatz stehen noch Erklärung bzgl. der Lizenzbestimmung die wirkt (in diesem Fall 2012 R2 mit der jeweiligen Version). Als Beispiel ist da auch eine Tabelle darunter Standard 2012 R2 -> 2008 R2 Enterprise, 2008 Standard, 2012 Essentials.
 
Auch wenn das keine EULA ist, kann ich zumindest annehmen, dass es wirklich so geregelt ist? Ich meine, es wäre ja eine Frechheit wenn die hier in so einem Dokument viel herumreden und dann in der EULA was ganz anderes steht. Zwar werde ich das nochmal in der EULA dann nach schauen aber zumindest ist es ja schon mal ein Anhaltspunkt.
 
Gruß,
Burak
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Das heißt da ist ein Dokument dabei wo die EULA drauf steht? Muss ich mal nach gucken - einen Srv 2012 R2 kaufen wir sicherlich für einen anderen Server, dann kann ich das damit abklären.

Selbstverständlich, du musst ihr ja bei der Installation zustimmen...

 

Ich hab nochmal schnell was nach geschaut und zwar bin ich auf folgendes Dokument gestoßen:

 

http://download.microsoft.com/download/F/3/9/F39124F7-0177-463C-8A08-582463F96C9D/Windows_Server_2012_R2_Licensing_Datasheet.pdf

 

Hier steht bei den Fragen und Antworten:

 

Q: If I want to use the software from an earlier Windows Server version or edition, what are my options?

A: ... If you have Windows Server 2012 R2 Standard edition, you will have the right to downgrade the software to use any prior version of Enterprise, Standard or Essentials editions. ...
 
Das sollte doch bedeuten, dass ich jede vorherige Version benutzten darf? Im weiteren Absatz stehen noch Erklärung bzgl. der Lizenzbestimmung die wirkt (in diesem Fall 2012 R2 mit der jeweiligen Version). Als Beispiel ist da auch eine Tabelle darunter Standard 2012 R2 -> 2008 R2 Enterprise, 2008 Standard, 2012 Essentials.
 
Auch wenn das keine EULA ist, kann ich zumindest annehmen, dass es wirklich so geregelt ist? Ich meine, es wäre ja eine Frechheit wenn die hier in so einem Dokument viel herumreden und dann in der EULA was ganz anderes steht. Zwar werde ich das nochmal in der EULA dann nach schauen aber zumindest ist es ja schon mal ein Anhaltspunkt.
Webseiten sind nicht rechtsverbindlich. Das Downgraderecht muss in dem EULA stehen, sonst hast du es nicht.
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Neulich hatte ich hier mal ein interessantes Gedankenspiel: Wenn man als Endkunde die OEM-Lizenz nicht bei Microsoft kauft und dieser Händler die EULA nicht vorab zum Vertragsgegenstand macht (was wohl eher die Regel als die Ausnahme wird), wird sie nach deutschem Recht nicht wirksam. Und wenn ich keine Pflichten aus der EULA habe, habe ich logischerweise auch keine Rechte.... also auch kein Downgrade-Recht.

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Neulich hatte ich hier mal ein interessantes Gedankenspiel: Wenn man als Endkunde die OEM-Lizenz nicht bei Microsoft kauft und dieser Händler die EULA nicht vorab zum Vertragsgegenstand macht (was wohl eher die Regel als die Ausnahme wird), wird sie nach deutschem Recht nicht wirksam. Und wenn ich keine Pflichten aus der EULA habe, habe ich logischerweise auch keine Rechte.... also auch kein Downgrade-Recht.

Interessante Idee... :D

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Alles andere ist wenig zielführend.

 

Nein, das ist Panikmache, die leider bei diesen Themen weit verbreitet ist. Vertragsrecht ist kompliziert, aber es fußt auf einigen ziemlich einfachen Grundsätzen.

 

Recht hast Du insofern, dass es im konkreten Fall eine Einzelfallentscheidung braucht, aber es würde sehr wundern, wenn irgendein Gericht von der seit Jahrzehnten geltenden Rechtssprechung abweichen würde. Denn Klagen gab es zu Hauff, und die Grundsätze wurden schon mehrfach höchstrichterlich bestätigt - BGH und EuGH.

bearbeitet von RobertWi
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