Zippi0815 0 Geschrieben 31. Januar 2014 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2014 Guten Morgen,ich beschäftige micht aktuell mit dem Thema Lizenzübertragung,Im Jahr 2010 hat sich unsere Mutter von uns getrennt (kommt in den besten Familien vor) und hat uns Lizenzen hinterlassen/übertragen. Im Übertragunsvertrag wurde Spaltung als Lizenzübertragungsgrund angegeben und es wurden uns 5 Windows Svr Std All Lng SA MVL 50 Windows Server CAL All Lng SA MVL Device CAL 30 Windows Vista Business All Lng SA MVL w/ Enterpriseübertragen. Microsoft hat dem Übertrag zugestimmt und obige Lizenzen sind in "unserem VLC" aufgetaucht.Zwischenzeitlich haben wir neue Lizenzen mit SA (Client und Server) gekauft, die alle korrekt im VLC angezeigt werden. Mittlerweile zweifelt Microsoft die übertragenen Lizenzen an, da die "Basislizenz" nicht mitübertragen wurde. Unsere ExMutter, die von einem LARbei der Übertragung unterstützt wurde, beziehen sich darauf, dass die übertragenen Lizenzen sich schon im "SA-Status", bei der Übertragung, befundenhaben und damit eine Üertragung der Basislizenz nicht möglich war. Die "neu" gekauften Lizenzen werden nicht beanstandet. Ich hoffe es kann mir jemand im Forum diese Aussagen bewerten, da ich mich wie das Getreide zwischen zwei Mühlsteine fühle :cool: Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 31. Januar 2014 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2014 Wenn Du für Deine PC's eine passende OEM-Version verweisen kannst (vorinstalliert) sollte eigentlich alles OK sein. OEM-Version dürfen nur mit dem PC übertragen werden (persönliche Ansicht). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 31. Januar 2014 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2014 Wenn Du für Deine PC's eine passende OEM-Version verweisen kannst (vorinstalliert) sollte eigentlich alles OK sein. OEM-Version dürfen nur mit dem PC übertragen werden (persönliche Ansicht). Das trifft nur dann zu wenn SA innerhalb eines Vertrages auf Ersatzgeräte übertragen wird. Das Übertragen von Lizenzen oder Lizenzverträgen auf einen anderen Vertragsnehmer unterliegt anderen Regeln. @zippy0815: Es muss zu der Übertragung ein Dokument geben in dem genau steht was zu welchen Bedingungen übertragen wird. Dort muss auch drinnen stehen was nicht übertragen werden darf. AFAIK kann reine SA nicht auf einen neuen Lizenznehmer übertragen werden. Der Spezialist für Verträge (und im Speziellen für die Übertragung von Government Verträgen) ist hier im Forum Lizenzdoc. Mal sehen was er dazu sagt und ob er ein dafür rechtsverbindliches Dokument hat dessen Regeln er uns nenne kann. Die mir vorliegenden Übertragungsdokumente sind schon was älter, da kann sich was geändert haben. Aber wie gesagt: In dem von euch unterzeichneten Dokument zur Übertragung muss explizit drinnen stehen was übertragen wird und was nicht übertragen werden kann. Hast du dir dieses Dokument schon mal durchgelesen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 31. Januar 2014 Melden Teilen Geschrieben 31. Januar 2014 Hi, zu dem Thema. Grundsätzliches: Ja es gibt das Formular "Transfer of License" aber jedes andere Stück Papier reicht aus, solange es Geber und Nehmer der Lizenz auflistet, die Lizenz aufführt und die Stückzahl derer. Und, dass beide Parteien den Vertragsbestimmungen inkl. ProductList und PURs weiterhin zustimmen/einhalten werden.Wenn MS zustimmte ( schriftlich) darf man auch SA übertragen. Ist ja erfolgt, da in VLC aufgeführt. Was auch noch stimmt: Nur SA übertragen ohne eine neue OEM-Lizenz bereitzuhalten, da ja die Basis-Lizenz fehlt, geht nicht, bzw. bringt nichts. Auch benötigt man den Nachweis, z.B. SA-renewal(SA-only), aus Vertragsnummer 2 (aktueller V.), Übertragung der Basis-Lizenz und der 1.SA aus Vertrag-Nr. 1 (Vorvertrag) dann stimmt die Beweiskette und man darf nutzen.Hier muss man zeitlich rückwärts denken ... Alles ist immer sauber in dem Volumenvertrag beschrieben!Wenn du sagst LAR, dann vermute ich, Ihr hattet einen SELECT oder EA Vertrag. Aber ein LAR sollte da echt fundierte Ahnung haben und Aussagen treffen können! Andernfalls wäre es arg traurig. Wenn Du da mehr Infos benötigst, gerne :) VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Zippi0815 0 Geschrieben 1. Februar 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2014 Hallo,vielen Dank für die hilfreichen Antworten!Mittlerweile sind wir auch ein bisschen weitergekommen und es ist so wie Franz sagt.Die "Beweiskette" der SA-Verlägnerung bis zur Basislizenz (Erstkauf) ist unterbrochen bzw. nicht vollständig angliefert worden.Jetzt muss unsere ExMutter ran und die Nachweise der Basislizenz und der Verlängerung und der nächsten Verlängerung ....liefern! Viele GrüßeAndi Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 1. Februar 2014 Danke für dein Feedback. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 2. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2014 Moin und auch Danke fürs Feedback, fein, ich bin mir nicht sicher, aber hatte mal mitbekommen, dass es in Deutschland sogar eine gesetzliche Regelung dazu gibt, dass dazu verpflichtet Lizenzen sauber zu übergeben ... Ich hoffe viele erkennen hier,dass eine gewisse nachhaltige Dokumentation über Herkunft und Weiterentwicklung einer Lizenz hilft.Da diese Dokumentationspflicht über Ereignisse und Veränderungen in der IT-Landschaft immer wichtiger wird, sollte man sich nach passender Software umschauen ! Beim Audit wäre diese Gold wert.Leider haben bis auf ganz wenige dieses Thema kaum drauf, bzw. verstanden, dabei wäre es eine geniales Verkaufsargument ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 2. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 2. Februar 2014 (bearbeitet) .......Leider haben bis auf ganz wenige dieses Thema kaum drauf, ....... Moin Franz, ich erhielt neulich in einem Gespräch den Eindruck, das Thema wird von Firmen-, Betriebsleitung etwas stiefmütterlich behandelt. Die Leitung meint, die IT (in Wirklichkeit ein Einzeladmin) wisse Bescheid, der neue Admin meint, das müsse doch die Leitung wissen, da bei ihm nichts zu finden sei. Und der Admin ist in erster Linie Techniker, kein Kaufmann, kein Verwalter, hat keine (wohl notwendige Grund-) Ausbildung in Lizensierung und deren Dokumentation. Der Schwerpunkt für Weiterbildung liegt wohl (Anschein) bei Systemen. Da "verwaltet" denn ein Azubi Systemkaufmann die Lizenzen, er führt den Ordner und Liste damit, trägt ein, heftet ab. Natürlich darf ich nicht von einem Fall oder einigen Fällen auf Allgemeingültigkeit schliessen. Ich freue mich jedenfalls immer, deine Beitrge zu lesen. Gruß Edgar bearbeitet 2. Februar 2014 von lefg Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 3. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 3. Februar 2014 Moin, Edgar, die IT-Abteilung ist schon lange der "Prügelknabe" in vielen Unternehmen. Ich habe den Eindruck "teuer, ineffektiv" ist der Eindruck bei der Geschäftsleitung. Ich habe mir oft da drüber Gedanken gemacht und habe da Lösungsansätze, um dies wieder umzukehren ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 3. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 3. Februar 2014 Es ist ziemlich einfach, Dinge in eine Ecke zu stellen, wenn davon keine Ahnung hat und als GF auch keinen PC auf seinen Schreibtisch duldet. Dinge, die sich im Computer abspielen kann man eben selten sehen oder anfassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 3. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 3. Februar 2014 (bearbeitet) Ob einfach in die Ecke gestellt? Oder aus dem Blick verloren? Ich meine, ein GF, (der wohl automatich Vollkaufmann), sollte zumindest so viel Ahnung haben, zu wissen, da ist etwas Wichtiges, das muss im Auge behalten werden, damit muss ich jemanden beauftragen, der muss mir regelmässig vortragen. Eine geeigneter Person muss auswählt, ausbildet werden, genügend Zeit für die Aufgabe erhalten und die Termine müssen geplant sein. Das ist eigentlich wohl so zu handhaben wie mit dem Betriebsschutzbeauftragten. Letztendlich trägt der Geschäftführer rechtlich die Verantwortung. bearbeitet 3. Februar 2014 von lefg Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.064 Geschrieben 3. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 3. Februar 2014 Ach in etwa so, wie das mit den PST Dateien? ;) Vortragen lassen und dann bewußt ignorieren? Ist doch dann viel einfacher, es einfach unbewußt zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass irgendwer schon was tut. Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 3. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 3. Februar 2014 Bitte Norbert, ich möchte hier jetzt keine alte Erläuterungs- und Rechtfertigungsorgie fortsetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.064 Geschrieben 3. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 3. Februar 2014 So war das auch nicht gemeint, aber du selbst hast das Argument neulich ja "abgelehnt" und den für dich gangbaren Weg proklamiert. Aber ok, dann hier EOD. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 11. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 11. Februar 2014 Moin, ergänzend: Bei Finanzdienstleistern und Banken, die der BAFIN-Aufsicht unterliegen, gibt es seit geraumer Zeit neue Bestimmungen. Alle Änderungen in der IT müssen technisch dokumentiert sein, zwecks Nachweis im Worstcase. D.H., dass eine "Aufzeichnungs-"Software existieren muss, die das macht, ohne dass diese "bereinigt" werden kann!Denke, über kurz oder lang kommt das auch für alles. Leider bietet Systemcenter von MS diese Auflagen nicht ... nicht wirklich. Koppelt man diese SW auch mit der Lizenzierungsthematik, wäre man beim Audit fein raus! VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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