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Lizenzübertrag wird angezweifelt


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Guten Morgen,
ich beschäftige micht aktuell mit dem Thema Lizenzübertragung,
Im Jahr 2010 hat sich unsere Mutter von uns getrennt (kommt in den besten Familien vor) und hat uns Lizenzen hinterlassen/übertragen.

Im Übertragunsvertrag wurde Spaltung als Lizenzübertragungsgrund angegeben und es wurden uns
 5 Windows Svr Std All Lng SA MVL
 50 Windows Server CAL All Lng SA MVL Device CAL
 30 Windows Vista Business All Lng SA MVL w/ Enterprise
übertragen.

Microsoft hat dem Übertrag zugestimmt und obige Lizenzen sind in "unserem VLC" aufgetaucht.
Zwischenzeitlich haben wir neue Lizenzen mit SA (Client und Server) gekauft, die alle korrekt im VLC angezeigt werden.

Mittlerweile zweifelt Microsoft die übertragenen Lizenzen an, da die "Basislizenz" nicht mitübertragen wurde. Unsere ExMutter, die von einem LAR
bei der Übertragung unterstützt wurde, beziehen sich darauf, dass die übertragenen Lizenzen sich schon im "SA-Status", bei der Übertragung, befunden
haben und damit eine Üertragung der Basislizenz nicht möglich war. Die "neu" gekauften Lizenzen werden nicht beanstandet.

 

Ich hoffe es kann mir jemand im Forum diese Aussagen bewerten, da ich mich wie das Getreide zwischen zwei Mühlsteine fühle :cool:

 

Vielen Dank

 

 

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Wenn Du für Deine PC's eine passende OEM-Version verweisen kannst (vorinstalliert) sollte  eigentlich alles  OK sein. OEM-Version dürfen nur mit dem PC übertragen werden (persönliche Ansicht).

Das trifft nur dann zu wenn SA innerhalb eines Vertrages auf Ersatzgeräte übertragen wird. Das Übertragen von Lizenzen oder Lizenzverträgen auf einen anderen Vertragsnehmer unterliegt anderen Regeln.

 

@zippy0815:

 

Es muss zu der Übertragung ein Dokument geben in dem genau steht was zu welchen Bedingungen übertragen wird. Dort muss auch drinnen stehen was nicht übertragen werden darf. AFAIK kann reine SA nicht auf einen neuen Lizenznehmer übertragen werden.

 

Der Spezialist für Verträge (und im Speziellen für die Übertragung von Government Verträgen) ist hier im Forum Lizenzdoc. Mal sehen was er dazu sagt und ob er ein dafür rechtsverbindliches Dokument hat dessen Regeln er uns nenne kann. Die mir vorliegenden Übertragungsdokumente sind schon was älter, da kann sich was geändert haben.

 

Aber wie gesagt: In dem von euch unterzeichneten Dokument zur Übertragung muss explizit drinnen stehen was übertragen wird und was nicht übertragen werden kann. Hast du dir dieses Dokument schon mal durchgelesen?

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Hi,

zu dem Thema.

Grundsätzliches: Ja es gibt das Formular "Transfer of License" aber jedes andere Stück Papier reicht aus, solange es

Geber und Nehmer der Lizenz auflistet, die Lizenz aufführt und die Stückzahl derer.

Und, dass beide Parteien den Vertragsbestimmungen inkl. ProductList und PURs weiterhin zustimmen/einhalten werden.
Wenn MS zustimmte ( schriftlich) darf man auch SA übertragen.

Ist ja erfolgt, da in VLC aufgeführt.

 

Was auch noch stimmt: Nur SA übertragen ohne eine neue OEM-Lizenz bereitzuhalten, da ja die Basis-Lizenz fehlt, geht nicht, bzw. bringt nichts.

 

Auch benötigt man den Nachweis, z.B. SA-renewal(SA-only), aus Vertragsnummer 2 (aktueller V.), Übertragung der Basis-Lizenz und der 1.SA aus Vertrag-Nr. 1 (Vorvertrag) dann stimmt die Beweiskette und man darf nutzen.
Hier muss man zeitlich rückwärts denken ...

 

Alles ist immer sauber in dem Volumenvertrag beschrieben!
Wenn du sagst LAR, dann vermute ich, Ihr hattet einen SELECT oder EA Vertrag.

Aber ein LAR sollte da echt fundierte Ahnung haben und Aussagen treffen können! Andernfalls wäre es arg traurig.

 

Wenn Du da mehr Infos benötigst, gerne :)

 

VG, Franz

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Hallo,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Mittlerweile sind wir auch ein bisschen weitergekommen und es ist so wie Franz sagt.
Die "Beweiskette" der SA-Verlägnerung bis zur Basislizenz (Erstkauf) ist unterbrochen bzw. nicht vollständig angliefert worden.
Jetzt muss unsere ExMutter ran und die Nachweise der Basislizenz und der Verlängerung und der nächsten Verlängerung ....liefern!

 

Viele Grüße
Andi

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Moin und auch Danke fürs Feedback,

 

fein, ich bin mir nicht sicher, aber hatte mal mitbekommen, dass es in Deutschland sogar eine gesetzliche Regelung dazu gibt,

dass dazu verpflichtet Lizenzen sauber zu übergeben ...

 

Ich hoffe viele erkennen hier,
dass eine gewisse nachhaltige Dokumentation über Herkunft und Weiterentwicklung einer Lizenz hilft.
Da diese Dokumentationspflicht über Ereignisse und Veränderungen in der IT-Landschaft immer wichtiger wird,

sollte man sich nach passender Software umschauen ! Beim Audit wäre diese Gold wert.
Leider haben bis auf ganz wenige dieses Thema kaum drauf, bzw. verstanden, dabei wäre es

eine geniales Verkaufsargument ...

 

VG, Franz

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.......Leider haben bis auf ganz wenige dieses Thema kaum drauf, .......

 

Moin Franz,

 

ich erhielt neulich in einem Gespräch den Eindruck, das Thema wird von Firmen-, Betriebsleitung etwas stiefmütterlich behandelt. Die Leitung meint, die IT (in Wirklichkeit ein Einzeladmin) wisse Bescheid, der neue Admin meint, das müsse doch die Leitung wissen, da bei ihm nichts zu finden sei. Und der Admin ist in erster Linie Techniker, kein Kaufmann, kein Verwalter, hat keine (wohl notwendige Grund-) Ausbildung in Lizensierung und deren Dokumentation. Der Schwerpunkt für Weiterbildung liegt wohl (Anschein) bei Systemen. Da "verwaltet" denn ein Azubi Systemkaufmann die Lizenzen, er führt den Ordner und Liste damit, trägt ein, heftet ab. Natürlich darf ich nicht von einem Fall oder einigen Fällen auf Allgemeingültigkeit schliessen.

 

Ich freue mich jedenfalls immer, deine Beitrge zu lesen.

 

Gruß

 

Edgar

bearbeitet von lefg
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Ob einfach in die Ecke gestellt? Oder aus dem Blick verloren?

 

Ich meine, ein GF, (der wohl automatich Vollkaufmann), sollte zumindest so viel Ahnung haben, zu wissen, da ist etwas Wichtiges, das muss im Auge behalten werden, damit muss ich jemanden beauftragen, der muss mir regelmässig vortragen.

 

Eine geeigneter Person muss auswählt, ausbildet werden, genügend Zeit für die Aufgabe erhalten und die Termine müssen geplant sein. Das ist eigentlich wohl  so zu handhaben wie mit dem Betriebsschutzbeauftragten. Letztendlich trägt der Geschäftführer rechtlich die Verantwortung.

bearbeitet von lefg
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Moin,

ergänzend:

Bei Finanzdienstleistern und Banken, die der BAFIN-Aufsicht unterliegen, gibt es seit geraumer Zeit neue Bestimmungen.

Alle Änderungen in der IT müssen technisch dokumentiert sein, zwecks Nachweis im Worstcase.

D.H., dass eine "Aufzeichnungs-"Software  existieren muss, die das macht, ohne dass  diese "bereinigt" werden kann!
Denke, über kurz oder lang kommt das auch für alles.

Leider bietet Systemcenter von MS diese Auflagen nicht ... nicht wirklich.

Koppelt man diese SW auch mit der Lizenzierungsthematik, wäre man beim Audit fein raus!

 

VG, Franz

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