alpino 10 Geschrieben 7. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 7. Februar 2014 Hallo, folgendes Scenario: - Windows 2003 Terminalserver Server1 - Windows 2008 Domänencontroller Server2 - Windows 2008 Server Server3 - 30 Mitarbeiter eines anderen Unternehmens(erbringt Dienstleistungen für uns) greifen auf den TS zu. Von dort aus nutzen sie eine weitere Software auf Server3. Was brauche ich? klar ist: 1 x Windows Server 2003 Standard und 2 x Windows Server 2008 Standard nicht klar ist: je 30 x Windows 2008 Server CALs und RDS-CALs oder 3 x External Connector Windows(1xWindows2003 + 2xWindows2008) und 1 x External Connector Windows 2008 RDS? Danke Alpino Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 205 Geschrieben 7. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 7. Februar 2014 Hi Alpino, laut PURs ist der ExternalConnector nur zulässig, wenn Ihr keine vertraglichen Verbindungen zu diesen Usern habt, Ergo 30x WIN-CAL, 30x RDS-CALs, dann ist noch die Frage, falls Applikationen auf dem TS genutzt werden, ob diese bei diesen 30 Usern auf deren (30?) Devices ausreichend mit Volumen-Lizenzen lizenziert sind ... Ev. die Nutzung eines SQLs müsste auch geprüft werden ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
alpino 10 Geschrieben 10. Februar 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2014 (bearbeitet) Hallo Franz, danke. Ich vermute, Du beziehst Dich auf folgenden Absatz: „Externe Nutzer“ bedeutet Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind. Wenn ich das so lese, "..die weder noch ...Vertragspartner ... von Ihnen oder Ihren verbundenen ...." bin ich bei Dir. Wenn ich das so lese, "..die weder noch ...Vertragspartner ...vor Ort, von Ihnen oder Ihren verbundenen ...." nicht mehr so ganz, wobei ich persönlich auch eher zur ersten Variante tendiere. Vielen Dank Alpino bearbeitet 10. Februar 2014 von alpino Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2014 Wenn ich das so lese, "..die weder noch ...Vertragspartner ...vor Ort, von Ihnen oder Ihren verbundenen ...." nicht mehr so ganz, wobei ich persönlich auch eher zur ersten Variante tendiere. Du hast den nicht unwichtigen Teil "Erfüllungsgehilfen" unterschlagen. ;) Aber damit du Sicherheit hast: Was genau für "Dienstleistungen" werden denn da von den Mitarbeitern des anderen Unternehmens zu welchem Zweck für euch erbracht? Auf welcher Basis erbringen die Mitarbeiter des anderen Unternehmens diese Dienstleistungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
alpino 10 Geschrieben 10. Februar 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2014 Sie machen das Gleiche wie wir selbst, Kundenkontakt via Telefon und ggf. Beauftragung von weiteren Dienstleistern. Es ist keine Auslagerung, sondern eine Ergänzung, die vertraglich geregelt ist und wir auch bezahlen. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 10. Februar 2014 Melden Teilen Geschrieben 10. Februar 2014 die vertraglich geregelt ist und wir auch bezahlen. Na siehst du. Die Zugriffe von Vertragspartnern dürfen nicht über external connectoren lizenziert werden. Das steht eindeutig in den Produktnutzungsrechten. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
alpino 10 Geschrieben 17. Februar 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2014 Danke :-) sorry, war unerwartet offline für einige Zeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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