zahni 554 Geschrieben 24. März 2014 Melden Teilen Geschrieben 24. März 2014 Hi, k.A., ob das für Euch relevant ist, aber unser Rechtsverdreher meint, wir müssen das ab dem 1.7. umsetzen. Hat hier jemand einen Plan ? Kennt jemand eine valide Lösung, die möglichst unabhängig von einem konkreten Mail-Produkt funktioniert ? Obwohl Abs. 1 DE-Mail nicht vorschreibt, können entsprechende "Behörden-Angebote" auch für Abs. 1 verwendet werden ? Danke Euch im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
micha42 29 Geschrieben 7. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 7. April 2014 (bearbeitet) Hi, hast Du dazu mal etwas Futter? Was muss bis zum 1.7. umgesetzt sein? EDIT: Inhalt gefunden, Termin nicht: § 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung (1) Jede Behörde ist verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen. bearbeitet 7. April 2014 von micha42 Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 7. April 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. April 2014 Danke, wie geschrieben: Unser Rechtsverdreher meint das. Da möchtest Du nicht diskutieren ;) Und, hast Du eine Lösung dafür ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
micha42 29 Geschrieben 7. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 7. April 2014 (bearbeitet) Ich werde mich demnächst mit Zertificon auseinandersetzen. Ich arbeite aber nicht in einer Behörde, in sofern bin ich nicht derekt betroffen. Michael EDIT: Ach ja, zum Inkrafttreten guck mal hier: http://www.buzer.de/gesetz/10834/a184000.htm mitte (3) In Artikel 1 tritt § 2 Absatz 3 und § 14 des E-Government-Gesetzes am 1. Januar 2015 in Kraft. PS: Deine Einstellung zum diskutieren mit Juristen teile ich bearbeitet 7. April 2014 von micha42 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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