monstermania 53 Geschrieben 24. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 Moin, bei uns in der Firma nutzen jetzt einige User einen RDP-Zugriff direkt auf ihre Workstations (Windows 7). Dazu wählen sich die User per VPN ins Netz und starten bei Bedarf Ihren PC per WOL. Sofern die User dafür einen Windows Rechner einsetzten ist die Lizensierungsfrage ja so weit klar. Was ist aber, wenn die User z.B. ein iPad mit Microsoft's RDP-Client einsetzten? Ist das lizenztechnisch erlaubt, oder wird dafür auch eine spezielle Microsoft Lizenz benötigt? Gruß Dirk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 24. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 Schau einfach in die Lizenzbedingungen der installierten Windows-Version. Du findest sie unter C:\Windows\System32\de-de\Licenses. Der Hauptnutzer eines Geräts darf sich auf diesen per RDP von allen Clients verbinden. Andere Nutzer dürfen es von Geräten, auf denen die gleiche Version installiert ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar
monstermania 53 Geschrieben 24. April 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 Sorry, aber mit den Microsoft Lizenzbestimmungen bin ich nicht so fit. Ist finde die Bestimmungen manchmal einfach etwas unklar formuliert, so dass man immer wieder in eine rechtliche Grauzone rutscht. Wie wird ein Hauptbenutzer definiert? Klar bei Rechnern im Office ist die Frage i.d.R. einfach zu beantworten, da der Rechner nur von einem MA benutzt wird. Aber wie sieht es bei Rechnern aus, die z.B. im Dreischichtbetrieb genutzt werden. Dürfen dann die 3 Benutzer diesen Rechner mit einem beliebigen RDP-Client nutzen, die normalerweise an diesem Rechner arbeiten? Sind ja schließlich die Hauptbenutzer... Gruß Dirk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 24. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 Der Hauptbenutzer ist laut Produktnutzungsrechten eindeutig definiert. Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten: „Hauptnutzer“ im Sinne dieses Abschnitts ist der Nutzer, der das Gerät in einem Zeitraum von 90 Tagen mehr als 50 % der Zeit nutzt. Damit ist bei deinem Dreischichtbetrieb keiner der Nutzer ein Hauptbenutzer im Sinne der Lizenzbestimmungen. "Die" Hauptbenutzer eines Rechner kann es also nicht geben sondern immer nur "den einen" Hauptbenutzer eines Rechners. Zitieren Link zu diesem Kommentar
monstermania 53 Geschrieben 24. April 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 Moin, und was bedeutet das jetzt im konkreten Fall. Begehen wir jetzt einen Lizenzverstoß, wenn einer der 3 Benutzer per iPad und RDP-Client auf den PC zugreift!? Klar, wo kein Kläger da kein Richter... Gruß Dirk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 24. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 Begehen wir jetzt einen Lizenzverstoß, wenn einer der 3 Benutzer per iPad und RDP-Client auf den PC zugreift!? Auch dazu gibt es eine klare Regel in den Produktnutzungsrechten: Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA gestattet. Ihr könnt für das IPad eine Windows 7 Lizenz beschaffen und ihm zuweisen (sie muss vorhanden und zugewiesen sein, ausgeführt muss sie nicht werden), oder ihr beschafft für das IPad eine VDA Lizenz und weist sie ihm zu. Alle anderen Varianten sind illegal. Klar, wo kein Kläger da kein Richter... Das hat der Schwarzfahrer auch gesagt bevor er in die Kontrolle geraten ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 24. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 (bearbeitet) BTW: Die Lizenzbedingungen können sich auch zwischen den Beschaffungswegen unterscheiden. Windows 8.1 SB hat z.B. folgende Bedingung (daher mein Hinweis auf den Ort, wo man die Lizenzbedingungen der installierten Version findet): Remotedesktop oder ähnliche Technologien sind für einen einzelnen Nutzer lizenziert, der entweder von einem lokalen Computer oder remote auf diese Software zugreift. Im Sinne dieses Vertrages sind Sie der lizenzierte einzelne Nutzer. Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop auf die Software zuzugreifen, die auf diesem lizenzierten Host-Computer ausgeführt wird. Andere Nutzer sind berechtigt, von einem beliebigen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop jeweils einzeln auf die lizenzierte Software zuzugreifen, die auf diesem Host-Computer ausgeführt wird, jedoch nur, wenn für das Remotegerät zur Ausführung einer Pro-Edition von Windows 8 oder Windows 8.1 eine separate Lizenz besteht. @monstermania: Du könntest die VPN-Einwahl über Radius authentifizieren und darüber nur lizenzierte Geräte rein lassen. Die Debatte "Wo kein Kläger, da kein Richter" willst Du nicht wirklich führen, oder? Du hast den Thread ja gestartet, weil Du den Verdacht hast, dass das eine Lizenzverletzung darstellt und ja, so ist es. bearbeitet 24. April 2014 von Daniel -MSFT- Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 24. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 24. April 2014 Daniel hat selbstverständlich Recht, es gelten die jeweils zu dem Gerät gehörenden Lizenzbestimmungen. Die von mir zitierten Passagen stammen ausschließlich aus den Produktnutzungsrechten und gelten ausschließlich für Volumenlizenzen. Bei allen anderen (OEM/SB, FPP, etc.) gelten die jeweiligen EULAs. Zitieren Link zu diesem Kommentar
monstermania 53 Geschrieben 25. April 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. April 2014 Moin, nein ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion führen. Ich möchte ja gerade sicherstellen, dass wir hier keinen Lizenzverstoß im Unternehmen begehen. Aber, was soll man machen, wenn hier (bei der GF) die Idee aufkommt einzelnen Mitarbeitern während einer längeren Abwesenheit den Zugang zu bestimmten System zu ermöglichen. Der MA kann dann ja mal eben ein iPad mitnehmen und dann per RDP auf seinen Arbeitsplatz zugreifen (so die Idee). Wenn ich dann mit dem Argument komme, dass das aber möglicherweise ein Lizenzvergehen ist, fragt die GF natürlich nach dem Warum! Und ehrlich gesagt ist das ja auch sehr unübersichtlich. a. Ein Mitarbeiter der fast ausschließlich an einem Windows 7 AP arbeitet (Hauptbenutzer) darf problemlos mit einem iPad per RDP darauf zugreifen b. Ein Mitarbeiter, der sich einen Rechner teilt (Schichtdienst) darf sich nicht mit dem iPad per RDP mit diesem Rechner verbinden c. Der Mitarbeiter, der sich einen Rechner teilt (Schichtdienst) darf sich per Notebook per RDP mit diesem Rechner verbinden (sofern auf beiden Rechnern das gleiche BS ausgeführt wird) Das muss ich unserer GF erst mal erklären. Aber ich habe das richtig verstanden: Wir können einfach eine zusätzliche Windows-Lizenz kaufen und die Lizenz dem iPad zuweisen (auf dem Papier). Dann dürfte dieses iPad auch per RDP auf beliebige Windows PC's zugreifen. Das wäre dann ja der einfachste Weg. Gruß und vielen Dank Dirk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 9. September 2014 Melden Teilen Geschrieben 9. September 2014 Aber, was soll man machen, wenn hier (bei der GF) die Idee aufkommt einzelnen Mitarbeitern während einer längeren Abwesenheit den Zugang zu bestimmten System zu ermöglichen. Erkläre ihnen wie es ist. Jetzt weißt du es ja. Wenn ich dann mit dem Argument komme, dass das aber möglicherweise ein Lizenzvergehen ist, fragt die GF natürlich nach dem Warum! Und ehrlich gesagt ist das ja auch sehr unübersichtlich. a. Ein Mitarbeiter der fast ausschließlich an einem Windows 7 AP arbeitet (Hauptbenutzer) darf problemlos mit einem iPad per RDP darauf zugreifen b. Ein Mitarbeiter, der sich einen Rechner teilt (Schichtdienst) darf sich nicht mit dem iPad per RDP mit diesem Rechner verbinden c. Der Mitarbeiter, der sich einen Rechner teilt (Schichtdienst) darf sich per Notebook per RDP mit diesem Rechner verbinden (sofern auf beiden Rechnern das gleiche BS ausgeführt wird) Das muss ich unserer GF erst mal erklären. Kannst du ja jetzt, oder ist dir noch etwas unklar? Aber ich habe das richtig verstanden: Wir können einfach eine zusätzliche Windows-Lizenz kaufen und die Lizenz dem iPad zuweisen (auf dem Papier). Dann dürfte dieses iPad auch per RDP auf beliebige Windows PC's zugreifen. Das wäre dann ja der einfachste Weg. Das ist grundsätzlich richtig. Es darf aber nur auf Windows PCs zugreifen die die gleiche Windows Version ausführen wie die Lizenz die dafür bereitgestellt wurde. Alternativ kannst du für IPads auch Windows VDA Lizenzen bereitstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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