Jump to content

Exchange 2013 SA und Downgrade


Direkt zur Lösung Gelöst von Daniel -MSFT-,
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

  • Beste Lösung

Meines Wissens nach NEIN. Du musst die Lizenzbedingungen der gekauften Version erfüllen, auch wenn Du eine frühere Version stattdessen einsetzt. Ist bei Windows Server und SQL Server genauso. Das sollte auch in den Vertragsbedingungen des Lizenzprogramms gehen. Um welches Lizenzprogramm handelt es sich denn bei Dir?

 

Siehe Enterprise Agreement: 

  • Product Use Rights for earlier versions (downgrade). If Enrolled Affiliateruns an earlier version of a Product other the version that was current on the Enrollment effective date, the Product Use Rights for the version licensed, not the version being run, will apply. However, if the earlier version includes components that are not part of the licensed version, any Product Use Rights specific to those components will apply to Enrolled Affilliate’s use of those components.
Oder Select Plus:
  • Product Use Rights for earlier versions (downgrade). If a Registered Affiliate runs an earlier version of a Product than the version that was current on the Agreement effective date, the Product Use Rights for the version licensed, not the version being run, will apply. However, if an earlier version includes components that are not part of the licensed version, any Product Use Rights specific to those components will to the Registered Affiliate’s use of those components.”

Have fun!
Daniel

bearbeitet von Daniel -MSFT-
Link zu diesem Kommentar
  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

hatte das irgendwie auch so im Kopf wie Norbert, tja :-(

 

Die aktuellen PUR gelten zum Zeitpunkt der Bestellung, auch bei Downgrade. Heißt das, dass ich im Prinzip jede neue PUR daraufhin prüfen muss, ob nicht MS das Lizenzmodell geändert hat und ich eventuell unterlizensiert bin?

 

Ich ahne es schon ....

 

Danke

 

PP

Link zu diesem Kommentar

Man mag mich korrigieren, aber abgesehen von sa, sehe ich das nicht. Denn im Nachhinein kann keine einseitige Vertragsänderung erfolgen. Wenn natürlich sa genutzt wird, dann muss man das logischerweise regelmäßig überprüfen. Wobei dann eben auch durchaus Zeitpunkt der Anschaffung usw. Relevant sind. Würde hier ja bereits öfter mal dokumentiert.

Link zu diesem Kommentar

hi,

bei Volumenverträgen gilt die PUR/ProductList des Kaufdatum der Lizenz.

Sollte es sich zwischenzeitlich verschlechtern,
darf der Kunde entscheiden, welche Regeln für diese Lizenz gelten soll.

 

Klingt sehr komisch, ist aber wirklich so.


Steht in den MBAs oder im Volumenvertrag drin, müsste es bei Bedarf dann suchen ...

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...