NorbertFe 2.027 Geschrieben 30. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 30. April 2014 Hi, Exchange 2013 benötigt für die Lizenzmobilität bekanntermaßen eine aktive SA. Wenn ich ein Downgrade von Exchange 2013 auf Exchange 2010 durchführe, darf ich das dann auch ohne SA mit Lizenzmobilität nutzen, da diese bei Exchange 2010 nicht benötigt wurde? Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
Beste Lösung Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 30. April 2014 Beste Lösung Melden Teilen Geschrieben 30. April 2014 (bearbeitet) Meines Wissens nach NEIN. Du musst die Lizenzbedingungen der gekauften Version erfüllen, auch wenn Du eine frühere Version stattdessen einsetzt. Ist bei Windows Server und SQL Server genauso. Das sollte auch in den Vertragsbedingungen des Lizenzprogramms gehen. Um welches Lizenzprogramm handelt es sich denn bei Dir? Siehe Enterprise Agreement: Product Use Rights for earlier versions (downgrade). If Enrolled Affiliateruns an earlier version of a Product other the version that was current on the Enrollment effective date, the Product Use Rights for the version licensed, not the version being run, will apply. However, if the earlier version includes components that are not part of the licensed version, any Product Use Rights specific to those components will apply to Enrolled Affilliate’s use of those components. Oder Select Plus: Product Use Rights for earlier versions (downgrade). If a Registered Affiliate runs an earlier version of a Product than the version that was current on the Agreement effective date, the Product Use Rights for the version licensed, not the version being run, will apply. However, if an earlier version includes components that are not part of the licensed version, any Product Use Rights specific to those components will to the Registered Affiliate’s use of those components.” Have fun!Daniel bearbeitet 30. April 2014 von Daniel -MSFT- Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.027 Geschrieben 30. April 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. April 2014 Und die frühere Version beinhaltet doch die Komponente "lizenzmobilität" oder seh ich das falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 30. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 30. April 2014 Lizensmobilität ist keine Komponente, sondern ein Nutzungsrecht. Such mal in den Produktnutzungsrechten nach dem Begriff "Komponente", dann siehst, Du, was damit gemeint ist. Das Microsoft .NET Framework, Microsoft Data Access Components oder die Powershell sind z.B. Windows-Komponenten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
alpino 10 Geschrieben 9. Mai 2014 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Hallo zusammen, hatte das irgendwie auch so im Kopf wie Norbert, tja :-( Die aktuellen PUR gelten zum Zeitpunkt der Bestellung, auch bei Downgrade. Heißt das, dass ich im Prinzip jede neue PUR daraufhin prüfen muss, ob nicht MS das Lizenzmodell geändert hat und ich eventuell unterlizensiert bin? Ich ahne es schon .... Danke PP Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.027 Geschrieben 9. Mai 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Ja, du solltest die Verträge die du abschließt vorher lesen. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
alpino 10 Geschrieben 9. Mai 2014 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Naja, so arg ist es nicht. Die Verträge macht der Mutterkonzern .... :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.027 Geschrieben 9. Mai 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2014 Dann solltest du jedesmal die purs lesen wenn sich deine Konfiguration ändern soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar
alpino 10 Geschrieben 12. Mai 2014 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 Nicht nur dann, sondern immer, denn MS könnte ja was an der Lizensierung geändert haben, auf das ich reagieren muss in meinen Bestandssystemen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.027 Geschrieben 12. Mai 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 Man mag mich korrigieren, aber abgesehen von sa, sehe ich das nicht. Denn im Nachhinein kann keine einseitige Vertragsänderung erfolgen. Wenn natürlich sa genutzt wird, dann muss man das logischerweise regelmäßig überprüfen. Wobei dann eben auch durchaus Zeitpunkt der Anschaffung usw. Relevant sind. Würde hier ja bereits öfter mal dokumentiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
alpino 10 Geschrieben 12. Mai 2014 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 Hmm...dann hatte ich das weiter oben wohl doch falsch verstanden. Kaufe ich etwas ohne SA, dann gilt die PUR zum Zeitpunkt der Bestellung, korrekt? Auch, wenn die PURs später aktualisiert werden, braucht mich das für dieses Bestellung des Produkts nicht zu interessieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.027 Geschrieben 12. Mai 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 So sehe ich das. Ich warte dann mal auf andere Aussagen hier. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 12. Mai 2014 Melden Teilen Geschrieben 12. Mai 2014 hi, bei Volumenverträgen gilt die PUR/ProductList des Kaufdatum der Lizenz. Sollte es sich zwischenzeitlich verschlechtern,darf der Kunde entscheiden, welche Regeln für diese Lizenz gelten soll. Klingt sehr komisch, ist aber wirklich so. Steht in den MBAs oder im Volumenvertrag drin, müsste es bei Bedarf dann suchen ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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