Jump to content

Windows Server 2008 R2 ROK übertragbar?


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

wir besitzen zwei WS 2008R2 Datacenter ROK Lizenzen (IBM) für unsere zwei Server. Meineswissend handelt es sich bei den ROK Lizenzen um normale OEM-Lizenzen mit dem Vertriebsweg über einen Partner (hier z.B. IBM). Soweit ich das verstanden habe handelt es sich bei OEM Lizenzen um Voll-Lizenzen, die übertragen werden dürfen.

 

Habe ich das so richtig verstanden? Ist es wichtig, das die neue Hardware wieder von IBM sein muss?

 

In den Servern stecken jeweils zwei Sockel, ich besitze zu dem Blech aber jeweils nur eine ROK Lizenz. Muss ich hier was bei einem neuen Server beachten?

 

Danke für Info ;)

bearbeitet von Nick22
Link zu diesem Kommentar

Die EULA regelt mehrere Dinge:

 

2c. Zuweisung der Lizenz zum Server. Die Softwarelizenz wird dem Server, mit dem die Software vertrieben wurde, dauerhaft zugewiesen...

19. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie dürfen die Software nur mit dem lizenzierten Server, dem COA Label, diesem Vertrag und CALs direkt an Dritte übertragen....

26. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte....

 

Der Punkt 26 interessiert mich viel mehr. Schließlich sind auch bei den Windows Client EULAs nicht alle Punkte nach deutschem Recht zulässig. Hier spielt das BGH Urteil von 2000 rein. Gilt das auf für Server OS? Es besteht kein OPEN-Vertrag, sondern wir haben die Lizenz mit der Hardware gekauft.

Link zu diesem Kommentar

2c. Zuweisung der Lizenz zum Server. Die Softwarelizenz wird dem Server, mit dem die Software vertrieben wurde, dauerhaft zugewiesen...

19. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie dürfen die Software nur mit dem lizenzierten Server, dem COA Label, diesem Vertrag und CALs direkt an Dritte übertragen....

26. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte....

Na ist doch eindeutig oder?

Der Punkt 26 interessiert mich viel mehr. Schließlich sind auch bei den Windows Client EULAs nicht alle Punkte nach deutschem Recht zulässig.

Aha, woher hast du diese Information?

Hier spielt das BGH Urteil von 2000 rein.

Inwiefern? Welcher Punkt aus diesem Urteil genau soll den da mit rein spielen?

Gilt das auf für Server OS?

Gilt was für das Server OS?

Link zu diesem Kommentar

Hallo Dr. Melzer,

 

was Microsoft schreibt interessiert mich erst im zweiten Schritt.

 

BGH-Urteil von 2000 erklärt einen zwingenden Verkauf inkl. Hardware von vergünstigten OEM Lizenzen als nichtig. Übrigens, der Kauf meiner Hardware und der ROK-Lizenzen gehen nicht über den gleichen Kaufvertrag, wurden also "eigentlich" nicht zusammen gekauft. Außerdem beschreibt das BGH-Urteil das der Hersteller den weiteren Verkauf eines Werkstück, welches einmal Verkauft wurde, nicht mehr einschränken darf. Zutat: "Ist ein Werkstück jedoch einmal mit Zustimmung des Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden."

Für mich ist das deutlich eindeutiger!

 

Warum spielt das hier rein? Ich habe die Software legal erworben und darf diese weiterveräußern. Und dies auch ohne die Hardware mit verkaufen zu müssen (bzw. Hardware verschrotten). Ich habe Installations-CD's und den CAL Aufkleber in einer Tüte und nicht auf dem Blech.

 

Mir ist klar, das es eine Grauzone ist und notfalls Anwälte dies klären müssten, aber ich denke das sollten wir hier nicht diskutieren. Vorhandene Windows 7-SB Lizenzen dürfen auch problemlos weiterverkauft werden (Bevor wieder kommt: Wer sagt denn sowas? Unsere Anwälte ;) )

 

Die Frage von mir ist eher, ist eine ROK Lizenz einer OEM Lizenz gleichzusetzen?

Link zu diesem Kommentar

was Microsoft schreibt interessiert mich erst im zweiten Schritt.

Das sollte dich aber im ersten Schritt interessieren denn Microsft ist der Lizenzgeber.

BGH-Urteil von 2000 erklärt einen zwingenden Verkauf inkl. Hardware von vergünstigten OEM Lizenzen als nichtig. Übrigens, der Kauf meiner Hardware und der ROK-Lizenzen gehen nicht über den gleichen Kaufvertrag, wurden also "eigentlich" nicht zusammen gekauft. Außerdem beschreibt das BGH-Urteil das der Hersteller den weiteren Verkauf eines Werkstück, welches einmal Verkauft wurde, nicht mehr einschränken darf. Zutat: "Ist ein Werkstück jedoch einmal mit Zustimmung des Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden."

Aha... Und wo genau in welchem Urteil (bitte mit Aktenzeichen) steht das?

Warum spielt das hier rein? Ich habe die Software legal erworben und darf diese weiterveräußern.

Das ist ein Irrtum, du hast keine Software erworben, sondern lediglich das recht sie zu nutzen. Lies mal die Lizenzbedingungen der Software durch.

Und dies auch ohne die Hardware mit verkaufen zu müssen (bzw. Hardware verschrotten). Ich habe Installations-CD's und den CAL Aufkleber in einer Tüte und nicht auf dem Blech.

Wer sagt das?

Mir ist klar, das es eine Grauzone ist und notfalls Anwälte dies klären müssten, aber ich denke das sollten wir hier nicht diskutieren. Vorhandene Windows 7-SB Lizenzen dürfen auch problemlos weiterverkauft werden (Bevor wieder kommt: Wer sagt denn sowas? Unsere Anwälte ;) )

Seit wann bestimmen Anwälte was rechtens ist und was nicht. IMHO dürfen das nur Richter machen.

Die Frage von mir ist eher, ist eine ROK Lizenz einer OEM Lizenz gleichzusetzen?

Inwiefern gleichzusetzen? In der Nutzung? Im Funktionsumfang? Im Geschmack?

Link zu diesem Kommentar

Sehe es wie du willst. Vielleicht schreibt ja noch jemand anderes hier rein ;)

 

Edit: Zu deinen Fragen:

 

Steht alles im OEM-Urteil von 2000 Seiten 1ff... Einfach lesen ;)

 

Das Nutzungsrecht ist aber nicht zeitlich eingeschränkt was dazu führt, das es wie ein Kaufgegenstand behandelt werden kann, ohne das eigentliche Produkt zu ändern. Also ist eine Weiternutzung möglich... http://www.zdnet.de/41522985/experten-interview-zur-rechtslage-bei-microsofts-oem-lizenzen/ bei 50%... Zitat:

 

"Bei der heutigen Kommunikation geht der private Anwender doch davon aus, dass er das Programm wirksam erworben hat und darüber dann nach Gutdünken verfügen darf. Das ist ähnlich wie bei einem Buch: Auch daran erwirbt man mit dem Kauf die Nutzungsrechte. Das klingt zunächst einmal gut, aber was bedeutet es? Zum Beispiel, dass man es lesen, ausleihen oder weiterverkaufen darf. Es heißt aber nicht, dass man den Inhalt beliebig weiterverwenden oder es beispielsweise ohne weiteres vermieten darf."

 

 

Meine Anwälte sagen mir, das der Verkauf der SB-Liezenzen kein Problem darstellt. Wenn jemand (MS) etwas anderes behauptet muss er klagen. Ich sage ja nicht das die Anwälte Gesetze machen, sie arbeiten nur mit exestierenden Prozessen und haben da keine Bedenken gegen MS zu prozessieren. 

 

Aber zu meiner Frage nochmal. Sind ROK-Lizenzen den OEM Lizenzen gleichzusetzen? Ich verstehe OEM Lizenzen als Erstausrüsterlizenzen die vergünstigt an die Reseller verkauft werden. Diese dürfen ja auch ohne Hardware weiter verkauft werden. Die ROK-Lizenzen sind für mich OEM Lizenzen mit BIOS-Lock.

bearbeitet von Nick22
Link zu diesem Kommentar

Ganz so einfach ist das nicht, OEM Software, die mit einem PC verkauft wird kann durchaus dauerhaft an den PC gebunden sein, das wurde bisher auch noch nicht von einem deutschen Gericht bezweifelt. Das von Dir genannte Urteil betrifft zwar das Trennen von OEM Software, die an einen PC gebunden ist, allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt keine OEM Software, die ohne PC erwerbbar war.

 

Das ist dank des genannten Urteils heute jedoch der Fall und dabei handelt es sich um die auch von Dir angesprochenen SB Lizenzen. Auch die Aussagen im ZDNET Artikel halte ich für stark relativ und nicht unbedingt pauschal anwendbar. Es gibt schlicht kein passendes Urteil und Verfahren und solange sind zumindest die Teile der EULA die dem hiesigen Gesetzen genügen auch gültig bis ein Gericht etwas anderes feststellt.

 

Sollte es aufgrund der Argumentation des Herrn Meisterernsts zB zu einer Nachzahlung durch Microsoft wegen Unter- oder Falschlizenzierung kommen, so würde ich sehr stark schätzen, dass dieser mit genau dem Argument, dass es sich dabei lediglich um eine juristische (Fehl-)Einschätzung handele, jegliche Kostenübernahme ablehnen dürfte.

 

Mal einige Urteile zu OEM Software:

 

http://www.jurablogs.com/topic/oem

 

Ganz interessant zB für Deine Fragestellung:

 

http://www.jurablogs.com/2011/10/06/bgh-markenrechtsverletzung-urspruenglich-computer-angebrachte-echtheitszertifikate-zusammen

 

Grüsse

 

Gulp

Link zu diesem Kommentar

Hey Nick 22,

 

ich befürchte, dass Dr. Melzer ungern diskutiert ;-)

 

Dein angeführtes Beispiel und das vielzitierte Urteil aus dem Jahre 2000 (Aktenzeichen: I ZR 244/97, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=22588&anz=25&pos=9&Frame=4&.pdf)  bezieht sich auf den grundsätzlichen Vertrieb von Lizenzen. Setzt also eine Stufe vor deiner Problematik an. Die System Builder Lizenzen (eigentlich vorgesehen für "System Builder", also PC Ausrüster) mussten folglich auch für jedermann erwerblich sein (Erschöpfungsgrundsatz).

 

Systembuilder Lizenzen darfst du also erst einmal grundsätzlich erwerben - nicht mehr und nicht weniger.

 

Wenn du einen PC mit einer Systembuilder ausstattest, müssen die Lizenzbedinungen des Herstellers berücksichtigt werden (http://oem.microsoft.com/public/sblicense/sb_licenses_win/windows_8.1_oem_system_builder_license_german.pdf)

 

Unter 6. findest du die Bedingung:

 

6. COA Label (Certificate of Authenticity). Sie müssen 
das COA vorne am, oben auf, seitlich am oder auf der 
Rückseite des Kundensystemgehäuses anbringen. 
 
Ein Ablösen und möglicherweise Verkauf der SB + COA ist nicht gestattet. Das wurde auch in einem BGH Urteil (I ZR 6/10) festgestellt:
 
 
Zurückzuführen ist das Urteil nicht auf das UrhG sondern auf das MarkenG.
 
VG
UpgAdv
Link zu diesem Kommentar

Dr.  Melzer  disskutiert nicht, sondernn nennt  Dir nach besten Wissen und Gewissen nachvollziehbare Informationen. Eine Rechtsberatung findet hier  nicht statt.

 

Zum Urteil und  zum wiederholten Mal: Im Urteil steht nirgendwo, dass ein Käufer das COA vom Gehäuse abkratzen und getrennt weiterverkaufen darf.

Hier ging es um OEM.Lizenzen, die nie Kontakt zu einem PC hatten sondern von einem OEM-Partner einzeln verkauft worden sind.

Wenn der Kunde nach  diesem Urteil einen PC mit  Windows kauft, kann er den PC mit diesem Windows später weiterverkaufen. Aber nicht  die Lizenz einzeln.

 

Zu den COA bei SB-Versionen meine persönliche Meinung: Das verstehe ich  als Bitte aber nicht als Vertragsgegenstand ;)

Allerdings sind die meisten verkauften Lizenzen eben  keine SB- sondern  OEM-Versionen. Die Quelle diese  Lizenzen ist mitunter zweifelhaft, die die  PC-Fritz Geschichte lehrt.

Aktuell würde ich  von DELL-OEM-Versionen eher die Finger lassen. Deren COA's haben vermutlich auch nie einen PC, Dell oder  Microsoft ;) gesehen.

 

Bei der Frage ging es aber um die  ROK-Lizenzen für 2008

 

Zu ROK's steht  hier was:  http://h20195.www2.hp.com/v2/GetPDF.aspx/4AA4-3787ENW.pdf

bearbeitet von zahni
Link zu diesem Kommentar

Wir besitzen zwei WS 2008R2 Datacenter ROK Lizenzen (IBM) für unsere zwei Server. Meineswissend handelt es sich bei den ROK Lizenzen um normale OEM-Lizenzen mit dem Vertriebsweg über einen Partner (hier z.B. IBM).

 

Grundsätzlich muss man hier einmal einhaken. Bei Windows Server 2008 R2 Datacenter sahen die Lizenzbedingungen vor, dass die Hardware über zwei physikalische CPUs verfügen muss. Nicht nur Sockel, sondern tatsächliche CPUs. Dafür braucht es dann auch Zwei-CPU-Datacenter-Lizenzen pro Server. Ihr seid hier, nach Deiner Darstellung, schon bisher massiv unterlizenziert, wenn ihr nur eine CPU pro Server eingebaut und lizenziert habt.

 

Soweit ich das verstanden habe handelt es sich bei OEM Lizenzen um Voll-Lizenzen, die übertragen werden dürfen.

 

Bei OEM-Lizenzen ist der OEM Dein Vertragspartner. Daher musst Du in dessen Lizenzbedingungen reinschauen.

 

 Hier spielt das BGH Urteil von 2000 rein.

 

Das Urteil betraf das Debundling von Hardware- und Software-Bundles vom Verkäufer vor dem Verkauf. Weil das Bundle in den Verkehr gebracht wurde, darf der Verkäufer es vor dem Verkauf entbundlen. Das Urteil wird zwar gern und oft zitiert, trifft aber in den wenigsten Fällen tatsächlich zu.

 

In den (neuen) Servern stecken jeweils zwei Sockel, ich besitze zu dem Blech aber jeweils nur eine ROK Lizenz. Muss ich hier was bei einem neuen Server beachten?

 

Schau in die Lizenzbedingungen zu Windows Server 2008 R2 rein. Meines Wissens brauchst Du nicht nur zwei Sockel, sondern auch zwei CPUs in jedem Server und musst zwei CPU-Datacenter-Lizenzen jedem Server zuweisen.

 

Ich schreibe DIr hier nur meine Meinung - das ist keine Rechtsberatung.Genau kann Dir das in Deutschland aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nur ein Anwalt sagen. 

 

Have fun!

Daniel

bearbeitet von Daniel -MSFT-
Link zu diesem Kommentar

Nick22 bat mich darum dass er noch abschließend etwas kommentieren darf. Dem Wunsch möchte ich nachkommen. Hier ist sein abschließender Kommentar:

 

Danke für eure Infos.

 

Zu Gulp/UpgAdv:

Zitat OEM-Urteil: "Ist ein Werkstück jedoch einmal mit Zustimmung des Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden."

<--- Das heiß für mich, das der Verkauf grundsätzlich erlaubt ist, wenn nicht gegen andere Bestimmungen verstoßen wird. Hier ist u.a. das entfernen des COA gemeint, was nicht erlaubt ist. Es bedeutet allerdings, dass wenn ich eine OEM-Version kaufe, darf ich diese weiterverkaufen (Wenn diese über einen regulären und legalen Vertriebsweg gekauft worden ist, also keine gelabelten OEMs). Nicht mehr und auch nicht weniger.

 

Zu zahni:

Dr. Melzer "beschreibt" seine Ausführungen nicht, was einen wissbegierigen ITler nicht ausreicht ;) Wenn man von mir erwartet alle Informationen mit Quellen zu versehen, darf ich dann nicht auch erwarten von Antworten auch eine gewisse Begründung zu bekommen? Ich habe ja von den weiteren Antwortern (also von euch) Begründungen bekommen, bin ja damit zufrieden :)

Wir nutzen die "richtigen" SB's die man natürlich auch nicht für 50€ bekommt, ich denke da sind wir sauber :)

 

Zu Daniel:

Habe doch gar nicht geschrieben das ich nur eine CPU eingebaut habe, vielleicht war es etwas missverständlich: Pro Blech 2 Sockel/CPU, und nur eine Lizenz. Korrekterweise handelt es sich um WS2008R2 IBM ROK 2CPU-Lizenzen. Jeder Server hat 2 CPUs und eine Lizenz. Also keine Unterlizensierung :) Die Frage ob etwas zu beachten ist bezog sich auf einen evtl. neuen Server, hat sich aber erledigt.

 

Thema Rechtsberatung: Ich erwarte von keinem von Euch eine Rechtsberatung. Ob ich etwas tue was legal/illegal oder eine Grauzone ist, wo die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, ist muss ich selber wissen. Ob ich nun das Risiko in Kauf nehme ist mein Ding.

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...