mbessmann 10 Geschrieben 5. Juni 2014 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2014 (bearbeitet) Hallo Forum, wir führen zurzeit mit einem Dienstleister ein Lizenzaudit für Microsoft-Lizenzen durch. Dabei wurde eine wichtige Frage aufgeworfen. Dabei geht es um die Berechtigung zum Kauf von Lizenzen für Bildungseinrichtungen. Der Dienstleister kann oder will mir für folgenden Sachverhalt keine konkrete schriftliche Auskunft erteilen: Mein Arbeitgeber kommt aus dem öffentlichen Sektor und wir nehmen Teil am Microsoft-Rahmenvertrag des BMI. Nun haben wir noch eine eigene private und staatlich anerkannte Hochschule. Sie ist eine 100%-ige Tochter von uns und erfüllt die Voraussetzungen zur Teilnahme am Lizenzprogramm für Bildungseinrichtungen. Aus historischen Gründen unterhält die Hochschule aber keine eigene IT-Infrastruktur, sondern nutzt die meines Arbeitsgebers. Es ist physikalisch und logisch ein Netzwerk, wir nutzen ein gemeinsames VMware-Cluster und zusammen ein AD. Nun die Frage: ist es mit Microsofts Lizenzrecht konform, wenn wir für die Server und Clients der Hochschule die sehr günstigen Bildungslizenzen einkaufen oder muss die IT-Infrastruktur strikt getrennt sein? Der Dienstleister sagt zwar, dass die Netze getrennt sein müssen, kann aber keine Aussage treffen, wie die Trennung genau aussehen muss. Die letzte Aussage, die ich habe war, dass "die Cluster getrennt sein SOLLTEN". Erstmal meint sie nicht das VMware-Cluster, konnte aber nicht sagen, was sie damit meint und dann hilft das Wort "SOLLTE" ja auch nicht wirklich weiter. Muss das Netzwerk beispielsweise physikalisch getrennt sein oder reichen VLANs, müssen getrennte VMware-Cluster her oder reicht es, wenn wir von unseren 6 ESXi-Hosts einen rein für die Hochschule nutzen? Oder ist die Aussage, dass eine Trennung stattfinden muss, schon falsch? Ich habe im Internet noch keine Antwort gefunden. Kann einer von euch sagen, wie es aussieht? Gerne engagieren wir auch einen weiteren Dienstleister, der auch wirklich Ahnung hat und uns sagt, was Sache ist. Einen zu finden ist aber gar nicht so einfach... Vielen Dank für eure Mühe Marco Edit: Eine Ergänzung habe ich noch. Es geht hier nur um die Mitarbeiter der Hochschule. Die Rechner der Seminar- und Schulungsräume befinden sich bereits in einem komplett eigenen Netzwerk. bearbeitet 5. Juni 2014 von mbessmann Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 5. Juni 2014 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2014 (bearbeitet) Hallo Marco, am Ende des Tages geht es immer nur ums Geld.Wenn man dies sich immer wieder vor Augen hält, dann wird Lizenzieren etwas einfacher.Wenn das mit der Trennung der Server nach Hochschule (HS) und "Rest" wirklich nachweisbar geht,dann kann man das sicherlich machen, was ich aber etwas bezweifele .. Einfach ist, wenn Du die Server via BMI-Vertrag beschaffst. Da die HS-Nutzer ja zu 100% deinem Arbeitgeber gehören dürfen die ja auf die (teureren) Server-Lizenzen zugreifen. Für die 2 Gruppen werden die CALs aus dem jeweiligen bezugsberechtigten Vertrag gekauft,also für die HS aus dem Academic-Vertrag und für die BMI-ler aus dem BMI-Vertrag. Dies gilt z.B. auch für Applikationen, wie Office oder so, die auf einem TS bereitgestellt werden.Sind die Devices aus Academic- und BMI-Vertrag sauber lizenziert reicht einOffice auf dem TS, das mit einem BMI-Vertrags-Key freigeschaltet wurde.Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich hierbei ein erfahrener Microsoftler bzw. KPMG-Prüferabsichtlich eine blutige Nase holen will. Und das Thema mit dem Ausschließen(via Script) von nicht lizenzierten Deviceswurde ja heute schon von mir beantwortet/kommentiert. Edit: zu deinem "Edit": ich habe gerad noch mal in den Select-Verträgen nachgeschaut: Ob Academic- oder BMI-Select > für reine Schulungs- und somit auch Seminarräumen, darf man jeweils kostenfrei 20 Lizenzen "eines Produktes" dort installieren, und genau genommenheißt das , das ein Office-Std ein eigenes Produkt ist, genauso, wie ein Office-Pro !Wenn man also nicht mehr als insgesamt 40 so zusammengestellte Office-Lizenzenaus dem teureren BMI-Vertrag installiert, dann ist man legal ... Und wenn das nicht ausreicht, dann lizenziert man ausschließlich für die HS-User einen eigenen Schulungsraum, mit wiederum maximal 40 Lizenzen, wie oben beschrieben, aber aus dem Academic-Select-Vertrag.Sollte reichen, oder? VG, Franz bearbeitet 5. Juni 2014 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
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