magheinz 110 Geschrieben 1. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 1. Juli 2014 hallo, hoffentlich könnt ihr meine Verwirrung auflösen. Mein Lizenzberater sagt das ich, wenn ich ein Windows virtualisere zwingend SA oder VDA benötige. Unabhängig davon wie die Virtualisierung aussieht. Konkret will ich auf einem Linuxrechner VMware Workstation installieren und darin ein Windows laufen lassen. Benötige ich dafür jetzt SA/VDA oder gilt das als die eigentliche Windowsinstallation? Ist das abhängig von der Windows Edition (home, professionel. ultimate etc)? Alles was ich finde bezieht sich auf VDI und den Zugriff per RDP. Ich möchte aber direkt die VMwarekonsole nutzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 1. Juli 2014 Mein Lizenzberater sagt das ich, wenn ich ein Windows virtualisere zwingend SA oder VDA benötige. Unabhängig davon wie die Virtualisierung aussieht. Wie begründet er das? Konkret will ich auf einem Linuxrechner VMware Workstation installieren und darin ein Windows laufen lassen. Was genau hast du denn damit vor. Handelt es sich um einen lokalen Rechner? Ist er in einer Domäne? etc... Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 1. Juli 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Juli 2014 (bearbeitet) Wie begründet er das? eigentlich gar nicht. Er verweist einfach auf die VDA-Lizenzen. Die eigentliche Frage von mir war nach Win7 in einem vspherecluster. Da hiess es auf jeden Fall VDA! Die zweite Frage war dann nach einem Windows in einer VMware Workstation: Antowrt: Das ist lizenztechnisch das gleiche. Was genau hast du denn damit vor. Handelt es sich um einen lokalen Rechner? Ist er in einer Domäne? etc... Da interessieren mich jetzt folgendes: 1. Linuxrechner als Domainmitglied + virtuelles Windows als Domainmitglied. Window7 ist eine Volumenlizenz aus einem Selectvertrag leider ohne SA. 2. Linuxrechenr ist kein Domainmitglied +windows wie bei 1. 3. Linux und Windows sind keine Domainmitglieder. Windows ist eine Homevariante. Macht 1. und 2. wirklich einen Unterschied? bearbeitet 1. Juli 2014 von magheinz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 1. Juli 2014 In einem Cluster benötigst du zwingend SA wegen der Lizenzmobilität. Wenn du eine reine lokale Installation hast die auf ein physisches Gerät beschränkt ist und deine Lizenz virtualisieren zulässt benötigst du keine SA. Aber erzähl doch mal was du denn da konkret vor hast und was du damit erreichen willst. Warum willst du das Windows auf einem Linux virtualisieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 1. Juli 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Juli 2014 (bearbeitet) Warum ich das virtualisieren will? Weil ich primär Linux nutze und nur ab und an Windows benötige zum Testen. Da ist die vmware-snapshotfunktionalität eine geniale Sache. Die Frage ob meine Lizenz virtualisieren zulässt ist spannend. Welche Lizenzen lassen das denn zu?= bearbeitet 1. Juli 2014 von magheinz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 1. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 1. Juli 2014 Die Frage ob meine Lizenz virtualisieren zulässt ist spannend. Welche Lizenzen lassen das denn zu?= Auf Alle Fälle Volumenlizenzen. Was hast du denn für eine Lizenz? Wenn es erlaubt ist steht das so explizit in den Nutzungsbedingungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
jostrn 13 Geschrieben 2. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 2. Juli 2014 Wenn es erlaubt ist steht das so explizit in den Nutzungsbedingungen. Z.B. in der Windows 7 Professional FPP EULA, siehe http://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/UseTerms/default.aspx: 3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE. [...] d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. [...] Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 2. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 2. Juli 2014 Jetzt musst Du "lizensierten Computer" und " nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems" definieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 2. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 2. Juli 2014 Jetzt musst Du "lizensierten Computer" und " nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems" definieren. Lizenzierter Computer: Lizenziertes Gerät ist das jeweilige physische Hardwaresystem, dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separates Gerät betrachtet. Für "virtuelles Hardwaresystem gibt es keine Definition von MS. Damit ist aber eindeutig eine virtuelle Maschine gemeint die auf dem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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