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„Verschieben“ einer Server-Lizenz


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Hi,

meine Frage zu der lizenzrechtlichen / technischen Thematik.

Technisch habe ich so gut wie kaum eine Ahnung, sorry! :rolleyes:

 

Laut den PURs … WIN-SVR
> lizenzrechtlich wird die Lizenzmobilität nicht erlaubt, auch nicht durch eine ev. SA.
(Ausnahmen: nach 90 Tagen, bzw. sofort bei einem dauerhaften Defekt)
Des Weiteren darf ich Bestandteile einer Lizenz nicht auf 2 separaten Hardware aufteilen.

 

Meine lizenzrechtliche  Frage: Ist die Erlaubnis zur virtuellen OSE dann so zu verstehen,
dass die vOSE zu einem Bestandteil der Lizenz wird? (Vergleich: Office besteht u.a. aus dem Excel und dem Word und man darf nicht aus dieser Lizenz das Word auf dem einen PC installieren und das Excel aus derselben Lizenz auf einem anderen PC installieren).
Somit dürfte man ja eigentlich eine vOSE nie auf eine andere Hardware verschieben…

 

Meine technische Frage dazu: Was passiert beim „Verschieben“ technisch?
Wenn ich ein WIN-SVR-Image verschiebe, verschiebe ich wirklich physisch das komplette Image, oder generiere ich nur vorab ein 1:1-Image auf dem Ziel-Server und lasse das „alte“ Image auf dem Start-Server und verändere beim „Verschieben“ nur die „Verknüpfungen/Bezüge auf den Ziel-SVR“?

 

Bei einem Exchange-SVR … verschiebe ich wirklich physisch das komplette Image aus
WIN-SVR+ Exchange-SVR, oder verschiebe ich nur den Exchange-SVR auf den Ziel-SVR und dort auf ein „bereit stehendes“ WIN-SVR-Image
… und verändere beim „Verschieben“ nur die „Verknüpfungen/Bezüge auf den Ziel-SVR“?

 

Ich kann mir z.Zt. nur vorstellen, dass ich wirklich das Ursprungs-Image physisch verschiebe …
…aber dann würde ich ja die verbotene Lizenzmobilität für die WIN-SVR-Lizenz ausüben …

 

Danke für eure verständliche Erklärung und Unterstützung!

 

VG, Franz

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Laut den PURs … WIN-SVR

> lizenzrechtlich wird die Lizenzmobilität nicht erlaubt, auch nicht durch eine ev. SA.

(Ausnahmen: nach 90 Tagen, bzw. sofort bei einem dauerhaften Defekt)

Des Weiteren darf ich Bestandteile einer Lizenz nicht auf 2 separaten Hardware aufteilen.

 

Meine lizenzrechtliche  Frage: Ist die Erlaubnis zur virtuellen OSE dann so zu verstehen,

dass die vOSE zu einem Bestandteil der Lizenz wird? (Vergleich: Office besteht u.a. aus dem Excel und dem Word und man darf nicht aus dieser Lizenz das Word auf dem einen PC installieren und das Excel aus derselben Lizenz auf einem anderen PC installieren).

Somit dürfte man ja eigentlich eine vOSE nie auf eine andere Hardware verschieben…

Das Recht die OSE auszuführen ist teil der Lizenz, nicht das OSE selbst.

 

Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten:

 

Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.

  • Sie müssen jede Lizenz einem einzelnen Server zuweisen.
  • Sie sind berechtigt, für jede Lizenz eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware auf dem Lizenzierten Server entweder in einer Physischen oder in einer Virtuellen OSE auszuführen.

Die Lizenz beinhaltet das Recht ein OSE auszuführen. Das eigentliche OSE (deine virtuelle Serverinstallation) ist etwas anderes.

 

Meine technische Frage dazu: Was passiert beim „Verschieben“ technisch?

Wenn ich ein WIN-SVR-Image verschiebe, verschiebe ich wirklich physisch das komplette Image, oder generiere ich nur vorab ein 1:1-Image auf dem Ziel-Server und lasse das „alte“ Image auf dem Start-Server und verändere beim „Verschieben“ nur die „Verknüpfungen/Bezüge auf den Ziel-SVR“?

 

Bei einem Exchange-SVR … verschiebe ich wirklich physisch das komplette Image aus

WIN-SVR+ Exchange-SVR, oder verschiebe ich nur den Exchange-SVR auf den Ziel-SVR und dort auf ein „bereit stehendes“ WIN-SVR-Image

… und verändere beim „Verschieben“ nur die „Verknüpfungen/Bezüge auf den Ziel-SVR“?

 

Ich kann mir z.Zt. nur vorstellen, dass ich wirklich das Ursprungs-Image physisch verschiebe …

…aber dann würde ich ja die verbotene Lizenzmobilität für die WIN-SVR-Lizenz ausüben …

 

Du darfst das OSE (nicht teil der Lizenz) mit dem Recht es auszuführen (teil der Lizenz) verwechseln.

 

Ein Beispiel:

 

Du hast zwei Server aber nur eine Server 2012 Lizenz. Auf Server1 läuft dein OSE mit Server 2012. Die Lizenz 8und damit das Recht die OSE auszuführen) ist Server 1 zugewiesen. Damit ist Server1 das lizenzieret gerät, auf welchem du dein OSE mit Server 2012 ausführen darfst.

 

Server2 ist kein lizenziertes gerät und darf deswegen dein OSE mit Server 2012 (mal abgesehen von den bekannten Ausnahmen) nicht ausführen.

 

Ein weiteres Beispiel:

 

Du hast zwei Server und zwei Server 2012 Lizenzen. Auf Server1 läuft dein OSE mit Server 2012. Die Lizenzen (und damit das Recht die OSE auszuführen) sind jeweils einem Server zugewiesen. Damit ist jeder der beiden Sever ein lizenziertes gerät, auf welchem du dein OSE mit Server 2012 ausführen darfst.

 

Fällt Server1 aus darfst du dein OSE sofort auf Server2 ausführen, da er für das Ausführen eines OSE lizenziert ist, aber noch keines ausführt.

 

Ist so etwas ähnliches wie Lizenz Mobilität.

 

Noch ein Beispiel:

 

Du hast zwei Server und zwei Server 2012 Lizenzen. Auf Server1 läuft dein OSE mit Server 2012. Auf Server2 läuft ebenfalls ein OSE mit Server 2012. Die Lizenzen (und damit das Recht die OSE auszuführen) sind jeweils einem Server zugewiesen. Damit ist jeder der beiden Sever ein lizenziertes Gerät, auf welchem du dein OSE mit Server 2012 ausführen darfst und auch machst.a

 

Fällt Server1 aus darfst du dein OSE nicht auf Server2 ausführen, da er zwar für das Ausführen eines OSE lizenziert ist, aber bereits eines ausführt.

 

Das ist der Unterschied zur Lizenz Mobilität. Die Lizenz zum ausführen des OSE von Server 1 bleibt bei Server1 (da sie nicht mobil ist). Da Server2 zwar ebenfalls die Lizenz zum ausführen eines OSE hat, aber bereits eines ausführt bleibt das OSE von Server1 ohne lizenzierten Host und daarf nicht ausgeführt werden.

 

 

Verständlich?

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Nett, wie Ihr mir das schonend beibringt ! :p

 

Wichtig für mich war die Aussage, dass eine vOSE kein Lizenzbestandteil ist, sondern "nur" ein Recht.

Wenn also der Ziel-SVR ausreichend "freie" vOSE" besitzt, darf man die komplette vOSE auf den Ziel-SVR legal verschieben.

 

Praxisnah ist dann wohl auch, dass man dann die SVR auch besser mit WIN-DataCenter-Lizenzen bestück/lizenziert,

um nicht in zahlenmäßig in Schwierigkeiten zu geraten.

 

Und Danke für die verständliche Erläuterung!

 

VG, Franz

 

Ups, das war mein Beitrag Nr.  1.000 ! :thumb1:

bearbeitet von lizenzdoc
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Nett, wie Ihr mir das schonend beibringt ! :p

So sind wir halt, wenn noch Kaffee da ist. ;)

 

Praxisnah ist dann wohl auch, dass man dann die SVR auch besser mit WIN-DataCenter-Lizenzen bestück/lizenziert,

um nicht in zahlenmäßig in Schwierigkeiten zu geraten.

Naja, kann man recht schnell ausrechnen. In einem Cluster aus zwei Knoten kann man mit ca. je 7 Standard Lizenzen statt 2 DC Lizenzen leben, wenn man nicht mehr als 14 VMs betreiben will. ;) Ist in dem Fall ausnahmsweise relativ easy zu rechnen.

 

Ups, das war mein Beitrag Nr.  1.000 ! :thumb1:

Glückwunsch. :)

 

Bye

Norbert

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Damit dein letztes Beispiel "praxisnaher" ist, müßtest du auf jedem Server 2012 (Standard vorausgesetzt) zwei OSEs mit 2012 ausführen. Denn ansonsten könnte er, da das Lizenzrecht zwei OSEs gestattet, sehr wohl die eine OSE von dem jeweils anderen lizenzierten Gerät ausführen. ;)

Es ging ja nur um das Verständnis. Abhängig davon wie viele Ausgeführte OOSEs deine Lizenz gestattet kannst du auch mehr als ein OSE pro lizenziertem Server ausführen.

 

 

Nett, wie Ihr mir das schonend beibringt ! :p

Keine Ursacche, machen wir doch gerne. ;)

 

Wichtig für mich war die Aussage, dass eine vOSE kein Lizenzbestandteil ist, sondern "nur" ein Recht.

Wenn also der Ziel-SVR ausreichend "freie" vOSE" besitzt, darf man die komplette vOSE auf den Ziel-SVR legal verschieben.

Das hast du nicht richtig verstanden...

 

Ein OSE ist einfach eine Betriebssysteminstallation. Mit der kannst du erst mal nicht viel anfangen, außer sie als Image auf einem Datenträger zu speichern und in den Schrank zu legen.

Mit der Windows Lizenz bekommst du das Recht dieses OSE auf einem Server (Hardware) auszuführen. Das Recht das OSE auszuführen ist Bestandteil der Lizenz, nicht das OSE selbst.

 

Wenn also der Ziel-SVR ausreichend ungenutzte Rechte zum ausführen von OSES besitzt, darf man das komplette OSE auf den Ziel-SVR legal verschieben.

 

Logisch?

 

 

Praxisnah ist dann wohl auch, dass man dann die SVR auch besser mit WIN-DataCenter-Lizenzen bestück/lizenziert,

um nicht in zahlenmäßig in Schwierigkeiten zu geraten.

Ist abhängig vom Anwendungszweck das Beste.

 

Und Danke für die verständliche Erläuterung!

Wie immer gerne. ;)

 

Ups, das war mein Beitrag Nr.  1.000 ! :thumb1:

Ich bin stoltz auf dich! Wenn wir uns wieder mal sehen gebe ich dir dafür einen drink aus. ;)

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