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Virtualisierungsrecht von Windows Desktop-Betriebsystemen


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Das hier ist meine persönliche Meinung und keine Interpretation der EULA - für rechtliche Beratung musst Du Dich in Deutschland an einen Anwalt wenden:

 

Bei 1. verletzt Du mit XP und Windows 7 durch die Anmeldungen unterschiedlicher Admins die EULA/MSLT, denn der Remotezugriff ist dem Hauptnutzer gestattet und ein Computer kann nur einen Hauptnutzer haben.

 

Bei 2. verletzt Du das Multiplexingverbot.

 

Bei Windows 7 verletzt Du mit den drei Verbindungen durch die UPS-Software die Lizenzbedingungen, weil die UPS-Software nicht in der Liste der erlaubten Software für die Nutzung als Server drin ist. Das gleiche wird wahrscheinlich auch für Eure XP-Installationen gelten - dazu müsste man mehr über die direkte und indirekte Nutzung erfahren -> Stichwort Multiplexing.

 

In der XP-EULA ist die Installation auf dem Computer erlaubt, nicht in einer VM.

 

BTW: Habt ihr wirklich XP SP2 im Einsatz? SP3 hat nämlich eine aktualisierte EULA.

 

Just my 0.02€.

Daniel

bearbeitet von Daniel -MSFT-
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Moin Daniel,

sei mir bitte nicht böse, aber Deine persönliche Meinung interessiert mich gar nicht. Das meine ich jetzt auch nicht persönlich!

Schön wäre, wenn man mal endlich eine klare und durch Fakten belegbare Aussage bekäme, ob der Einsatz nun legal oder illegal ist.

 

Bei der UPS Software kann ich eh nichts machen. In der Herstellerfreigabe zur Software sind nur die Windows-Desktop-BS angegeben. Beim Mehrbenutzermodus wird dann halt eine andere WS als 'Server' für die anderen AP genutzt. Und da ich hier im Betrieb grundsätzlich nur Software auf freigegebenen Systemen installieren darf werde ich das auch nicht mal eben ändern.

Muss ich mich jetzt an UPS wenden, weil sich uns zwingen Ihre Software zu nutzten und damit die MS Lizenzbedingungen zu brechen!?

Da fallen mir auf schlag zig meiner ehemaligen Kunden ein, die ebenfalls die UPS Software nutzen. Da könnte man ja fast an eine Sammelklage denken... ;)

Irgendwie kann ich mir aber nicht so recht vorstellen, dass UPS eine Software an zigtausende Ihrer Kunden weltweit liefert, die de facto im Mehrbenutzerbetrieb gegen die MS Lizenzbedingungen verstößt.

 

Überhaupt fallen mir da zig Hersteller von KMU-Software ein, die Ihre Mehrplatzsysteme auf Desktopsystemen betreiben (z.B. Lexware, Sage). Müssten dann die Hersteller die Kunden nicht darauf hinweisen, dass der Einsatz Ihrer Software auf Desktopsystemen im Mehrplatzbetrieb eigentlich illegal ist? Teileweise liefern die ja den MS SQL-Express sogar mit (z.B. ACT!). :confused:

Sorry, aber da scheint doch einiger Interpretationsspielraum bei den Lizenzbedingungen vorhanden zu sein! :suspect:

 

Sie es drum.

Wie ich merke, kommen wir nicht zu einer definitiven Aussage, ob und wie ein grundsätzliches Virtualisierungsrecht von MS Desktop-BS besteht und schon gar nicht, ob unsere Nutzungsarten nun wirklich gegen die MS-Lizenzbedingungen verstossen.

Wir werden jetzt einfach mal die SAM-Prüfung durch MS abwarten und dann schauen was dabei rauskommt.

 

Gruß

Dirk

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Hi Dirk,

 

ich verstehe ja, was Du möchtest. Nur musst Du Dich in Deutschland dafür an einen Rechtsanwalt wenden. Die Erfahrung aus den verschiedensten Communities zeigt, dass immer wieder konkrete Anfragen zu konkreten juristischen Problemen des Alltages auftauchen. Hierbei ist das Rechtsberatungsgesetz zu beachten:

 

Art. 1 § 1 I 1 RBerG

Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

 

Art. 1 § 8 RBerG

Ordnungswidrig handelt, wer

I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)

II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

 

Eine Rechtsangelegenheiten besorgt nach dem BundesVerfassungsGericht (BVerfG, 1 BvR 2251/01 vom 27.9.2002, Absatz-Nr. 23), wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde RechtsVerhältnisse zu gestalten.

 

Die Geschäftsmäßigkeit erfordere dabei eine selbständige, mit Wiederholungsabsicht erfolgende Tätigkeit, die nicht nur aus besonderen Gründen als Gefälligkeit ausgeübt werde (BVerwG NJW 1988, 220 u.a., zitiert nach Jürgen Renner/Caliebe, RBerG-Kommentar, 2. Aufl. München 1992).

 

Quelle: http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz

 

Das ist kein böser Wille, Dir keine konkrete Antwort auf Deine konkrete Frage geben zu können. Es ist schlicht und einfach verboten in Deutschland, wenn Du kein Anwalt bist.

 

Ob Firmen wie UPS oder Lexware massiv gegen Lizenzbestimmungen verstossen? Das tun wenn dann die Kunden. Das kann man nur am Einzelfall beurteilen.

 

Lies Dir die Abschnitte aus den Lizenzbedingungen selbst genau durch. Du kannst nicht davon ausgehen, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, sondern Du darfst die Nutzungsrechte verwenden, die Dir eingeräumt werden.

 

Von einem Nutzungsrecht in einer virtuellen Maschine lese ich in der von Dir aufgeführten XP-EULA (im Gegensatz zu der Windows 7 MSLT) jedenfalls nichts. Der Abschnitt über den Serverbetrieb enthält eine abschliessend aufführende Liste. Darunter befindet sich meiner Meinung nach keins der von Dir verwendeten Programme (aber dafür müsste man diese im Detail kennen, was ich nicht tue). Das Multiplexing-Verbot ist ebenfalls eindeutig.

 

Have fun!

Daniel

bearbeitet von Daniel -MSFT-
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Moin Daniel,

ich möchte Dir auch nicht zu Nahe treten und bedanke mich ausdrücklich für deine ausführliche Unterstützung hier bei meinen Fragen!

 

Ich glaube, dass selbst ein Rechtsanwalt massive Probleme mit den Spitzfindigkeiten bezüglich der Auslegung der EULA-Verträge hätte :suspect:. Ich habe selbst schon einige Vertragstreitigkeiten als Zeuge vor Gericht miterlebt. Da merkt man dann erst mal mit welchen Wortklaubereien das geschriebene Wort ausgelegt werden kann! Die Verfahren enden dann sowieso in einem Vergleich, da selbst die Richter keine eindeutige Position beziehen wollen (oder gar können).

 

Zum Glück fragt MS bei der SAM ja gar nicht nach der Anzahl der virtuell auf einem Server installierten Desktop-Betriebssysteme, sondern nur nach der Anzahl der Endgeräte, die auf ein virtuell auf einem Server laufendes Desktopsystem zugreifen. Da können wir sogar (fast) wahrheitsgemäß antworten, dass kein Endgerät auf die VM's zugreift (Ausnahme dürfte ja nur die Win 7 mit der UPS Software sein, da hier ja tatsächlich ein Zugriff von anderen Endgeräten erfolgt)! Aber da sehe ich das wiederum so, dass wir die Software ja einsetzten müssen und da UPS ja den Einsatz eines Desktop-OS für seine Software vorschreibt... :shock:

 

Das ist doch mal ein sehr interessanter Aspekt. Ein Lieferant liefert Software, die bei vom Lieferanten vorgegebenem Einsatz den Kunden aktiv zum Verstoß der MS Lizenzbestimmungen anleitet.

Ich bin selbst fast 10 Jahre bei einem Systemhaus gewesen, dass Sage Software für KMU vertrieben hat. Gerade die kleinen Produktlinien werden hier aktiv (durch Sage) auch zum Einsatz auf Desktop-OS verkauft. Da läuft dann eine WS mit SQL Express drauf als Server und bis zu max. 10 User können dann damit arbeiten. Wird auch offiziell so in den Systemanforderungen bzw. Installationshinweisen zur Software aufgeführt (Beispiel: ACT!2014). Man findet nirgendwo auch nur einen Hinweis darauf, dass ein solcher Einsatz in irgendeiner Art und Weise gegen geltendes MS-Lizenzrecht verstossen könnte!

 

Sorry, aber man kann nicht immer nur den Kunden für Alles verantwortlich machen!

 

Just my 2ct

 

Gruß

Dirk

bearbeitet von monstermania
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Ich hatte gar keine Antwort (mehr) erwartet.

Aber, wie siehst du denn meine Anmerkungen bezüglich der Verantwortung der Softwareanbieter?

Dazu gibt es dann natürlich kein Kommentar!

 

Wie man meinen Fragen hier im Fred oder auch in anderen Freds entnehmen kann ist uns sehr daran gelegen uns lizenztechnisch sauber zu verhalten. Sonst würde ich ja gar nicht hier fragen!

 

Gruß

Dirk

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Frag doch einfach mal bei UPS nach, ob das Tool auch auf einem Server installiert werden. Der Dienst darf auf einem Client nicht installiert werden, zumindest lese ich das aus den Lizenzbedingen heraus. Konfrontiere den Hersteller damit, in diesem Fall UPS.

 

Und wenn SAGE schreibt das man es auf einem Client installieren und nutzen kann, heißt das noch lange nicht das man es auch vom Hersteller des OS aus darf. Nur weil es jemand schreibt und sehr oft schreibt, wird es nicht richtiger dadurch.

 

Du solltest dich wirklich über einen Anwalt mit den Anbietern der jeweiligen Software in Verbindung setzen, alles andere bringt hier IMHO nichts.

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Bei UPS gibt's tatsächlich nur die Aussage, dass es auf Windows XP, Vista und 7 ausgeführt werden kann. Ich weiß aus Erfahrung aber, dass es sehr wohl auf einem Server 2008R2 läuft. Ist auch nicht verwunderlich, da die Betriebssysteme Client und Server seit Vista ja mehr oder weniger identische Grundlage haben. ;)

 

UPS Worldship läuft inzwischen sogar unter Windows 8 zumindest die 2014'er Version.

Nur, wie sieht es dann wieder im Supportfall aus? Aus meiner Zeit als Sage Consultant weiß ich noch zur Genüge, dass im Fehlerfall Support seitens des Herstellers abgelehnt wird, wenn die SW auf nicht 'freigegebenen' Systemen eingesetzt wird. Ganz besonders toll, wenn ein Kunde einen SBS oder jetzt die neueren 2012 Foundation/Essentials eingesetzt hat.

Offizielle Aussage von Sage war immer: Müsste funktionieren. Aber im Supportfall geben wir keine Unterstützung, weil nicht supportete Konfiguration. :shock:

 

Was mir einfach nicht einleuchten will, warum dürfen Softwarehersteller Software anbieten bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung ganz offenbar gegen geltendes Lizenzrecht verstoßen wird ohne die Käufer/Nutzer darauf hinweisen zu müssen! Warum geht MS nicht gegen solche Softwareanbieter vor, sondern wälzt die Verantwortung rein auf den Endkunden ab?

Sage war jetzt ja nur ein Beispiel, weil ich deren Produkte halt noch gut kenne. Aber es trifft ja eigentlich auf alle Anbieter von Software für Kleinunternehmen zu. Fast jede Software bringt ja mittlerweile den SQL-Express oder eine andere Datenbank mit und lässt sich auch im Mehrbenutzerbetrieb nutzen. Und noch nirgendwo habe ich einen Hinweis gesehen, dass der Kunde für den Einsatz des Mehrbenutzermodus zwingend ein MS-Serverbetriebsystem benötigt!

 

Im Bereich KFZ-Zubehör z.B. weisen die Anbieter i.d.R. extra darauf hin, dass die Nutzung der Teile im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt ist. Wer es dann trotzdem tut, weiß zumindest, dass er sich strafbar macht bzw. im Falle einer Kontrolle mit einem Bußgeld zu rechnen hat! 

 

Gruß

Dirk

bearbeitet von monstermania
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Frag doch einfach mal bei UPS nach, ob das Tool auch auf einem Server installiert werden. Der Dienst darf auf einem Client nicht installiert werden, zumindest lese ich das aus den Lizenzbedingen heraus. Konfrontiere den Hersteller damit, in diesem Fall UPS.

 

Letztes Jahr meinte der UPS IT'ler sie arbeiten daran es auch Server-OS-fähig zu machen. Die letzte Info, die ich im März von Ihm bekam war, es läuft auf einem Server immer noch nicht rund und UPS empfiehlt weiterhin die Anwendung auf einem PC zu installieren.......

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Letztes Jahr meinte der UPS IT'ler sie arbeiten daran es auch Server-OS-fähig zu machen. Die letzte Info, die ich im März von Ihm bekam war, es läuft auf einem Server immer noch nicht rund und UPS empfiehlt weiterhin die Anwendung auf einem PC zu installieren.......

Schriftlich, schriftlich und am besten über einen Anwalt machen.

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Schriftlich, schriftlich und am besten über einen Anwalt machen.

Ja und?

Hilft uns das im Falle des Falles beim Lizenzaudit? Sicherlich hat MS vollstes Verständnis dafür, dass wir einen Lizenzverstoß nur begehen, weil uns der Logistiker die Softwareinstallation so vorgibt :p.

Aber eigentlich könnten wir ja auch einen anderen Versender nutzen (DHL, DPD, TNT, usw.). Evtl. ist deren Software ja für ein Server OS freigegeben. :suspect: Muss ich gleich mal unserem Versandleiter vorschlagen, dass wir uns einen neuen Logistiker suchen müssen! :D  

Oder evtl. doch eine Sammelklage. UPS ist doch ein US Konzern! In den USA kann man doch jeden für Alles verklagen. Und das ist ja sozusagen Nötigung zum vorsätzlichen Lizenzbetrug... :D

 

Gruß

Dirk

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Hi Dirk,

 

für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen ist der Kunde zuständig. Wenn Drittanbieter hier zur Fehllizenzierung anhalten, dann kannst Du ja versuchen, diese schadensersatzpflichtig zu machen, wenn Du glaubst, dass diese das zu verantworten haben.

 

'Glauben' ist bei rechtlichen Fragen nicht wirklich angezeigt. Die Bedingungen, auf die ich mich bezogen habe, sind doch klar. Client OS ist für die Nutzung als Client lizenziert. Wer das als Server verwenden will, darf es in einem fest abgesteckten Rahmen. Für alles andere gibt es das Server OS.

 

Da hättet ihr z.B. auch zwei administrative Sessions frei. Das gibt es nicht auf dem Client. Daher sind Eure Adminzugriffe bei der Angabe der Anzahl der Endgeräte, die auf ein virtuell auf einem Server laufendes Desktopsystem zugreifen, mit anzugeben.

 

Have fun!

Daniel

bearbeitet von Daniel -MSFT-
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Moin Daniel,

ich stimme Dir ja zu. Ich finde es nur nicht fair, dass MS die 'Schuld' allein auf den Endkunden verlagert.

Warum fragst Du nicht mal bei Deinem Arbeitgeber nach, warum hier nicht mehr Druck auf die Softwareanbieter ausgeübt wird zumindest einen deutlichen Hinweis in Ihren Manuals/Installationsanleitungen zu veröffentlichen, dass der Einsatz Ihrer Software im Mehrbenutzermodus auf Desktop-OS gegen MS Lizenzrecht verstößt?

Ich gehe mal davon aus, dass MS regelmäßig Developer-Konferenzen abhält. Das wäre doch mal ein Punkt für die nächste Keynote.

Eigentlich müßte MS daran auch ein großes Interesse haben, dass eine solche Tatsache jedem Anwender bewusst gemacht wird. Da steckt noch ein gigantisches Potential an möglichen Serverlizenzen drin. Wenn ich nur daran denke, wie viele Kleinstbetriebe noch heute ohne echtes Serversystem arbeiten... 

 

Gruß

Dirk

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