lizenzdoc 207 Geschrieben 8. Januar 2015 Melden Teilen Geschrieben 8. Januar 2015 (bearbeitet) Hi,was muss ich von diesen Provider-AGBs halten, hinsichtlich Datenschutz,Eigentum/Rechte an meinen Daten und der ev. Weiterverwendung und Weitergabe meiner Daten? Von der Handhabung älterer und vorhanden BackUps ist bei dem schon mal gar keine Rede ….Lösch-Fristen und deren schriftliche Dokumentation werden sehr schwammig umschrieben … Auszug aus deren AGBs:Kündigung der Dienste:Das Entfernen von Inhalten und die Kündigung der Dienste schließtdie Löschung oder Aufhebung der Verknüpfung von Daten und Inhalten in Zusammenhang mit Ihrem Konto ein.Die Daten und Inhalte werden gelöscht oder ihre Zuordnung wird aufgehoben, sodass diese nicht mehr abrufbar sind.Daher empfehlen wir Ihnen dringend,regelmäßig Sicherungen der Daten und Inhalte zu erstellen, die Sie in den Diensten speichern. Datenaufbewahrung: Wir bewahren im Onlinedienst gespeicherte Kundendaten in einem Account mit eingeschränkter Funktionalitätmindestens 90 Tage lang nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements auf, damit der Kunde die Daten extrahieren kann.Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums von 90 Tagenwerden wir den Account des Kunden deaktivieren und die Kundendaten löschen. (Anm.: Gibt es da eine Frist, bis endgültig und spätestens die Daten gelöscht sind?)Wir haften nicht für die Löschung von Kundendaten, wie in diesem Abschnitt beschrieben. Für mich liest sich das alles nicht wirklich vertrauensbildend ...Oder ist das bei allen so und „normal“? Danke für eure Meinung dazu! VG, Franz bearbeitet 8. Januar 2015 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
tesso 375 Geschrieben 8. Januar 2015 Melden Teilen Geschrieben 8. Januar 2015 Das klingt merkwürdig. Mein Bauchgefühl sagt, da stimmt was nicht. Genaueres wird einem nur ein Anwalt sagen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Harema 10 Geschrieben 8. Januar 2015 Melden Teilen Geschrieben 8. Januar 2015 Hallo! Also ich verstehe die AGB wie folgt: Löscht du deinen Benutzer/ Account, wird dein Account für weitere 90 Tage in der Lage sein, eingeschränkt auf deine Daten zuzugreifen, um beispielsweise Sicherheitskopien davon anzufertigen. Eingeschränkt wird bedeuten, dass du eben keine neuen Daten speichern, wohl aber auf vorhandene Zugreifen kannst (Leserecht). Der Absatz zur Löschung besagt auch: Es gibt kein Backup, löscht du Daten, sind diese weg. Für die Sicherung der vorgehaltenen Daten ist der Benutzer selbst verantwortlich. Löscht du deinen Account, sind deine Daten, ebenso wie dein Account nach Ablauf der 90 Tage gelöscht. "Die Daten und Inhalte werden gelöscht oder ihre Zuordnung wird aufgehoben, sodass diese nicht mehr abrufbar sind." Eine normale, aber unglückliche Formulierung. Dazu mal §3, Abs 4 Satz 2 Nr5 BDSG (sorry, etwas trocken): "Die Löschungsregelungen beziehen sich auf die Eigenschaft der Daten, bestimmte Informationen, insbesondere personenbezogene Angaben, zu represäntieren und dadurch demjenigen, der Zugang zu den Daten hat, entsprechende Kenntnisse zu vermitteln. Zur Definition des Löschens verwendet das Gesetz deshalb den Begriff "unkenntlichmachen". Definiton unkenntlichmachen: "Der Begriff unkenntlichmachen trifft auf jede Handlung zu, die irreversibel bewirkt, dass eine Information nicht länger aus gespeicherten Daten gewonnen werden kann." Heisst eigentlich nicht mehr als: Gibst du dein Geburtsdatum an, heisst löschen nicht unbedingt dass diese Daten physisch vernichtet werden, aber wenn dein Name nicht mehr daneben steht, weiß keiner mehr zu wem das Datum gehört. "Wir haften nicht für die Löschung von Kundendaten, wie in diesem Abschnitt beschrieben." Ich denke das bezieht sich darauf, dass du den Betrieber des Dienstes nicht heranziehen kannst, wenn du Daten gelöscht hast, die du vielleicht noch benötigt hättest. Im Zweifel würde ich das aber vom Experten klären lassen. Grüße Harema Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 26. Januar 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2015 Hi, Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/Wikileaks-Google-uebergab-Emails-an-US-Behoerden,wikileaks264.html Auszug:Nach Angaben der Online-Enthüllungsplattform Wikileaks hat der Internetkonzern Googledie Daten der E-Mail-Konten mehrerer Wikileaks-Mitarbeiter an US-Behörden übergeben.Dazu gehörten gesendete, erhaltene und sogar gelöschte E-Mails sowie Adressaten und Absender. Speicherplatz kostet weniger, als das sauber Löschen "wirklich zu tun" .... Irgendwie habe ich das Gefühl, dass "die Herrschaften"nur ihre eigenen Regel befolgen, der Rest ist "doch egal und lästig" ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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