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Mal erinnert: WIN-Dektop-Betriebssysteme, seit 1. März 2014


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Hi,

 

Text war recht gut ausformuliert, den musste ich "klauen", Quell-Nachweis gebe ich gerne via PN wg. "Neutralität" und so.
Ansonste > schwieriger nachzulesen > Productlist 04-2014, ab Seite-35 ...

 

Volumenlizenzkunden, die das Windows Desktopbetriebssystem nicht mit Software Assurance lizenziert haben,
erhalten Zugang zur Premium-Edition des Desktopbetriebssystems Windows Enterprise.

 

Hieraus ergeben sich wichtige Änderungen für die Lizenzprogramme Select Plus und Open License:

• Seit 1.03.2014 können Windows Enterprise Upgrade-Lizenzen als eigenständiges Produkt mit und 
  ohne Software Assurance erworben und damit Windows Enterprise eingesetzt werden.

Der Erwerb von Windows 8 Professional mit Software Assurance berechtigt nicht mehr zum  Einsatz von Windows 8 Enterprise.

Gleichzeitig entfällt das „90-Tage-SA-Recht" zur Nachlizenzierung von nur Software Assurance innerhalb
  einer 90-Tages-Frist nach Erwerb der OEM-Lizenz.

Dies bedeutet, dass nun zusätzlich zur Windows Professional OEM-Lizenz auch eine Windows 8 Enterprise Upgrade Lizenz
erworben werden muss, um die Windows Enterprise-Edition nutzen zu dürfen.
(Anm.: Bei Bedarf, darf man dazu auch noch die SA hinzukaufen, gilt für SELECT-Plus + OPEN-Vertrag (NL+C) )

 

Zusammenfassend bedeutet dies:
• Um das Nutzungsrecht an Windows Enterprise zu erhalten,
   ist damit zukünftig grundsätzlich der Erwerb einer Enterprise Upgrade-Lizenz erforderlich.
   Software Assurance alleine berechtigt nicht mehr zum Einsatz von Windows Enterprise.

Diese Änderung hat ausschließlich Auswirkungen auf die Lizenzprogramme Open License und Select Plus.
  Die Modelle Enterprise Agreement sowie Open Value sind hiervon nicht betroffen,
  da in diesen Programmen schon immer eine Upgrade-Lizenz mit Software Assurance erworben werden musste.
  (Anm.: Naja, Nebenabreden bestättigten diese Regel ...)

• Weiterhin bleiben alle anderen Software Assurance-Mehrwerte für das Windows Desktopbetriebssystem,
  wie beispielsweise lokale Virtualisierungsrechte, mobiles & virtuelles Arbeiten mit VDA Roaming Use-Rights,
  Windows-To-Go (WTG), Companion Subscripton License (CSL) etc., weiterhin an Software Assurance gebunden.

 

VG, Franz

 

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