Jump to content

Kaum einer kennt „DViA“, aber fast alle nutzen diese …


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

wenn ich einen Kunden frage: „Haben Sie einen „DViA-Vertrag“ für Ihre personenbezogener Daten?“
Schaue ich viel zu oft in „große Kinderaugen“.

 

DViA = Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung genannt – dient dazu,
das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf der Grundlage eines Vertrages über die Verarbeitung personenbezogener Daten
die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten in einem festgelegten Weitergabe- bzw. Übermittlungsverfahren bereit.
Zuvor muss sich der Auftragnehmer vergewissern, dass er die vereinbarten Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen
erfüllen kann.

Einige nachlesbare Maßnahmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/anlage_79.html

 

Beispiele für Auftragsdatenverarbeitungs-Verhältnisse sind:

  • Verträge über die Auslagerung der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung
  • Verträge mit Archivierungs-Dienstleistern
  • Verträge mit Aktenvernichtungs-Dienstleistern
  • Verträge mit Call-Centern oder Direktmarketing-Agenturen
    (Mailings, Newsletter-Versand, Lettershops)
  • Verträge mit Unternehmen, die HR-Systeme oder Kundenverwaltungs-Systeme(CRM) anbieten
  • Verträge mit externen Prüfern und Wartungsfirmen
  • andere Verträge über die Zurverfügungstellung von IT-Ressourcen
    (z.B. Application Service Providing, Cloud Computing, Software as a Service, Online-Speicherplatz, Payment Service Provider).

Gut nachzulesen > http://de.wikipedia.org/wiki/Datenverarbeitung_im_Auftrag

In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in
 § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

 

Weitere  „Verhältnisse“ müssen beleuchte, geprüft werden, ob eine DViA vorgeschrieben ist,
z.B.
in einem Unternehmensverbund übernimmt eine „Tochter“ zentral die Verarbeitung  von „personenbezogener Daten“ …
DViA fällig  zw. allen beteiligten Unternehmen?

 

Ein europaweites oder weltweites Unternehmen, mit vielen „Ländergesellschaften“ …
DViA-Verträge  zw. jeder einzelnen „Ländergesellschaften“ nötig?

 

In vielen Ländern gilt nicht die DViA aus Deutschland, da wird dann „EU Model Clauses“ genutzt.

Anm.: Es können bei Verstößen Bußgelder von 300.000 € je Einzelfall verhängt werden.

 

Datenschutz und Informationsschutz ist ein Bestandteil der Unternehmens-Compliance, sorry!

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar

Hallo Franz,

 

Du hast noch meine persönliche Cash-Cow vergessen, bestehen Unternehmen aus mehreren selbständigen Firmen, z.B. eine Holding und einige GmbHs, müssen zwischen all diesen Firmen entsprechende DViA-Verträge abgeschlossen werden. In den DViA-Verträgen müssen ja die auszutauschenden Informationen benannt und der Umgang und der Schutz derselben definiert werden. Was für ein Spaß :rolleyes:

 

Durch diesen Passus in der Novellierung von 2009 habe ich schon viel Geld verdient... Der Vorteil für die Unternehmen besteht darin, dass sie sich tatsächlich mal über den Schutzbedarf ihrer Informationen bewusst werden. Ob sie dann auch was draus machen steht auf einem anderen Blatt.

 

Ciao

  Pitti

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...