VSFan 0 Geschrieben 24. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 24. Februar 2015 Hallo,es gibt 2 unabhängige Firmen. Es sind keine rechtlich verbundenen Unternehmen! Geschäftsführer und Eigentümer ist die gleiche Person. Beide Firmen arbeiten im gleichen Gebäude. Firma B darf jegliche Hard- und Software mitnutzen. Die IT Infrastruktur (Hard- und Software) wird von Firma A an Firma B gestellt. Diese zur Verfügungstellung erfolgt OHNE Mietkosten oder sonstige Bezahlung.Firma A hat 10 Mitarbeiter und Firma B hat 90 Mitarbeiter.Firma A besitzt Serverlizenzen (Windows 2000 Server, Windows Server 2003, Windows 2008 R2, Windows Server 2012 R2) teilw. Volumenlizenzen, teilweise OEM, 105 Rechner jeweils mit Windows 7 + Office (teilw. Volumenlizenz, teilw. OEM) und 105 Device cals für jeden Rechner.Benötigt Firma B zusätzliche eigene Lizenzen? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar
graf 11 Geschrieben 25. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. Februar 2015 Es ist richtig, dass die Lizenzierung hier von Firma A übernommen wird. Der Lizenznehmer des Servers muss auch zwingend Lizenznehmer der CALs sein. Und solange dies kein "kommerzielles Hosting" ist, sollte der Mitbenutzung nichts entgegensprechen. Bei Devicelizenzierung immer darauf achten, dass zb. auch Drucker u.U. eine Lizenz benötigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
brecht@aov.de 0 Geschrieben 13. April 2015 Melden Teilen Geschrieben 13. April 2015 Hierbei sollten allerdings noch die Anteile der Unternehmen aneinander geklärt werden. Wenn die Lizenznehmer die Firmen an sich sind und nicht der Geschäftsführer sehe ich ein Problem. Ich habe von Microsoft in einem ähnlichen Fall folgende Antwort bekommen: Da der Kunde Anteilseigner von weniger als 50% an dem neuen Unternehmen ist, können beide Unternehmen nicht über einen Volumenlizenz-Vertrag lizenziert werden. Das heißt, die Hardware kann nicht geteilt werden, da dies Kommerzielles Hosting darstellt, welches unter Volumenlizenzen nicht zulässig ist, wie in den Universellen Lizenzbestimmungen der Produktbenutzungsrechte (PUR) beschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bereitstellung der geteilten Hardware unentgeltlich erfolgt oder dafür eine Gebühr erhoben wird. PUR, S.10: Kein kommerzielles Hosting „Sie sind nicht berechtigt, die Produkte für kommerzielle Hostingdienste zu hosten.“ Wenn die beiden Unternehmen also Hardware teilen möchten, muss dies über SPLA lizenziert werden. Dabei muss die gesamte Lösung über SPLA lizenziert werden, da es nicht möglich ist, SPLA Lizenzen für geteilte Hardware und dedizierte Volumenlizenzen zu mischen. Sobald also Hardware geteilt wird, kann dies nur über SPLA lizenziert werden. Wenn die zweite Firma eigene dedizierte Hardware bekommt, kann diese über einen eigenen Volumenlizenzvertrag lizenziert werden. Es ist jedoch nicht möglich, gleichzeitig einen Teil der Hardware zu teilen und über SPLA zu lizenzieren. Konkret heißt das, entweder wird die gesamte Lösung über SPLA lizenziert oder jede Firma hat ihre eigene dedizierte Hardware und kann dann separat lizenziert werden. MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar
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