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Kontrollelle eines Vebots


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Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.

 

Bei uns in der Firma soll ein Verbot der privaten E-Mailnutzung  des geschäftlichen Account eingeführt werden, welches dann natürlich auch kontrolliert werden muss.

 

Dazu habe ich ein paar Fragen.

 

Laut Exchange-Verwaltung hat der Domänenadministrator hat auf jedem Postfach Vollzugriff, trotzdem kann er nicht auf jedes Postfach Zugreifen (z.B. über OWA oder beim Postfacheinbinden mit Outlook). Woran kann das liegen?

 

Ich möchte mir nur den Empfänger und den Betreff von Person X im Zeitraum Y ansehen. Hat vielleicht jemand eine weitere Lösung, außer Messagetracking, um mir eine Liste der derb gewählten Eigenschaften Anzeigen zulassen?

 

Vielleicht hat jemand eine andere Idee ein Verbot von privaten E-Mails zu kontrollieren, wobei ich eine nicht so strenge Linie vertreten möchte.

bearbeitet von Peterzz
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Ich möchte ja auch keine Rechtsberatung, ich möchte eine technische Hilfestellung.

Das bei einem Verbot dieses auch kontrolliert werden muss steht außer Frage und dass so ein Verbot auch nur mit der Geschäftsführung und ganz vielen anderen Beteiligten (DSB, Betriebsrat, ...) ist auch klar. Darum geht es nicht!

 

Vielleicht kennt jemand eine theoretische Möglichkeit, die praktisch umsetzbar ist oder vielleicht hat jemand sich mit der Umsetzung von solchen Fragestellungen schon hinter sich und kann praktische Tipps geben. 

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Warum muss ein Verbot zwingend kontrolliert werden? Sollte es nicht ein gewisses Maß an gegenseitigem Vertrauen in einem Arbeitsverhältnis geben?

Oder arbeitest du bei einem Schuh- und Modeversandhandel, der seine Mitarbeiter, nach Recherchen eines gewissen Undercover Reporter, angeblich regelmäßig zur Diebstahlprävention durchsucht ;)

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@zahni

Sprichst du immer für alle oder benutzt du den Pluralis Majestatis?

 

@Testperson

 

Quick and dirty:

Wenn ein Unternehmen z.B. den privaten Gebrauch der Internetnutzung oder der  privaten Nutzung der geschäftlichen E-Mailadresse verbietet, muss es diese Verbot auch auf Einhaltung kontrollieren.

Wird dieses Verbot nicht kontrolliert und sogar bei Missachtung bestraft ist es nicht wirksam (Duldung/betriebliche Übung).

 

Ich weiß, hierzu gibt es verschieden Auffassungen/Rechtsprechungnen, die ich hier nicht besprechen will. Wir gehen nun mal nach diesen Regeln vor. 

Und für diese Regeln habe ich um eine technische, vielleicht auch organisatorische Hilfestellung gebeten - mehr nicht.

 

Und nein, ich arbeite nicht bei einem Schuh- und Modeversandhandel und es hat nichts mit Undercover Recherchen zu tun, du schaust die falschen Sendungen.    

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Warum muss ein Verbot zwingend kontrolliert werden?

 

Die Realität zeigt die Notwendigkeit: Nehme ganz einfach mal die StVO und die Geschwindigkeitsbeschränkungen, z.B. die 30er-Zone bei mir daheim, die Bundesstrasse ein Stück weiter, dass Kontrollen nowendig, das zeigen schon die Ergebnisse der Kontrollen selbst. Vertrauen? Wirklich Vertrauen kann ich nur Menschen, die sich bewährt haben mir gegenüber, die ihre Vertrauenswürdigkeit bewiesen haben mir gegenüber. Ansonsten kann ich doch nur Hoffen, dass die Regeln eingehalten werden. In einem Unternehmen gibt es erstmal einen Vertrauensvorschuss, eingegrenzt, nicht jeder bekommt Zugang zur Kasse, zum Tresor, zum Archiv, zur Forschungsabteilung. Jeder nur zum für seine Aufgaben benötigte.

bearbeitet von lefg
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